Hallo,
Es gibt kein förmliches Anerkennungsverfahren einer ausländischen Eheschließung, sondern eine Anzeigepflicht der Ehegatten, und zwar die Eheschließung beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes anzuzeigen.
So weit so gut. Mein Cousin ist umgezogen. Er ist mit einer Amerikanerin verheiratet, die demnächst einreist. nach seinem Umzugs war er beim Meldeamt. Dort lehnt man es ab, ihn als „verheiratet“ einzutragen. Man wollte ihn zum Standesamt schicken, zur „Anerkennung“ (deren Wortwahl) der Heiratsurkunde, welche bereits mit Apostille versehen und in DE von einem anerkannten Dolmetscher übersetzt ist. (In seinem „alten“ Wohnort hatte er diesbezüglich nicht vorgesprochen, weil der Umzug bevorstand.)
Er wünscht keine Nachbeurkundung. Kinder wird es (altersbedingt) keine mehr geben, steuerliche Vorteile auch nicht. Es macht für ihn erst mal keinen Sinn, sich damit zu befassen.
Soweit ich mich hier im Forum schlau gemacht habe, empfahl ich ihn, noch einmal zur Meldestelle zu gehen und die Sache dahingehend zu klären, dass sich die Stelle selbst über die Amtshilfe mit dem Standesamt in Verbindung setzen solle. Null Erfolg, man besteht auf der Nachregistrierung – sagen aber dazu „Anerkennung“.
Soll er jetzt erst einmal alles auch sich beruhen lassen und warten, bis seine Ehefrau hier ist und sich dann auch bei der Meldebehörde anmeldet? Wird nur ihre Wohnanschrift registriert oder auch ihr Familienstand? Wäre ja witzig, wenn sie als „verheiratet“ zählt und ihr Ehemann „ledig“.
(Sie wird erst einmal die 3 Monate ohne
AE nutzen wegen A1-Sprachnachweis.)
PS: Muss leider für meinen Cousin schreiben. Zum einen war er mit dem Umzug beschäftigt, aber der eigentliche wahre Grund ist: Er ist in einem gewissen Grade funktioneller Analphabet. Man sagt es halt nicht so gern. Ich bitte um Verständnis dafür. Trotzdem ist er ein sehr intelligenter Mensch.