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Baby in Indien geboren. Unklarheiten bzgl. Geburtsurkunde, Reisepass, Namenserklärung (Gelesen: 5.149 mal)
Themen Beschreibung: Unterschiedliche Informationen von Ämtern. Erfahrungswerte wären schön
namaskaram
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Antwort #15 - 26.10.2015 um 07:31:56
 
Es sind Vorauszahlungen, die man macht. Erst nachdem die Urkunden überprüft wurden, wird abgerechnet.

Wir haben übrigens für 2 Vertrauensanwälte (zwei Bundesstaaten involviert) insgesamt 170 Euro bezahlt. Wenn ich mich richtig erinnere, dann hat der eine weniger als 70 Euro gekostet und die Vorauszahlung lag viel höher, den Differenzbetrag gibt es dann zurück.

Je nachdem, wie viele Dokumentenseiten ihr ins Deutsche übersetzen müsst, kann das den größeren Betrag ausmachen. Mit etwas Glück kann man aber auch an einen deutschen Standesbeamten geraten, dem Englisch ausreicht.

Das einmal hinter sich zu bringen kann sich aber zukünftig wirklich lohnen. Je länger alles her ist, desto umfangreicher kann es werden. Vielleicht helfen ja die deutschen Verwandten und Freunde mit Smiley.
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Eduard
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Antwort #16 - 26.10.2015 um 09:15:29
 
MamaMumbai schrieb am 26.10.2015 um 06:47:28:
Ist für uns halt interessant, wie viele Monatsgehälter für die Prüfung draufgehen.


Wenn ich das lese, dann frage ich mich, ob es wirklich nicht anders geht. Es kann doch nicht sein, dass die Freizügigkeit eines deutscher Staatsbürgers (daran, dass die Mutter Deutsche ist, bestehen ja wohl keine Zweifel, notfalls sollen die Behörden auf ihre Kosten einen
DNA-Test veranlassen) davon abhängt, ob sich die Eltern die Urkundenprüfung leisten können.

Notfalls müssten die Behörden halt im Ermessenswege die Gebühren erlassen. Ich würde mal einen entsprechenden Antrag stellen.  Cool

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Aras
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Antwort #17 - 26.10.2015 um 09:19:50
 
Andersrum. Man muss die Kosten übernehmen, kann aber auf die Durchführung bestehen ohne etwas angezahlt zu haben..
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Eduard
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Antwort #18 - 26.10.2015 um 11:24:13
 
Aras schrieb am 26.10.2015 um 09:19:50:
Andersrum. Man muss die Kosten übernehmen, kann aber auf die Durchführung bestehen ohne etwas angezahlt zu haben..


Das Eintreiben der Kosten durch die Behörde dürfte dann am Selbstbehalt scheitern.

Wer ist hier überhaupt Kostenschuldner, die Mutter oder das Kind?
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