Key531 schrieb am 08.09.2015 um 14:09:22:...
In Deutschland wäre meine Priorität, da meine Familie dabei sein könnte. Doch habe ich weder eigenen Wohnraum noch genug Einkünfte, um eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Ich habe zwar bereits mitbekommen, dass eine Verpflichtungserklärung auch von einem Elternteil (z.B. meiner Mutter, bei der ich zur Zeit wohne) abgegeben werden kann, bin aber dennoch noch im Zweifel, ob das ausreichen wird.
Hallo,
die Verpflichtungserklärung kann ohne Probleme auch von Deinen Eltern zu diesem Zweck abgegeben werden. Das ist business as usual.
Zitat:Außerdem benennt die Internetpräsenz der
AV das Visum als "Visum zur Heirat und anschließender Rückkehr nach Ruanda", was wir eigentlich nicht wünschen. Ich habe gelesen, dass ein Heiratsvisum ein nationales Visum ist und man auch direkt nach der Hochzeit in Deutschland einen Antrag auf
AE stellen kann. Ist das legitim trotz einer solchen Bezeichnung des Visums (wie von der AV)?
Das konnte ich bei der
AV in Kigali nicht finden. Wie auch immer -
grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, sich zum Zweck der Heirat auch ein C-Visum (Schengen-Visum) ausstellen zu lassen.
Der, ich sage mal "übliche Weg", ist in der Tat die Ausstellung eines Nationalen Visums zum Zweck der Eheschließung.
Nach Einreise und Heirat mit diesem Visum ist es nicht nur legitim, sondern Standard und der Normalfall, nach erfolgter Heirat bei der zuständigen
ABH die
AE zu beantragen und sein Leben in DEU zu beginnen, ohne vorher wieder ausreisen zu müssen.
Zitat:Eine Hochzeit in Ruanda käme für uns nur deshalb in Frage, weil eine
FZF nicht abgelehnt werden darf, wenn wir bereits verheiratet sind (auch wenn wir keine Finanzen haben) - wegen dem Recht auf Ehe und Familie.
Grundsätzlich richtig. In Einzelfällen kann eine Ablehnung erfolgen, wenn die Ehe als nicht schützenswert ("Scheinehe") betrachtet wird.
Zitat:Was wäre nun die bessere Entscheidung? Ich weiß bereits, beides ist kräftezehrend - da seine Dokumente in beiden Fällen durch Amtshilfe überprüft und legalisiert werden müssen. Würden wir in Ruanda heiraten, verkompliziert die Sache jedoch, dass ich in Kasachstan unter einem anderen Namen geboren wurde, als ich jetzt trage. Also müsste ich weitere Dokumente übersetzen und legalisieren lassen (Namensänderung, Einbürgerung)..
Ich persönlich hielte, allein wegen der von Dir geschilderten Umstände, in diesem Fall die Eheschließung in DEU für die bessere Alternative.
Gruß