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Ehevertrag Indonesien / Landbesitz (Gelesen: 3.599 mal)
NicoTse
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09.10.2015 um 23:03:20
 
Da ich grade mit vielen Dingen bezüglich der Eheschließung in Indonesien beschäftigt bin und mir viele Dinge als wichtig erscheinen, eröffne ich nun dieses Thema hier :

Ich habe hier im Forum bereits einige Beiträge bezüglich eines Ehevertrags in Indonesien gelesen.

Es soll demnach vor muslimischer Eheschließung ein Ehevertrag mit Gütertrennung gemacht werden, damit das erworbene Land auch wirklich dem indonesischen Ehepartner gehört.
Es solle in dem Vertrag ausdrücklich verankert sein, dass jeglich erworbenes Land zu 100% dem indonesischen Ehepartner gehöre, da ansonsten sein Anspruch nichtig ist, sobald er mit einem ausländischen Partner verheiratet ist.

Da ich vorhabe , im nächsten Jahr zu heiraten und auch beabsichtige Land zu erwerben-

Kennt sich jemand damit aus ?

Meine Fragen wären-

worauf beruht die gesetzliche Notwendigkeit des Vertrages (ich habe irgendwas von einem Landgesetz aus den 1960er Jahren in Erinnerung) von wem lasse ich den Ehevertrag aufsetzen, genügt ein normaler Notar ?- welche Formulierung ist erforderlich, wie sieht es mit Registrierung des Vertrages aus, Kosten, etc.. ?

Für jegliche Antwort/Hilfestellung dankbar

Nico

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Antwort #1 - 10.10.2015 um 20:37:18
 
NicoTse schrieb am 09.10.2015 um 23:03:20:
...Es soll demnach vor muslimischer Eheschließung ein Ehevertrag mit Gütertrennung gemacht werden...
...
...Meine Fragen wären- worauf beruht die gesetzliche Notwendigkeit des Vertrages 

Grundlage einer muslimischen Ehe ist immer ein Ehevertrag.
Als Moslem weißt Du das aber, andernfalls könntest/dürftest Du keine Muslima heiraten (jedenfalls nicht in einem muslimischen Land).
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Aras
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Antwort #2 - 10.10.2015 um 22:19:59
 
Ehevertrag lautet auf arabisch nikah. Nikah ist direkt übersetzt Geschlechtsverkehr. Also ein Vertrag für den legalen Geschlechtsverkehr. Die meisten muslimischen Länder, die besetzt oder kolonisiert wurden, haben Gesetze erlassen, die den Besitz von Land (also immobiler Güter) nur eigenen Staatsangehörigen erlaubt.

Siehe hierzu u.a. folgende Broschüre.
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/BuergerVerbaende/Auswanderung...

Ansonsten ist es eh sinnvoll den Vertrag in Indonesien aufsetzen zu lassen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #3 - 10.10.2015 um 22:32:53
 
Aras schrieb am 10.10.2015 um 22:19:59:
Ansonsten ist es eh sinnvoll den Vertrag in Indonesien aufsetzen zu lassen. 


Ja, am besten holt man sich dafür auch einen eigenen Anwalt in Indonesien hinzu. Ansonsten kann es schon mal vorkommen, dass die Familie der Ehefrau das ganze zu Ihren Gunsten ausgestaltet.
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Antwort #4 - 11.10.2015 um 11:03:14
 
HeFi schrieb am 10.10.2015 um 20:37:18:
NicoTse schrieb am 09.10.2015 um 23:03:20:
...Es soll demnach vor muslimischer Eheschließung ein Ehevertrag mit Gütertrennung gemacht werden...
...
...Meine Fragen wären- worauf beruht die gesetzliche Notwendigkeit des Vertrages 

Grundlage einer muslimischen Ehe ist immer ein Ehevertrag.
Als Moslem weißt Du das aber, andernfalls könntest/dürftest Du keine Muslima heiraten (jedenfalls nicht in einem muslimischen Land).



Es geht mir speziell um den Punkt  "Gütertrennung- Landbesitz/Landerwerb"
Mit gesetzlicher Notwendigkeit hatte ich die Notwendigkeit der Aussage gemeint, daß im Vertrag verankert wird, daß das Land der muslimischen Frau (indonesische Staatsangehörigkeit) gehört, da Ausländer kein Recht haben (?) Land zu erwerben, bzw. zu besitzen und der Anspruch der indonesischen Frau auf durch sie erworbenes Land erlöschen würde, wenn sie mit eben einem Ausländer verheiratet ist.

Ist dem wirklich so ?
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Antwort #5 - 11.10.2015 um 11:12:17
 
grisu1000 schrieb am 10.10.2015 um 22:32:53:
Ansonsten kann es schon mal vorkommen, dass die Familie der Ehefrau das ganze zu Ihren Gunsten ausgestaltet.


Wie genau ist das gemeint ?
Zugunsten direkt der Ehefrau oder Ihrer Familie ?
Worauf sollte man besonders achten ?

Smiley
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Antwort #6 - 19.10.2015 um 20:10:28
 
Aras schrieb am 10.10.2015 um 22:19:59:
Siehe hierzu u.a. folgende Broschüre.
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/BuergerVerbaende/Auswanderung....

Ansonsten ist es eh sinnvoll den Vertrag in Indonesien aufsetzen zu lassen.



Wenn ich mir gesagte Broschüre durchlese, dann erschließt sich mir, dass es hauptsächlich um Ehen zwischen einem Muslimischen Mann (von "sonstwoher") und einer muslimischen Europäerin geht.
(das ist mir bereits in anderen Schriftsstücken auch schon aufgefallen- ist daher der umgekehrte Fall eher selten?)

Sind diese Verträge auch im umgekehrten Fall (muslimische Frau , aus dem außereuropäischen Ausland- muslimischer Mann aus Europa) nach demselben Schema abzuschließen ?
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Antwort #7 - 19.10.2015 um 20:26:39
 
Die Broschüre ist hauptsächlich für binationale Ehen gedacht wo der Mann Muslim ist. Ist eben dem Fakt geschuldet, dass solche Eheverträge nur bei religiösen Paaren nötig ist und Frauen, die sich über islamisChe Eheverträge informieren müssen meist Christinnen sind. Anderenfalls hat man als Muslimin ja in der Regel einen Wali, eine Vertrauensperson, die sich um sowas kümmert. Also entweder Anwalt oder ein nahestehender männl. Verwandter, also Vater oder Grossvater.

Der Ehevertrag begründet schariarechtlich die Ehe. Insofern ist es für alle Muslime verpflichtend einen Ehevertrag zu schliessen. Zumindest sollte er mündlich geschlossen werden. Aus Beweistechnischen Gründen wird für den Ehevertrag heutzutage einfachgesetzlich in den meisten islamischen Staaten die Schriftform verlangt. Früher ging man zum vertrauenswürdigen und in Schreiben solcher Dokumente ausgebildeten Mullah, heute geht man zum Notar.

Um deine Frage abschliessend zu beantworten. Ja. Die Eheverträge werden nach dem gleichen Schema abgeschlossen.

Nur als Randbemerkung:
Aber meines Erachtens kann man auch durch die standesamtliche Eheschliessung eine formgültige islamische Ehe begründen. Es ist dann ein mündlicher Ehevertrag der beweistechnisch im Heiratsregister veröffentlicht wurde. Wenn kein Ehevertrag besteht, dann greifen die im BGB festgelegten Regeln.
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Antwort #8 - 19.10.2015 um 20:35:24
 
Ja, Aras, wieder mal viele Dank für die Ausführungen ! Smiley

....nur frage ich mich grad folgendes :

Ich lese hier :

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/2455366/Daten/9128/dl_Diakonie.pdf

"Grundsätzlich basiert der Ehevertrag im islamischen Recht auf Gütertrennung.
Das deutsche Rechtsverständnis geht im
Unterschied dazu von „Zugewinngemeinschaft“ aus, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Auch im islamischen Ehevertrag kann eine Vermögensbeteiligung vereinbart werden"

Bedeutet dies nicht, daß meine anfangs beschriebene Klausel bezüglich der Niederschrift, daß jegliches während der Ehe erworbenes Land in Indonesien, ausschließlich der indonesisch-muslimischen Frau gehört  im Ehevertrag gar nicht notwendig ist, da ja "automatisch" Gütertrennung im Vertrag vereinbart ist ?

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Antwort #9 - 19.10.2015 um 20:47:03
 
Der Ehevertrag dient zur Harmonisierung der Rechtskreise. Im islamisch geprägten Zivilrecht ist Gütertrennung in der Regel festgelegt. Z.B. Im Iran ist in der Regel Gütertrennung. In Deutschland in der Regel Zugewinngemeinschaft.wenn ein Paar, wo beide die deutsche und iranische Staatsangehörigkeit haben, heiratet, welche Gütergemeinschaft liegt dann vor? Nun gut dass kann man klären und sich mit den Verweisungen und Rückverweisungen beschäftigen. Also klassisches IPR Problem.

Um das ganze aber zu vereinfachen und offensichtlich zu machen - ja um es rechtssicher zu machen - vereinbart man das im Ehevertrag. Also um den Vertrag kommst du mE nicht rum.

Z.b. Ich hab keinen Ehevertrag, da ich keine Staatsangehörigkeit eines islamischen Landes besitze. Hätte ich eine , hätte ich es gemacht.
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Antwort #10 - 19.10.2015 um 21:10:43
 
Aras schrieb am 19.10.2015 um 20:47:03:
Z.b. Ich hab keinen Ehevertrag, da ich keine Staatsangehörigkeit eines islamischen Landes besitze. Hätte ich eine , hätte ich es gemacht.


Staatsangehörigkeit besitze ich auch nur die Deutsche.
Aber nun gut, daß ein Vertrag aufgesetzt werden muß/sollte , ist mir klar.

Es geht mir auch nur um dieses Landbesitzdingen, da meine Verlobte definitiv Land erben wird.
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Antwort #11 - 19.10.2015 um 21:13:16
 
Achso sry, hab vergessen zu erwähnen, dass meine Frau aus Mexiko ist. Darum bestand ihrerseits kein Bedarf.
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Antwort #12 - 19.10.2015 um 21:38:56
 
Okay- also , um auf der sicheren Seite zu sein- im Vertrag Gütertrennung vereinbaren, obwohl diese schon "automatisch" im Vertrag verankert ist ?
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Antwort #13 - 19.10.2015 um 23:25:39
 
Automatisch ist nichts vereinbart.
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