Update:
Da auf der Website der Deutschen Botschaft in Kigali ja nur jene benötigten Dokumente angegeben waren, die für ein Schengen-Visum zur Eheschließung und Rückkehr nach Ruanda benötigt wurden, habe ich gestern eine Email an die Deutsche Botschaft in Kigali geschickt um eine Auflistung der erforderlichen Dokumente für ein Nationales Visum zu erhalten.
Dann kam das:
"für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen (im Original mit jeweils 2 Kopien):
- gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Datenseite, ggf. bisherige Pässe
- zwei biometriefähige Passfotos
- zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationale Visa
- Bescheinigung des Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung nach § 13 Abs. 4 PStG / Begründung der Lebenspartnerschaft nach § 17 i.V. mit § 13 Abs. 4 PStG
- Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (in der Regel A1-Zertifikat des Goethe-Instituts, nicht älter als zwei Jahre)
- zwei Passkopien des Verlobten/zukünftigen Lebenspartner, zu dem der Nachzug erfolgen soll, sowie zwei Kopien von dessen Aufenthaltserlaubnis, falls der Nachzug zu einem ausländischen Verlobten/zukünftigen Lebenspartner erfolgen soll
Und da war ich völlig baff, dass das so einfach gehen sollte. Habe erst einmal nachgefragt, weil die Anforderungen für das Schengen-Eheschießungs-Visum auch eine durch das Außenministerium beglaubigte Kopie der Ledigkeitsbescheinigung und der Geburtsurkunde vorsahen. Dies sei aber laut dem Beamten bei der
AV eher die Ausnahme, als die Regel (warum steht dann die Ausnahme auf der webseite?!).
Auch eine
VE wird angeblich nicht benötigt, sie sei laut Angeben des Beamten "entbehrlich"...
Ich behalte die Email als Richtlinie, falls Nachfragen bei der Beantragung des Visums entstehen sollten.