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Heiraten - in Ruanda oder Deutschland? (Gelesen: 10.038 mal)
Key531
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i4a rocks!


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Hamburg, Rwanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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08.09.2015 um 14:09:22
 
Hallo ihr lieben,

ich habe heute ein wenig durch das Forum gelesen und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich bin seit fünf Jahren mit einem Ruander zusammen, seit 3 Jahren verlobt. Wir haben viel Zeit in einer Fernbeziehung verbracht, da ich studiere (ab jetzt Master) und er sich in Ruanda finanziell über Wasser halten muss.
Nun stellen wir uns die Frage, wie und wo wir heiraten können.
In Deutschland wäre meine Priorität, da meine Familie dabei sein könnte. Doch habe ich weder eigenen Wohnraum noch genug Einkünfte, um eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Ich habe zwar bereits mitbekommen, dass eine Verpflichtungserklärung auch von einem Elternteil (z.B. meiner Mutter, bei der ich zur Zeit wohne) abgegeben werden kann, bin aber dennoch noch im Zweifel, ob das ausreichen wird.
Außerdem benennt die Internetpräsenz der AV das Visum als "Visum zur Heirat und anschließender Rückkehr nach Ruanda", was wir eigentlich nicht wünschen. Ich habe gelesen, dass ein Heiratsvisum ein nationales Visum ist und man auch direkt nach der Hochzeit in Deutschland einen Antrag auf AE stellen kann. Ist das legitim trotz einer solchen Bezeichnung des Visums (wie von der AV)?

Eine Hochzeit in Ruanda käme für uns nur deshalb in Frage, weil eine FZF nicht abgelehnt werden darf, wenn wir bereits verheiratet sind (auch wenn wir keine Finanzen haben) - wegen dem Recht auf Ehe und Familie.

Was wäre nun die bessere Entscheidung? Ich weiß bereits, beides ist kräftezehrend - da seine Dokumente in beiden Fällen durch Amtshilfe überprüft und legalisiert werden müssen. Würden wir in Ruanda heiraten, verkompliziert die Sache jedoch, dass ich in Kasachstan unter einem anderen Namen geboren wurde, als ich jetzt trage. Also müsste ich weitere Dokumente übersetzen und legalisieren lassen (Namensänderung, Einbürgerung)..

Ich danke euch vorab für eure Hilfe!!
Liebe Grüße!
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Eins
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Eins, Zimbabwe
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Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.09.2015 um 14:21:20
 
3 Wege gibts:

1. Heirat mit Besuchsvisum (Schengen) und anschließend wieder zurückfliegen und die FZF beantragen.

Falls ihr sowas plant: beantragt einen Besuch und sagt nix bzgl. Hochzeit und anschließender Rückkehr. Das wird euch zu 99% nicht abgenommen werden an der Botschaft und das Visum dann verweigert. Es wird darauf verwiesen, dann das nationale Visum (2. oder 3.) zu beantragen.

Daher: Alle Dokumente vorbereiten, mit Standesamt planen, Besuchsvisa bekommen und dann hier einfach heiraten. Fertig. Ist legal mit Schengen-Visum und kann keiner gegen meckern. Ob er dann noch einmal ausreisen muss ist Ansichtssache.

2. nationales Visum _zur_ Eheschließung in Deutschland, anschließend kann er direkt hier bleiben. Für Zeitraum Einreise bis Heiratstermin wird die VE benötigt, danach nicht mehr. Die Vorbereitungen der Heirat müssen hierfür abgeschlossen sein, sprich Urkundenüberprüfung und Freigabe durch das Standesamt, das alles okay ist.

3. nationales Visum als Ehefrau eines Deutschen, sprich ihr habt im Ausland geheiratet und er zieht entsprechend nach nach Deutschland. Auch hier muss dann nachträglich die Urkundenüberprüfung und blabla durchlaufen werden zur Anerkennung der Ehe in Deutschland.

Da Du Deutsche bist ist Wohnraum völlig egal, Du brauchst nur eine Meldeanschrift. Solange Du nicht obdachlos bist ist das alles okay.
Finanzen sind auch völlig egal, Du kannst auch als Hartz IV-Bezieher den ausländischen Partner nach Deutschland holen. Bei Möglichkeit 2 musst Du halt jemanden haben, der für den Zeitraum bis zur Eheschließung die VE stellt. Danach kann der Ausländer in die Familienversicherung aufgenommen werden.

Grundsätzlich kannst Du schonmal anfangen, Dich beim zuständigen Standesamt für euch zu erkundigen welche Unterlagen alle erfordert werden. Wird ein wenig dauern mit den Prüfungen, Übersetzungen, Apostillen und und und da drauf. Daher könnt ihr schon jetzt anfangen und somit Zeit sparen später im Verlauf.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #2 - 08.09.2015 um 14:31:31
 
Key531 schrieb am 08.09.2015 um 14:09:22:
...
In Deutschland wäre meine Priorität, da meine Familie dabei sein könnte. Doch habe ich weder eigenen Wohnraum noch genug Einkünfte, um eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Ich habe zwar bereits mitbekommen, dass eine Verpflichtungserklärung auch von einem Elternteil (z.B. meiner Mutter, bei der ich zur Zeit wohne) abgegeben werden kann, bin aber dennoch noch im Zweifel, ob das ausreichen wird.


Hallo,

die Verpflichtungserklärung kann ohne Probleme auch von Deinen Eltern zu diesem Zweck abgegeben werden. Das ist business as usual.

Zitat:
Außerdem benennt die Internetpräsenz der AV das Visum als "Visum zur Heirat und anschließender Rückkehr nach Ruanda", was wir eigentlich nicht wünschen. Ich habe gelesen, dass ein Heiratsvisum ein nationales Visum ist und man auch direkt nach der Hochzeit in Deutschland einen Antrag auf AE stellen kann. Ist das legitim trotz einer solchen Bezeichnung des Visums (wie von der AV)?


Das konnte ich bei der AV in Kigali nicht finden. Wie auch immer - grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, sich zum Zweck der Heirat auch ein C-Visum (Schengen-Visum) ausstellen zu lassen.
Der, ich sage mal "übliche Weg", ist in der Tat die Ausstellung eines Nationalen Visums zum Zweck der Eheschließung.
Nach Einreise und Heirat mit diesem Visum ist es nicht nur legitim, sondern Standard und der Normalfall, nach erfolgter Heirat bei der zuständigen ABH die AE zu beantragen und sein Leben in DEU zu beginnen, ohne vorher wieder ausreisen zu müssen.

Zitat:
Eine Hochzeit in Ruanda käme für uns nur deshalb in Frage, weil eine FZF nicht abgelehnt werden darf, wenn wir bereits verheiratet sind (auch wenn wir keine Finanzen haben) - wegen dem Recht auf Ehe und Familie.


Grundsätzlich richtig. In Einzelfällen kann eine Ablehnung erfolgen, wenn die Ehe als nicht schützenswert ("Scheinehe") betrachtet wird.

Zitat:
Was wäre nun die bessere Entscheidung? Ich weiß bereits, beides ist kräftezehrend - da seine Dokumente in beiden Fällen durch Amtshilfe überprüft und legalisiert werden müssen. Würden wir in Ruanda heiraten, verkompliziert die Sache jedoch, dass ich in Kasachstan unter einem anderen Namen geboren wurde, als ich jetzt trage. Also müsste ich weitere Dokumente übersetzen und legalisieren lassen (Namensänderung, Einbürgerung)..


Ich persönlich hielte, allein wegen der von Dir geschilderten Umstände, in diesem Fall die Eheschließung in DEU für die bessere Alternative.

Gruß
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Key531
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Antwort #3 - 08.09.2015 um 14:38:30
 
Vielen dank für die Antworten!
Das mit der Verpflichtungserklärung ist soweit beruhigend, da unsere finanzielle Situation die größte Schwierigkeit bisher darstellt.

Wenn ich nun seine Dokumente (die dann auch vom ruandischen Außenministerium gestempelt sind), zum Standesamt bringe, und das alles seine Zeit dauert, mit Amtshilfe etc. - erhalte ich dann seine Geburtsurkunde im Original zurück? Er muss sie ja für seinen Visumantrag bei der deutschen AV in Kigali vorlegen.
Oder genügt in dem Fall auch eine beglaubigte Kopie für den Antrag?

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blubb


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Antwort #4 - 08.09.2015 um 14:43:00
 
Das solltest Du mit dem zuständigen Standesamt klären, da dies durchaus unterschiedlich gehandhabt werden kann.

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Antwort #5 - 08.09.2015 um 14:55:57
 
Hier die Bestimmungen für das Visum zur Heirat in Deutschland von der Internetseite der deutschen AV in Kigali:

"Visa for marriage in Germanyand return to Rwanda

valid passport
1 Schengen application form, duly signed by the applicant
1 recent passport size photo
Invitation and formal obligation (Verpflichtungserklärung)  by the future spouse which proves that the wedding formalities in Germany have been initiated
proof from the German registrar's office
Certificate of No Impediment certified by MINAFFET
Birth certificate (acte de mariage & jugement suppletif)
Medical travel insurance valid for all Schengen countries for the whole period of the intended stay with a minimum coverage of Euro 30.000
Confirmed flight reservation"

von: http://www.kigali.diplo.de/Vertretung/kigali/en/01/Visabestimmungen/Visa_20requi...

die Formulierung mit der Rückkehr nach Ruanda verwirrt mich nämlich etwas. Außerdem die Flugreservierung.Ob die erwarten, dass man auch die Reservierung für den Rückflug vorlegt?
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trixie
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Antwort #6 - 08.09.2015 um 15:17:17
 
Key531 schrieb am 08.09.2015 um 14:09:22:
Eine Hochzeit in Ruanda käme für uns nur deshalb in Frage, weil eine FZF nicht abgelehnt werden darf, wenn wir bereits verheiratet sind (auch wenn wir keine Finanzen haben) - wegen dem Recht auf Ehe und Familie. 

Diese Meinung ist so nicht ganz richtig.
Wenn entweder die ABH oder auch die Botschaft der Meinung ist, dass es keine schützenswerte Ehe gemäß GG Art. 6 - sprich Scheinehe - ist, kann das Visum sehr wohl abgelehnt werden.

Hier im Forum findest du genug Beiträge zum Thema "Scheinehe."
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erne
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Antwort #7 - 08.09.2015 um 16:12:56
 
Key531 schrieb am 08.09.2015 um 14:09:22:
Was wäre nun die bessere Entscheidung?


IMHO in D zu heiraten

Key531 schrieb am 08.09.2015 um 14:09:22:
"Visum zur Heirat und anschließender Rückkehr nach Ruanda"

das hört sich nach Schengenvisum zum Besuch an.
Ich verstehe nicht, warum die AV das ins Spiel bringt.
Ihr habt es sicher auch so verstanden?

Key531 schrieb am 08.09.2015 um 14:09:22:
weil eine FZF nicht abgelehnt werden darf, wenn wir bereits verheiratet sind (auch wenn wir keine Finanzen haben) - wegen dem Recht auf Ehe und Familie. 


für ein Eheschliessungsvisum gilt das Gleiche
(und bei beiden gibt es das Risiko, dass die Behörden Scheinehe vermuten ... aber das sind die Ausnahmen, ich würde mich nicht davon beirren lassen)

Eins schrieb am 08.09.2015 um 14:21:20:
Ist legal mit Schengen-Visum und kann keiner gegen meckern. Ob er dann noch einmal ausreisen muss ist Ansichtssache. 


man darf mit Schengen-Visum heiraten und muss dann aber ausreisen. Das ist keine Ansichtssache.

Eins schrieb am 08.09.2015 um 14:21:20:
Da Du Deutsche bist ist Wohnraum völlig egal,

nein, die *Größe* ist völlig egal, aber Wohnraum muss vorhanden sein, und sei es die Couch bei den Eltern.
Eins schrieb am 08.09.2015 um 14:21:20:
Solange Du nicht obdachlos bist ist das alles okay. 

ja, so ist es richtig

Key531 schrieb am 08.09.2015 um 14:55:57:
von: http://www.kigali.diplo.de/Vertretung/kigali/en/01/Visabestimmungen/Visa_20requi....

die Formulierung mit der Rückkehr nach Ruanda verwirrt mich nämlich etwas.



das ist Blödsinn, siehe http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf

Zitat:
30.0.2 Zum Zweck der Eheschließung im Bundesgebiet
kann einem Ausländer ein nationales Visum
(§ 6 Absatz 4) erteilt werden, wenn auf die
anschließende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
nach einer Eheschließung während der
Gültigkeit des Visums ein Anspruch besteht
(§ 6 Absatz 4 i.V.m. §§ 28 und 30). Zudem sind
die unter Nummer 30.0.6 genannten Voraussetzungen
zu erfüllen (dies gilt auch für bezweckte
Eheschließungen mit Deutschen, die
nach der Heirat einen Titel gemäß § 28 Absatz 1
Nummer 1 begründen).
§ 31 Absatz 1 AufenthV findet Anwendung.


es sollte ein nationales Visum beantragt werden, und es muss bei Vorliegen der Voraussetzungen auch gegeben werden.

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Antwort #8 - 08.09.2015 um 22:25:56
 
Und damit Eure Absicht, ein Nationales Visum zwecks Eheschließung zu beantragen (und nicht ein Schengen-Visum) auch deutlich wird, nimmst Du auch das vorgesehene Formular für den Antrag, z.B. dieses hier:
Antrag Nationales Visum

Ein Flugticket bucht oder reserviert Ihr nicht, sondern schreibt bestenfalls einen Zweizeiler, dass der Flug erst nach Erteilung des Visums gebucht wird.

Das sollte so funktionieren.

Gruß
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Antwort #9 - 08.09.2015 um 22:48:02
 
Key531 schrieb am 08.09.2015 um 14:55:57:
Hier die Bestimmungen für das Visum zur Heirat in Deutschland von der Internetseite der deutschen AV in Kigali:


Erster Weg ist sowieso erstmal zum örtlichen Standesamt. Die sagen dir nämlich welche Unterlagen sie haben möchten. Erst wenn das Standesamt sein OK, also die Voraussetzungen zur Eheschlißung dort vorliegen, gibt es ein nationales Visaum.
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Antwort #10 - 09.09.2015 um 13:14:48
 
T.P.2013 schrieb am 08.09.2015 um 22:25:56:
Du auch das vorgesehene Formular für den Antrag, z.B. dieses hier:
Antrag Nationales Visum


Mir sind folgende Sachen nicht klar in dem Formular

1. die dritte Checkbox unter Punkt 9. nicht klar:
"Ich beabsichtige, mich nicht länger als zwölf Monate im Bundesgebiet aufzuhalten"

Was bedeutet das?

2. Was trägt man unter Punkt 10, wenn die Angaben zum Partner schon unter Punkt 2. angeben sind?

3. Punkt 12 (von bis)

4. Punkt 13 (Aus welchen Mitteln)

Vielen Dank
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Antwort #11 - 09.09.2015 um 14:58:03
 
tizedboy schrieb am 09.09.2015 um 13:14:48:
Mir sind folgende Sachen nicht klar in dem Formular


Hallo,

wieso machst Du nicht einen eigenen Thread auf, sondern hängst Dich hier an, wenn Du eigenen Klärungsbedarf hast? Zumal diese Fragen hier im Board schon häufig beantwortet wurden...

Zitat:
1. die dritte Checkbox unter Punkt 9. nicht klar:
"Ich beabsichtige, mich nicht länger als zwölf Monate im Bundesgebiet aufzuhalten"

Was bedeutet das?


Steht doch da: Es bedeutet, wenn man diese Checkbox ankreuzt, dass man nicht beabsichtigt, sich länger als zwölf Monate im Bundesgebiet aufzuhalten.

Im Fall des TS sollte sie diese Checkbox eben nicht ankreuzen.
Es gibt nämlich keine Pflicht, jedes mögliche Kreuz zu setzen.

Zitat:
2. Was trägt man unter Punkt 10, wenn die Angaben zum Partner schon unter Punkt 2. angeben sind?


Nix, zum Beispiel, oder meinetwegen den Verpflichtungsgeber, wenn man denn will, oder Schwiegeromma aus dem Pott, ...

Zitat:
3. Punkt 12 (von bis)


Beispielsweise "von": den geplanten Reisebeginn,
"bis": offenlassen, "permanent", "dauerhaft",....

Zitat:
4. Punkt 13 (Aus welchen Mitteln)


z.B. "eigene Mittel", "Einkommen Verlobter", was auch immer zutreffen mag.

Gruß
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Antwort #12 - 09.09.2015 um 16:32:25
 
Okay vielen Dank,
wir werden uns dann nach Absprache mit dem örtlichen Standesamt um ein nationales Visum bemühen.

Müssen wir dann bereits eine Familienversicherung vorlegen oder reicht vorerst eine Schengen-Auslandskrankenversicherung (Punkt 13b)?
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Antwort #13 - 09.09.2015 um 18:16:16
 
Key531 schrieb am 09.09.2015 um 16:32:25:
Müssen wir dann bereits eine Familienversicherung vorlegen


sie will ein Eheschliessungsvisum haben?
dann seid Ihr noch nicht verheiratet, dann gibt es auch keine Familienversicherung.

Auslandskrankenversicherung, die  bis zur Eheschliessung gilt.
Ab Eheschliessung ist sie dann in deiner Familien-KV, sofern du in der GKV bist. Das muss aber der KV gemeldet werden, damit sie die Gesundheitskarte erhält.
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Antwort #14 - 09.09.2015 um 19:05:45
 
das macht natürlich Sinn...
Danke!
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