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Heiraten - in Ruanda oder Deutschland? (Gelesen: 10.053 mal)
Key531
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Antwort #15 - 22.09.2015 um 10:16:42
 
Hallo,
ich habe noch eine Frage. Und zwar möchte ich die VE durch meine Mutter einreichen. Wir würden jedoch gerne nach der Hochzeit in eine andere Stadt ziehen. Wird dieses Vorhaben eventuell durch die AB am Wohnort meiner Mutter verkompliziert?
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Aras
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Antwort #16 - 22.09.2015 um 10:29:14
 
Nach der Hochzeit entfällt die VE. Ist also egal. Zumal es keine "Fakten" sind, da es ja nur "geplant" ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Arsinoe
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Antwort #17 - 23.09.2015 um 14:57:41
 
Bitte nicht vergessen, dass bei einem Heiratsvisum der Sprachnachweis A1 vorliegen muss. Sonst wird das Visum nicht genehmigt,

Bei einer FZF, also Eheschließung im Ausland, muss dann der A1- Nachweis ebenfalls zum Visumsantrag vorliegen, kann aber nach der Eheschließung gemacht werden.

Bei der Wohnraumgröße, so habe ich hier gelesen, gibt es eine Verwaltungsvorschrift, die sagt, es müssten je Erwachsenem 12 qm zur Verfügung stehen und für Kinder (unter 18?) 10 qm.

Und mal so ein wenig neben dem Thema, warum sollte ich ein falsches Visa beantragen (Besucher) um dann zu heiraten? Ich finde, wer nichts zu verbergen hat, kann doch den ehrlichen Weg gehen?
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trixie
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Antwort #18 - 23.09.2015 um 16:12:32
 
Arsinoe schrieb am 23.09.2015 um 14:57:41:
Bei der Wohnraumgröße, so habe ich hier gelesen, gibt es eine Verwaltungsvorschrift, die sagt, es müssten je Erwachsenem 12 qm zur Verfügung stehen und für Kinder (unter 18?) 10 qm.

Das gilt nicht bei deutsch-verheiraten. Ebenso könnten beide auf dem Sofa bei Freunden oder Verwandten leben. Nur Obdachlosigkeit wäre schädlich.
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Arsinoe
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Antwort #19 - 24.09.2015 um 11:23:09
 
Danke für die Korrektur.  Smiley
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Foudre
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Antwort #20 - 25.09.2015 um 11:05:48
 
Sorry aber ich denke die Chancen sind sehr gering, dass ein Ruander, der sich wie wörtlich geschrieben in seinem Heimatland "über Wasser halten" muss so einfach ein Visum zur Eheschließung bekommen wird. Für die meisten Menschen aus Drittweltländern ist schon ein normales Touristenvisum fast ein Ding der Unmöglichkeit geworden, wenn sie nicht sehr gut situiert sind. Es ist traurig aber es ist leider so! Ich habe die selbe Erfahrung mittlerweile hinter mir. Meine Frau ist aus Gabun. Wir wollten zuerst auch in Deutschland heiraten aber in Ermangelung eines passenden Visums haben wir es dann in Gabun getan.

Übrigens: Wenn die Ehe in Deutschland geschlossen wird hat dies je nach Sichtweise und Ausgangssituation den Nachteil, dass dann die Geburtsurkunde des ausländischen Partners vertrauensanwaltlich überprüft werden muss, wenn es sich um einen Staat mit "unsicherem Urkundenwesen" handelt. Ich gehe davon aus, dass Ruanda zu diesen Staaten zählt. Dies könnte dann eventuell bei euch zu Problemen führen sofern Dein Mann vielleicht vor oder in den Kriegsjahren 1995/96 geboren ist und diverse Dokumente eventuell verloren gegangen bzw. dem Krieg zum Opfer gefallen sind. Wenn ihr in Ruanda heiratet, dann muss nachträglich lediglich der Trauschein von Deutschland aus (über das Standesamt in Deinem Ort und die Auslandsvertretung) überprüft werden. Das ist dann einfacher, weil die Eheschließung dann nur vergleichsweise kurze Zeit zurückliegen wird und die Dokumente definitiv vorhanden sind.
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trixie
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Antwort #21 - 25.09.2015 um 11:10:37
 
Foudre schrieb am 25.09.2015 um 11:05:48:
Wenn ihr in Ruanda heiratet, dann muss nachträglich lediglich der Trauschein von Deutschland aus (über das Standesamt in Deinem Ort und die Auslandsvertretung) überprüft werden.

Bei einer Amtsprüfung wird auch die Geburtsurkunde des ausländischen Ehepartners geprüft, die ja zu den Trauunterlagen gehört. Würde man darauf verzichten, hätte die ganze Prüfung keinen Sinn, weil man nicht nachvollziehen kann, wer die antragsstellende Person ist.
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erne
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Antwort #22 - 25.09.2015 um 22:24:31
 
Foudre schrieb am 25.09.2015 um 11:05:48:
wie wörtlich geschrieben in seinem Heimatland "über Wasser halten" muss so einfach ein Visum zur Eheschließung bekommen wird.


die finanzielle Situation der Verlobten ist für ein Eheschliessungsvisum so was von egal, wenn einer der beiden Deutscher ist.
Daher ist es auch egal, dass er sich "gerade so über Wasser halten " kann.

Foudre schrieb am 25.09.2015 um 11:05:48:
Für die meisten Menschen aus Drittweltländern ist schon ein normales Touristenvisum fast ein Ding der Unmöglichkeit geworden, wenn sie nicht sehr gut situiert sind.

Ja klar, da ein Touristenvisum wie ein Besuchsvisum ja nur für kurze Aufenthalte gedacht sind und man danach wieder ausreisen muss. Genau das aber muss man mit einem Eheschliessungsvisum nicht.


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trixie
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Antwort #23 - 25.09.2015 um 22:35:21
 
erne schrieb am 25.09.2015 um 22:24:31:
die finanzielle Situation der Verlobten ist für ein Eheschliessungsvisum so was von egal, wenn einer der beiden Deutscher ist.

Na, so ganz egal ist die finanzielle Situation des Deutschen eben nicht, denn es geht um eine VE. Sofern man finanziell nicht gut da steht, muß man zumindestens einen anderen finden, der bereit ist, eine VE abzugeben. Das kann durchaus zu peinlichen oder unangenehmen Begegnungen führen.
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ilt
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Antwort #24 - 25.09.2015 um 23:12:44
 
Hallo  Key531,

ich habe vor drei Jahren eine Frau aus Ruanda geheiratet und hatte damals auch ziemlich viele Fragen...

Das Ganze ist hier nachzulesen: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1303572087/0

Vielleicht findest du da ja ein paar nützliche Informationen. Wenn du magst, kannst du mir auch eine PN schicken.

Viele Grüße und viel Erfolg!

ilt
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Foudre
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Antwort #25 - 26.09.2015 um 01:10:38
 
trixie schrieb am 25.09.2015 um 11:10:37:
Bei einer Amtsprüfung wird auch die Geburtsurkunde des ausländischen Ehepartners geprüft, die ja zu den Trauunterlagen gehört. Würde man darauf verzichten, hätte die ganze Prüfung keinen Sinn, weil man nicht nachvollziehen kann, wer die antragsstellende Person ist.


Also in meinem Fall = Eheschließung mit einer gabunischen Frau in Gabun, wurde lediglich der Trauschein überprüft und die Ehe wurde nach entsprechender Prüfung in Deutschland anerkannt.
Laut dem zuständigen Standesbeamten hätte im Gegensatz dazu bei einer Eheschließung in Deutschland oder in einem anderen EU-Land (z. B. Dänemark) stattdessen die Geburtsurkunde des ausländischen Partners überprüft werden müssen, was sich entsprechend länger gestaltet, wenn der betreffende Partner ggf. im "hinterletzten Dschungeldorf" geboren ist (was auf meine Frau zutrifft).
...und ich habe all diese Infos vor der Eheschließung eingeholt!
U. a. deshalb habe ich mich damals entschlossen, in Gabun zu heiraten.
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trixie
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Antwort #26 - 26.09.2015 um 12:02:21
 
Foudre schrieb am 26.09.2015 um 01:10:38:
Laut dem zuständigen Standesbeamten hätte im Gegensatz dazu bei einer Eheschließung in Deutschland oder in einem anderen EU-Land (z. B. Dänemark) stattdessen die Geburtsurkunde des ausländischen Partners überprüft werden müssen

Die mir in Dänemark bekannten Standesämter überprüfen keine ausländische Geburtsurkunde. Würden die das tun, wäre der Aufwand in Dänemark zu heiraten genauso umfangreich wie in Deutschland und es gebe keinen Heiratstourismus mehr.
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Key531
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Antwort #27 - 01.10.2015 um 13:18:20
 
Liebe i4a-Freunde,

ich war die letzte Woche "offline", und nach ich heute all die neuen Beiträge gelesen habe, fühle ich mich ehrlich gesagt ein wenig verwirrter als zuvor. Ich war mir eigentlich sicher, dass wir uns jetzt für Deutschland entschlossen haben, aber nachdem ich Foudres Fall gelesen habe, bin ich mir nicht so sicher, dass das alles reibungslos ablaufen kann...
Ich bin jetzt wieder in Deutschland und mein Verlobter und ich sind so verblieben, dass wir die nächsten Monate erst einmal genug Geld für die wundervolle Amtshilfe (ich rechne mit 1000 €) ansparen, er mir dann die Dokumente zuschickt (Geburtsurkunde und jugement suppletif hat er schon, ledigkeitsbescheiningung holt er zeitnah ein) und ich dann mit den Dokumenten zum hiesigen Standesamt gehe.
Es mag vielleicht wahr sein, dass die AB wegen der Flüchtlingslage momentan relativ überlastet ist (habe ich in einem anderen Beitrag gelesen), aber ich kann nicht verstehen, warum meine finanzielle Situation mir das Recht auf Ehe und Familie einschränken sollte?

Ich wäre auch bereit, in Ruanda zu heiraten, aber ich denke, so oder so müssen alle Dokumente per Amtshilfe geprüft werden. IN Ruanda verkompliziert sich alles etwas, da ich selbst Dokumente zur Namensänderung und Einbürgerung übersetzen und Einreichen müsste.
BTW, zur Ausstellung eines internationalen Ehefähigkeitszeugnis durch mein Standesamt, brauche ich auch seine Dokumente im Original, die per Amtshilfe geprüft werden müssen (= 1000 €).
Wäre eine Heirat in Ruanda nicht komplizierter?
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Saxonicus
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Antwort #28 - 01.10.2015 um 15:57:29
 
trixie schrieb am 26.09.2015 um 12:02:21:
Die mir in Dänemark bekannten Standesämter überprüfen keine ausländische Geburtsurkunde. Würden die das tun, wäre der Aufwand in Dänemark zu heiraten genauso umfangreich wie in Deutschland und es gebe keinen Heiratstourismus mehr.

Es dürfte doch wohl inzwischen hinlänglich bekannt sein, dass die bürokratischen Hürden bei einer Eheschließung in Deutschland vorher erledigt werden müssen und bei einer Eheschließung in Dänemark kommen sie dann nach der Hochzeit auf die Beteiligten zu.
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Antwort #29 - 01.10.2015 um 19:36:18
 
Key531 schrieb am 01.10.2015 um 13:18:20:
aber ich kann nicht verstehen, warum meine finanzielle Situation mir das Recht auf Ehe und Familie einschränken sollte?


tut es ja (zumindest direkt) nicht.
Allerings ist er vor der Eheschliessung nicht dein Ehemann, daher wird eine VE für ihn für das Eheschliessungsvisum nötig sein.
Es besteht ja die Möglichkeit, dass die Hochzeit ins Wasser fällt, dann ist er ja nur ein Besucher und es gelten die gleichen Vorgaben wie für Besucher.
Die VE musst nicht zwingend du abgeben, das dürfen auch andere (z.B. Eltern)
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