MamaMumbai
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Navi Mumbai India
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Hallo zusammen,
wusste nicht so recht, ob dies in Ehe und Familie, Personenstandsrecht oder Staatangehörigkeitsrecht gehört.
Meine Tochter wurde dieses Jahr in Indien geboren und wir hätten gern einen deutschen Kinderreisepass für sie, damit ich mit ihr nach Deutschland fliegen kann, um sie dort der dt. Familie vorzustellen. Von diversen Ämtern hab ich nun unterschiedliche Auskünfte erhalten, was für die Ausstellung eines Passes notwendig ist.
Hier erstmal ein paar Fakten:
- Ich (w) lebe seit mehreren Jahren in Indien, bin in D ordnungsgemäß abgemeldet und war seit 2012 nicht mehr dort - Bin verheiratet mit einem Inder unter dem Special Marriage Act - Wir tragen keinen gemeinsamen Familiennamen, unsere Ehe ist in D nicht nachbeurkundet - Wir würden unserer Tochter gern den Familiennamen meines Mannes geben, also müsste natürlich eine Namenserklärung gemacht werden - Wir haben eine indische Geburtsurkunge für unser Baby
Hat jemand von euch Erfahrung damit, was es braucht, um einen dt. Kinderreisepass für die Kleine zu bekommen?
Stehe in Kontakt mit und habe Infos von: Standesamt Berlin I, Auswärtiges Amt und dem Generalkonsulat in Indien.
Zuerst hieß es, einen Kinderreisepass würde sie sofort ausgestellt bekommen. Doch später hat man mir erzählt ohne dt. Geburtsurkunde bzw. Nachbeurkundung sei ein Passantrag gar nicht erst möglich. Aber: Würden wir den Antrag auf Nachbeurkundung gleichzeitig mit dem Passantrag stellen, erhielte sie sofort ein Reisedokument, da die dt. Urkunde bis zu 2 Jahren auf sich warten lässt, und niemandem zumutbar sei, auf einen Pass so lange zu warten. Von anderer Stelle hieß es eine solche Urkunde sei total unerheblich für den Pass und im Zweifelsfall bekäme die Kleine eben meinen Familiennamen (da für die Namenserklärung beide Elternteile eine Geburtsurkunde vorlegen müssen und mein Mann keine besitzt).
Wir hatten uns das ursprünglich mal so gedacht, nachdem wir ewig Merkblätter, Hinweise usw. gelesen haben:
- Wir geben eine Namenserklärung ab, zusammen mit dem Kinderpassantrag und allen erforderlichen Unterlagen. - Als Ersatz für die Geburtsurkunde meines Mannes tue ein auch ein Affidavit, wurde uns gesagt. Wie genau das aussehen muss, wurde nicht erklärt. Nur das z.B. seine Familie bestätigen/erklären muss, dass er tatsächlich ist, wer er ist. - Meine Tochter erhält anschließend den Kinderpass mit dem Familiennamen meines Mannes.
Wir sind sehr verwirrt, da zum Beispiel Berlin I sagt, mit dem ganzen Pass-Kram haben die nichts zu tun, das erledigt das Konsulat und stellt den Kinderreisepass noch am selben Tag aus. Das Generalkonsulat hingegen sagt, sie seien nur annehmende Stelle und alles geht nach Berlin. Außerdem haben wir vom Auswärtigen Amt nochmal die Info, dass eine Nachbeurkundung der Geburt nicht nötig sei für ein Reisedokument.
Hat irgendwer von euch Erfahrungen damit? Normalerweise wäre es ja kein Problem, die Geburt einfach mit nachbeurkunden zu lassen. ABER: Aus privaten Gründen haben wir dazu momentan nicht die finanziellen Mittel, denn uns wurde gesagt, dass dies eine vertrauensanwaltliche Prüfung nach sich ziehen würde (Indien gilt als urkundenunsicheres Land), die mehrere Hundert Euro kosten kann. So würde beispielsweise unsere Heiratsurkunde überprüft und auch Dokumente meines Mannes. Und wir müssten dafür in Vorkasse gehen.
Wer nun sagt, aber wir könnten uns doch einen Flug nach Deutschland leisten: Nein, können wir nicht. Aber meine Familie hat Sehnsucht nach mir (und ich nach denen - und wie) und möchte natürlich endlich auch die Kleine kennenlernen, weshalb alle für einen Flug zusammengelegt haben, damit ich für 2-3 Wochen kommen kann. Mein Mann kommt nicht mit nach Deutschland.
Wir hätten halt einfach gern den Reisepass für die Kleine, damit wir ab und an meine Familie sehen können. Wir möchten ihr keinen indischen Reisepass beantragen, da dies einer der schlechtesten weltweit ist (O-Ton Behörde Indien) und ich nicht immer ein Visum für meine Tochter beantragen muss. Außerdem möchte sie vielleicht später mal in D leben oder arbeiten oder was weiß ich. Wir als Eltern planen auf jeden Fall keinen Rückzug nach D, unser Lebensmittelpunkt ist hier.
Kann mir bitte jemand helfen? Was würde denn passieren, wenn wir doch einen Antrag auf Nachbeurkundung stellen, erhalten daraufhin den Reisepass und wenn es später eine Prüfung geben sollte können wir aber nicht in Vorkasse gehen? Wird die Prüfung aufgeschoben, auf Eis gelegt oder wie? Muss meine Tochter den Pass wieder abgeben?
Wir wollen doch einfach nur ein paar Wochen nach Deutschland. Würde mich über Erfahrungen und Infos sehr sehr freuen.
Danke, eure MamaMumbai
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