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Baby in Indien geboren. Unklarheiten bzgl. Geburtsurkunde, Reisepass, Namenserklärung (Gelesen: 5.143 mal)
Themen Beschreibung: Unterschiedliche Informationen von Ämtern. Erfahrungswerte wären schön
MamaMumbai
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12.10.2015 um 22:37:21
 
Hallo zusammen,

wusste nicht so recht, ob dies in Ehe und Familie, Personenstandsrecht oder Staatangehörigkeitsrecht gehört.

Meine Tochter wurde dieses Jahr in Indien geboren und wir hätten gern einen deutschen Kinderreisepass für sie, damit ich mit ihr nach Deutschland fliegen kann, um sie dort der dt. Familie vorzustellen. Von diversen Ämtern hab ich nun unterschiedliche Auskünfte erhalten, was für die Ausstellung eines Passes notwendig ist.

Hier erstmal ein paar Fakten:

- Ich (w) lebe seit mehreren Jahren in Indien, bin in D ordnungsgemäß abgemeldet und war seit 2012 nicht mehr dort
- Bin verheiratet mit einem Inder unter dem Special Marriage Act
- Wir tragen keinen gemeinsamen Familiennamen, unsere Ehe ist in D nicht nachbeurkundet
- Wir würden unserer Tochter gern den Familiennamen meines Mannes geben, also müsste natürlich eine Namenserklärung gemacht werden
- Wir haben eine indische Geburtsurkunge für unser Baby

Hat jemand von euch Erfahrung damit, was es braucht, um einen dt. Kinderreisepass für die Kleine zu bekommen?

Stehe in Kontakt mit und habe Infos von: Standesamt Berlin I, Auswärtiges Amt und dem Generalkonsulat in Indien.

Zuerst hieß es, einen Kinderreisepass würde sie sofort ausgestellt bekommen. Doch später hat man mir erzählt ohne dt. Geburtsurkunde bzw. Nachbeurkundung sei ein Passantrag gar nicht erst möglich. Aber: Würden wir den Antrag auf Nachbeurkundung gleichzeitig mit dem Passantrag stellen, erhielte sie sofort ein Reisedokument, da die dt. Urkunde bis zu 2 Jahren auf sich warten lässt, und niemandem zumutbar sei, auf einen Pass so lange zu warten. 
Von anderer Stelle hieß es eine solche Urkunde sei total unerheblich für den Pass und im Zweifelsfall bekäme die Kleine eben meinen Familiennamen (da für die Namenserklärung beide Elternteile eine Geburtsurkunde vorlegen müssen und mein Mann keine besitzt). 

Wir hatten uns das ursprünglich mal so gedacht, nachdem wir ewig Merkblätter, Hinweise usw. gelesen haben:

- Wir geben eine Namenserklärung ab, zusammen mit dem Kinderpassantrag und allen erforderlichen Unterlagen.
- Als Ersatz für die Geburtsurkunde meines Mannes tue ein auch ein Affidavit, wurde uns gesagt. Wie genau das aussehen muss, wurde nicht erklärt. Nur das z.B. seine Familie bestätigen/erklären muss, dass er tatsächlich ist, wer er ist.
- Meine Tochter erhält anschließend den Kinderpass mit dem Familiennamen meines Mannes.

Wir sind sehr verwirrt, da zum Beispiel Berlin I sagt, mit dem ganzen Pass-Kram haben die nichts zu tun, das erledigt das Konsulat und stellt den Kinderreisepass noch am selben Tag aus. Das Generalkonsulat hingegen sagt, sie seien nur annehmende Stelle und alles geht nach Berlin.
Außerdem haben wir vom Auswärtigen Amt nochmal die Info, dass eine Nachbeurkundung der Geburt nicht nötig sei für ein Reisedokument.

Hat irgendwer von euch Erfahrungen damit? Normalerweise wäre es ja kein Problem, die Geburt einfach mit nachbeurkunden zu lassen. ABER: Aus privaten Gründen haben wir dazu momentan nicht die finanziellen Mittel, denn uns wurde gesagt, dass dies eine vertrauensanwaltliche Prüfung nach sich ziehen würde (Indien gilt als urkundenunsicheres Land), die mehrere Hundert Euro kosten kann. So würde beispielsweise unsere Heiratsurkunde überprüft und auch Dokumente meines Mannes. Und wir müssten dafür in Vorkasse gehen.

Wer nun sagt, aber wir könnten uns doch einen Flug nach Deutschland leisten: Nein, können wir nicht. Aber meine Familie hat Sehnsucht nach mir (und ich nach denen - und wie) und möchte natürlich endlich auch die Kleine kennenlernen, weshalb alle für einen Flug zusammengelegt haben, damit ich für 2-3 Wochen kommen kann. Mein Mann kommt nicht mit nach Deutschland.

Wir hätten halt einfach gern den Reisepass für die Kleine, damit wir ab und an meine Familie sehen können. Wir möchten ihr keinen indischen Reisepass beantragen, da dies einer der schlechtesten weltweit ist (O-Ton Behörde Indien) und ich nicht immer ein Visum für meine Tochter beantragen muss. Außerdem möchte sie vielleicht später mal in D leben oder arbeiten oder was weiß ich. Wir als Eltern planen auf jeden Fall keinen Rückzug nach D, unser Lebensmittelpunkt ist hier.

Kann mir bitte jemand helfen? Was würde denn passieren, wenn wir doch einen Antrag auf Nachbeurkundung stellen, erhalten daraufhin den Reisepass und wenn es später eine Prüfung geben sollte können wir aber nicht in Vorkasse gehen? Wird die Prüfung aufgeschoben, auf Eis gelegt oder wie? Muss meine Tochter den Pass wieder abgeben?

Wir wollen doch einfach nur ein paar Wochen nach Deutschland. Würde mich über Erfahrungen und Infos sehr sehr freuen.

Danke, eure MamaMumbai








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Antwort #1 - 12.10.2015 um 23:12:08
 
Den Pass für das Kind müsstest Du normalerweise unter Vorlage der Geburtsurkunde und Deines Passes innerhalb kürzester Zeit bekommen.

Für die Akzeptanz der Rechtmäßigkeit der Eheschließung ist in der Tat eine Urkundenüberprüfung der Eheschließungsurkunde und anderer Dokumente deine Mannes notwendig.

Hier das Merkblatt der Vertretung in Mumbai:
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619682/Daten/4933914/Merkblatt_Ind...

Auf den Merkblättern der deutschen Vertretungen erfährst Du Genaueres:
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__...
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Antwort #2 - 12.10.2015 um 23:50:15
 
Das Kind hat auch die indische Staatsbürgerschaft? Vergiss nicht auch den Pass zu beantragen, sonst könnte eine Ausreise schwierig werden, spätestens die Wiedereinreise wird problematisch.
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MamaMumbai
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Antwort #3 - 13.10.2015 um 00:31:19
 
Uiiiiii... wow! Danke für die schnelle Antwort. Smiley

Habe die Links gerade angesehen und kannte sie auch schon. Trotzdem nochmal eingelesen. Kann ja nicht schaden.

Klar, für die Anerkennung der Ehe in Deutschland ist eine Prüfung derselbigen unumgänglich. Auch für die dt. Geburtsurkunde unser Tochter müsste die Eheurkunde überprüft werden. Schließlich waren wir zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet (und sind es noch immer Smiley ) und müssten dies durch Heiratsurkunde nachweisen. 

Noch ein paar abschließende Fragen zur Namenserklärung:

1. Es käme eine vertrauensanwaltliche Überprüfung nur auf uns zu, wenn wir den Nachnamen meines Mannes als ihren Familiennamen wählen, richtig? Weil dann wird natürlich seine Identität usw. geprüft. Wie verhält es sich denn, wenn wir uns auf meinen Familiennamen für das Kind einigen? Mein Mann unterschreibt die Namenserklärung ja auch und meine Identität ist ja zweifelsfrei nachweisbar. Meinem Mann würde es nichts ausmachen.

2. Wenn wir das Geld für eine anwaltliche Prüfung für die Nachbeurkundung der Geburt und die Anerkennung der Ehe in Deutschland hätten (falls dies überhaupt je nötig sein sollte oder von unserer Tochter gewünscht wird), wäre beides ja auch später noch möglich. Es gibt da ja keine Fristen. Wie verhält es sich mit dem Familiennamen? Könnten wir den für mich und meine Tochter später auch noch ändern lassen? Oder ist die Namenserklärung für meine Kleine bindend für jetzt und alle Zeit? Ich meine im BGB steht, dass falls die Eltern erst nach der Geburt einen gemeinsamen Ehenamen festlegen, dass sich dieser dann auch auf das Kind erstreckt. Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.

Vielen Dank für die Hilfe  blümle

Änderung:
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Ach so, total vergessen:

Nein, wir beantragen nur den deutschen Pass / Nationalität. In Indien gibt es laut Ausländerbehörde keine doppelte Staatsbürgeschaft. Die indische Ausländerbehörde hat uns gesagt, dass wir nach Erhalt des dt. Passes das Kind innerhalb von 10 Tagen anmelden müssen, da es sonst natürlich illegal im Land wäre. Unsere Tochter bekäme ein 6 Monate gültiges Neugeborenenvisum und könnte danach OCI beantragen. Oder war es PIO? Da hat sich ja dieses Jahr was geändert. Ist schon sehr spät bzw. früh hier. Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 13.10.2015 um 06:44:27 von Mick » 
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Antwort #4 - 13.10.2015 um 00:57:45
 
MamaMumbai schrieb am 13.10.2015 um 00:31:19:
Wie verhält es sich denn, wenn wir uns auf meinen Familiennamen für das Kind einigen? 

Für mich wäre es durchaus vorstellbar, dass es dann ohne weiteres möglich wäre, den Pass für das Kind zu schnell erhalten. Denn wenn Du nicht verheiratet wärest, würde es den Pass ja auch ohne Probleme bekommen.

Deshalb könnte es einfacher sein, die Überprüfung der Eheschließung zunächst zurückzustellen und den Pass für das Kind auf Deinen Familiennamen ausstellen zu lassen. Das dürfte dann innerhalb kürzester Frist möglich sein.
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Antwort #5 - 13.10.2015 um 07:08:48
 
Das Kind ist deutsch. Die indische hat es wahrscheinlich garnicht erst erworben. Und wenn, dann wird bei der Erteilung des Kinderreisepasses vom indischen Staat die aktive Ablehnung der indischen Staatsangehörigkeit angenommen. D.h. der erworbene indische Reisepass darf nicht eingesetzt werden und muss unverzüglich zurückgegeben werden.

Auch ist es naiv zu denken, dass man mit der halben Wahrheit erfolgreich sein kann. Ich sag nur §169 StGB Personenstandsfälschung.

Die Lösung kann mE nur darin liegen, die Namenserklärung, und nur die Namenserklärung einzureichen. Also natürlich mit den entsprechenden Nachweisen. Und dann wird das Standesamt eine Kostenübernahmeerklärung fordern. Das kann dann natürlich auch unterschrieben werden. Aber wenn die einen Kostenvorschuss wollen, dann sagt man, dass man nicht soviel Geld hat. Das Standesamt muss unabhängig von irgendwelchen Kosten die Aufklärung durchführen. Das Geld können sie fordern, aber nicht die Vornahme der Amtshandlung davon abhängig machen.

Die Kosten stottert man dann ab. Aber man hat zumindest die personenstandsrechtlichen Fragen geklärt. 

Anders sieht es bei der Beantragung der Eintragung der Geburt und der Eheschliessung aus. Dort könnte man argumentieren, dass diese nicht nötig seien und man daher von der Kostenerhebung nicht absehen kann. Aber die Namenserklärung ist für die Erteilung des Reisepasses zwingend notwendig.
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Antwort #6 - 13.10.2015 um 07:35:18
 
Wir haben für 2 Vertrauensanwälte insgesamt 170 Euro bezahlt. Im einen Bundesstaat mussten wir 300 Euro Vorauszahlung leisten, im anderen 70. Die zuviel gezahlten Gebühren haben wir dann zurück bekommen.

Die PIO gibt es nicht mehr, sondern nur noch die OCI card. Diese ließe sich von Deutschland aus viel schneller besorgen. Allerdings muss man dafür (zumindest wenn es sich um eine OCI für einen Ehepartner handelt) gemeinsam in Deutschland gemeldet sein. Vielleicht ist das ja aber für Kinder anders?
Kennst du indiamike.com/india/for-citizens-of-other-countries-visa-and-pio-oci-questions-f
9/ Dort schreiben auch viele Leute, die in binationalen Partnerschaften sind und können dir ggf. mehr über indisches Recht erzählen.

Eine Geburtsurkunde für deinen Mann wäre mehr als hilfreich für den deutschen Rechtsverkehr. Heutzutage kann man sich auch später eine ausstellen lassen, es gibt nicht mehr nur dieses eine Original (oder gar keine Urkunde).
Für ein Affidavit müsstet ihr zu einem "notary public" gehen.

Je länger ihr mit der Beschaffung der entsprechenden Papiere wartet, desto komplizierter kann es werden.
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MamaMumbai
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Antwort #7 - 13.10.2015 um 12:27:42
 
Huch, jetzt bin ich aber erschrocken.

Wer hat denn hier was von Halbwahrheiten gesagt? Verstehe den Vorwurf nicht so ganz. Personenstandsfälschung? Bitte was? Hab ich was nicht mitgekriegt?

Unser Kind hat sogar zuerst die indische Staatbürgerschaft erworben, wenn man so möchte, da es als Kind eines Inders in Indien geboren wurde und eine indische Geburtsurkunde hat und seine Eltern nach indischem Recht verheiratet sind. Natürlich hat unsere Tochter durch mich, weil ich Deutsche bin auch die Deutsche Staatsbürgerschaft erworben.
Da in Indien (wie ich ja schrieb) die doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt ist, müssen wir uns natürlich für eine entscheiden und die Wahl fiel auf die deutsche. Darum haben wir uns bei der indischen Ausländerbehörde hier schon schlau gemacht, welches Visum unsere Kleine dann brauchen würde, um erstens hier zu bleiben und zweitens problemlos aus- und wieder einreisen zu können. Wir haben gar keinen indische Reisepass beantragt. Habe doch geschrieben, dass wir nur den deutschen beantragen werden. Hmmmm.... Finde es irgendwie gemein als naiv abgestempelt zu werden, nur weil wir alles richtig machen wollen, uns die Prüfung aber erstmal nicht leisten können.

Habe übrigens die Info vom Standesamt Berlin I erhalten, dass wir bei der Namenswahl am besten meinen Nachnamen wählen sollten. Das wäre definitv einfacher. Wählen wir seinen käme es zu 100 % zu einer Überprüfung. Meinem Mann macht es nichts aus, ob sie nun meinen oder seinen Familiennamen trägt. Wir füllen den Antrag also aus, unterschreiben beide und schauen mal, was uns das Konsulat sonst noch so sagt, bzw. ob die außer den für Pass und Namenserklärung erforderlichen Dokumenten sonst noch was wollen. Wir beantragen ihren Pass doch als gemeinsam Sorgeberechtigte und müssen auch beide inkl Kind da erscheinen.

Falls noch andere Dokumente, Anträge nötig sind und es zu einer Prüfung kommt, ist es jedenfalls gut zu wissen, dass wir den Betrag sonst auch abstottern könnten. 170 Euro mag nicht viel klingen, aber mit einem indischen Gehalt ist das nen ganzer Batzen und wie kommen zwar gut über die Runden, große Sprünge machen geht aber nicht.

Danke an alle, die hier so fleißig geantwortet haben. Wenn Interesse besteht, werde ich natürlich berichten, was dabei rausgekommen ist.

Ach so, eines noch:
Eine Bekannte ist ebenfalls mit einem Inder verheiratet, die Ehe ist nicht nachbeurkundet, die beiden leben in Indien und sie hat vor 3 Jahren ihr Kind in Deutschland bekommen. Da hat ihr das Standesamt gesagt, nach deutschem Recht gelte sie als unverheiratet, da die Ehe nicht nachbeurkundet sei. Der Kleine hat dann automatisch ihren Nachnamen bekommen. Ihr Mann steht nicht mal in der Geburtsurkunde. Einen Anspruch auf OCI hat das Kind nicht. Ist alles irgendwie sehr konfus und ich bin immer noch verwirrt weil Berlin I, Konsulat und Auswärtiges Amt teils widersprüchliche Auskünfte gegeben haben.

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Antwort #8 - 13.10.2015 um 13:01:30
 
Hallo

MamaMumbai schrieb am 13.10.2015 um 12:27:42:
Finde es irgendwie gemein als naiv abgestempelt zu werden, nur weil wir alles richtig machen wollen, uns die Prüfung aber erstmal nicht leisten können.


Das war nicht gemein gewesen. Es ist meines Erachtens überaus wichtig bei Personenstandsfragen nicht rumzuwurschteln oder nachlässig zu sein.

Ganz ehrlich:
Meines Erachtens ist das eine mittelschwere Katastrophe. Ich betreibe Ahnenforschung, und sowas wäre für mich ein erheblicher Makel in der Legitimationskette. Bei uns Moslems ist das sogar überaus wichtig, dass der Vatersname auf der Urkunde ist. Ohne den Namen bist du das Kind einer illegitimen Verbindung. Weiß jetzt nicht wie das in der indischen Kultur ist. Wahrscheinlich nicht so wichtig, da nach indischem Recht die Vaterschaft geklärt ist.

Zumal eigentlich die Namenswahl für alle Kinder gilt. D.h. auch die folgenden Kinder werden den Namen der Mutter haben. Ein nachträglicher Wechsel ist soweit ich weiß nicht möglich. Kommt ihr dann um die Ecke mit "Wir waren verheiratet", dann könnte es sein, dass man sagt, dass der Name verbindlich ist und der Name die Identität des Kindes bestimmt. Ein Wechsel wäre wohl wie du selber herausgefunden hast, nur möglich, wenn ein Familienname bestimmt wird.

MamaMumbai schrieb am 13.10.2015 um 12:27:42:
Eine Bekannte ist ebenfalls mit einem Inder verheiratet, die Ehe ist nicht nachbeurkundet, die beiden leben in Indien und sie hat vor 3 Jahren ihr Kind in Deutschland bekommen. Da hat ihr das Standesamt gesagt, nach deutschem Recht gelte sie als unverheiratet, da die Ehe nicht nachbeurkundet sei. Der Kleine hat dann automatisch ihren Nachnamen bekommen. Ihr Mann steht nicht mal in der Geburtsurkunde. Einen Anspruch auf OCI hat das Kind nicht. Ist alles irgendwie sehr konfus und ich bin immer noch verwirrt weil Berlin I, Konsulat und Auswärtiges Amt teils widersprüchliche Auskünfte gegeben haben.

So ein gravierender Scheiss hab ich von einem Standesamt nicht erwartet. Wenn ich davon betroffen wäre... ich würde dem Standesamt das Personenstandsgesetz um die Ohren hauen.
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Antwort #9 - 13.10.2015 um 13:45:04
 
MamaMumbai schrieb am 13.10.2015 um 12:27:42:
170 Euro mag nicht viel klingen, aber mit einem indischen Gehalt ist das nen ganzer Batzen


Die 170 Euro waren für 2 Vertrauensanwälte, da in unserem Fall zwei Bundesstaaten betroffen waren. Es handelt sich also eher um die Hälfte des Betrages, wenn für deinen Mann nur ein Vertrauensanwalt zuständig ist. Mit einem kleinen indischen Gehalt ist das natürlich trotzdem viel. Eventuell helfen dir deine Familie und Freunde ja auch dabei?

Allerdings kommen dazu noch die Kosten für die Übersetzungen der Papiere ins Deutsche. Selbst wenn die indischen Dokumente auf Englisch sein sollten, dann muss der zuständige deutsche Standesbeamte das nicht anerkennen, er kann eine Übersetzung eines zugelassenen Übersetzers fordern.
Das waren bei uns die viel höheren Kosten. Ggf. kann man beim deutschen Konsulat anfragen, ob es einen Übersetzer in Indien gibt, der auch in Deutschland anerkannt ist. (Wir haben so einen in Indien gefunden aber der wollte dann mehr verdienen als ein Übersetzer in Deutschland...)

Wenn ihr euch bei der Hochzeit ans indische Recht gehalten habt, dann ist eure Hochzeit auch in Deutschland gültig. Also beispielsweise Einhaltung der 30 Tage Aufgebot beim Special Marriage Act. Ihr könnt die Ehe in Deutschland zusätzlich nachbeurkunden lassen, dazu gibt es aber keine Pflicht. Aber der Vertrauensanwalt kommt dann ins Spiel sowie die Übersetzungen und die Geburtsurkunde.
Wir haben das gemacht, weil wir nun auch einfach und schnell eine deutsche Heiratsurkunde bekommen können. Außerdem sind nun alle Dokumente meines Mannes überprüft. Falls wir irgendwann mal in Deutschland leben wollten, dann müssen wir nicht mehr auf die Überprüfung durch den Vertrauensanwalt warten.

Bitte unbedingt weiter berichten! Das ist für nachfolgende Leser und die Tippgeber sehr hilfreich.
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Antwort #10 - 14.10.2015 um 16:06:41
 
Wer nun sagt, aber wir könnten uns doch einen Flug nach Deutschland leisten: Nein, können wir nicht. Aber meine Familie hat Sehnsucht nach mir (und ich nach denen - und wie) und möchte natürlich endlich auch die Kleine kennenlernen, weshalb alle für einen Flug zusammengelegt haben, damit ich für 2-3 Wochen kommen kann


Hierzu gibt es doch eine ganz einfach Lösung.
Deine Familie beantragt einfach ein indisches Visum und kommt die Kleine in Indien besuchen.
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Antwort #11 - 14.10.2015 um 16:20:11
 
sarembeti, das erscheint mir kein besonders geeigneter Tipp zu sein.
1 Ticket nach D (das Kind dürfte ja noch kein eigenes Ticket brauchen) dürfte immer noch weniger kosten als z.B. 10 Tickets (Mama, Papa, Oma, Opa, Geschwister, Tanten, Onkel....) nach Indien.

Im Übrigen löst das auch nicht die Paßfrage für das Kind. Irgendwie muss es ja möglich sein, mal zu einem Paß zu kommen.
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Antwort #12 - 16.10.2015 um 11:56:10
 
Also ich hab allein 4 Schwestern und einen Bruder. Plus die jeweiligen Ehepartner, meine ganzen Neffen und Nichten usw. sind das mal locker 15 Leute. Smiley Und hinzu kommt, dass meine Mama leider aufgrund ihrer Krankheit nicht fliegen darf oder besser gesagt nicht sollte. Meine Freunde und ehemaligen Kollegen wollen mich ja natürlich auch sehen. Durchgedreht Außerdem wo sollten die alle wohnen? Ist ja nicht nur der Flug, sondern auch Hotel usw. Wir wohnen recht bescheiden, da würde es schon schwierig, die alle zum Essen zu uns zu bekommen. Hihihi. Also nee, das geht nicht. Das könnten die sich auch alle gar nicht wirklich leisten.

Meine Mutter wird sehen, ob sie uns wegen dem Vertrauensanwalt helfen kann. Falls es nicht allzu viel ist, wird sie das erstmal übernehmen. Der nette Mann vom Generalkonsulat möchte uns aufgrund der einzureichenden Dokumente eine Art Kostenvoranschlag machen, mit welchen Kosten wir ungefähr rechnen müssen. Dazu musste ich ihm schreiben, wo die Urkunden alle ausgestellt worden sind.

Ich werde auf jeden Fall weiter berichten Smiley Danke an alle.
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Antwort #13 - 16.10.2015 um 15:04:10
 
MamaMumbai schrieb am 16.10.2015 um 11:56:10:
Der nette Mann vom Generalkonsulat möchte uns aufgrund der einzureichenden Dokumente eine Art Kostenvoranschlag machen, mit welchen Kosten wir ungefähr rechnen müssen. 


Die Kosten variieren je nach Entfernung vom Generalkonsulat zum
Ausstellungsort der Urkunde und betragen zwischen 250 und 600 Euro.

Das steht doch auch so im Merkblatt
Saxonicus schrieb am 12.10.2015 um 23:12:08:

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Antwort #14 - 26.10.2015 um 06:47:28
 
Danke Saxonicus Smiley

Das Merkblatt kenne ich. Aufgrund der zu überprüfenden Dokumente und deren Ausstellungsort (also wie viele, was genau und welche Entfernung) bekommen wir aber eine etwas genauere Angabe als 250-600 Euro Zwinkernd Macht ja schon einen Unterschied ob ich "nur" 250 zahlen muss oder evtl. mehr als doppelt so viel. Besonders mit indischem Gehalt. Ist für uns halt interessant, wie viele Monatsgehälter für die Prüfung draufgehen. Darum das Angebot des Konsulats uns eine Art Kostenvoranschlag zu machen.

Außerdem schrieb jemand hier im Forum, dass seine Prüfung 170 Euro gekostet hat. Von anderen hab ich die Info, dass es bei Anerkennung von Dokumenten für Hochzeiten meistens im Rahmen um die 400 Euro war. Ich warte auf Antwort aus Mumbai und bin gespannt Smiley
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