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Heiraten - in Ruanda oder Deutschland? (Gelesen: 10.047 mal)
Key531
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Hamburg, Rwanda
Hamburg
Rwanda

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiraten - in Ruanda oder Deutschland?
Antwort #30 - 27.10.2015 um 13:48:55
 
Update:

Da auf der Website der Deutschen Botschaft in Kigali ja nur jene benötigten Dokumente angegeben waren, die für ein Schengen-Visum zur Eheschließung und Rückkehr nach Ruanda benötigt wurden, habe ich gestern eine Email an die Deutsche Botschaft in Kigali geschickt um eine Auflistung der erforderlichen Dokumente für ein Nationales Visum zu erhalten.

Dann kam das:
"für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen (im Original mit jeweils 2 Kopien):
- gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Datenseite, ggf. bisherige Pässe
- zwei biometriefähige Passfotos
- zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationale Visa

- Bescheinigung des Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung nach § 13 Abs. 4 PStG / Begründung der Lebenspartnerschaft nach § 17 i.V. mit § 13 Abs. 4 PStG

- Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (in der Regel A1-Zertifikat des Goethe-Instituts, nicht älter als zwei Jahre)

- zwei Passkopien des Verlobten/zukünftigen Lebenspartner, zu dem der Nachzug erfolgen soll, sowie zwei Kopien von dessen Aufenthaltserlaubnis, falls der Nachzug zu einem ausländischen Verlobten/zukünftigen Lebenspartner erfolgen soll

Und da war ich völlig baff, dass das so einfach gehen sollte. Habe erst einmal nachgefragt, weil die Anforderungen für das Schengen-Eheschießungs-Visum auch eine durch das Außenministerium beglaubigte Kopie der Ledigkeitsbescheinigung und der Geburtsurkunde vorsahen. Dies sei aber laut dem Beamten bei der AV eher die Ausnahme, als die Regel (warum steht dann die Ausnahme auf der webseite?!).
Auch eine VE wird angeblich nicht benötigt, sie sei laut Angeben des Beamten "entbehrlich"...
Ich behalte die Email als Richtlinie, falls Nachfragen bei der Beantragung des Visums entstehen sollten.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #31 - 27.10.2015 um 15:34:49
 
Key531 schrieb am 27.10.2015 um 13:48:55:
Und da war ich völlig baff, dass das so einfach gehen sollte. 


Key531 schrieb am 27.10.2015 um 13:48:55:
- Bescheinigung des Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung nach § 13 Abs. 4 PStG / Begründung der Lebenspartnerschaft nach § 17 i.V. mit § 13 Abs. 4 PStG


Ganz so einfach wie es sich zunächst darstellt, wird es mit Sicherheit nicht werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das deutsche Standesamt auch eine Geburtsurkunde Deines Zukünftigen benötigen und damit wird eine vertrauensanwaltliche Prüfung derselben notwendig werden.

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619750/Daten/5647117/Merkblatt_Rua...
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Key531
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Hamburg, Rwanda
Hamburg
Rwanda

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #32 - 27.10.2015 um 16:27:27
 
das ist natürlich klar. die haben wir auch.
Das zeitraubende in den letzten Wochen war nur, die Kopien der Geburtsurkunde von dem Justizministerium stempeln zu lassen, weil wir bis vor heute morgen noch angenommen hatten, dass die AV diese Kopien brauche.

Lieber erst einmal alles schön nachfragen....  Augenrollen
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