WD schrieb am 30.08.2015 um 13:57:33:Zu 2. Zunächst solltet ihr euch beim entsprechenden Standesamt in eurer Stadt erkundigen. Man bekommt unter anderem einen Laufzettel. Dort drauf steht was ihr für die Eheschließung alles an Dokumenten vorlegen müsst. Zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis kann euch das Standesamt die nötigen Auskünfte geben. Ich würde da Montag einfach mal anrufen oder vorbei gehen.Zu 3. Kann ich auch nichts sagen. Aus Erzählungen gehen solche Prozesse aber meist bis zu einem halben Jahr (hängt aber stark davon ab was ihr an Dokumente braucht, und wie lange ihr beispielsweise dazu braucht benötigte Dokumente aus euren Heimatländern einzuholen).
Danke erst mal für Deine Antwort. Ich habe mich nach erfordelichen Dokumenten erkundigt. Dafür soll man die folgenden Dokumenten vorliegen. Da alles soll über die Konsulat laufen, sollte im Prinzip nicht so lang dauern. Ich weiß aber nicht wie lang die Bearbeitung bei dem Oberlandesgericht dauern kann.
Ukraine
1. Geburtsurkunde im Original mit Apostille (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche
Sprache.
2. a. Ukrainischer Inlandspass in vollständiger (beglaubigter) Kopie (auch der leeren Seiten!) mit
einer Übersetzung aller darin enthaltenen Eintragungen in die deutsche Sprache
sowie
b.Aktuelle eigene Familienstandserklärung, abgegeben vor dem Ukrainischen Konsulat in der
Bundesrepublik Deutschland, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz im Inland hat
oder
vor dem ukrainischen Notar im Original mit Apostille (*) und einer vollständigen Übersetzung
in die deutsche Sprache
3. aktuelle eigene Familienstandserklärung, abgegeben vor dem deutschen Standesbeamten in
Form einer eidesstattlichen Versicherung.
Iran
1. Iranischer Personalausweis (= Shenasnameh) im Original mit einer vollständigen Übersetzung in
die deutsche Sprache.
Im iranischen Personalausweis werden neben den Daten zur Geburt auch Familienstandsdaten
(Eheschließungen und Scheidungen) vermerkt. Der Personalausweis kann daher als ergänzender
Familienstandsnachweis herangezogen werden.
2. Aktuelle Ledigkeits- oder Familienstandsbescheinigung, ausgestellt durch das iranische
Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland, im Original.
Sollte dieses Dokument nicht zu erhalten sein, bedarf es der Vorlage eines durch das zuständige
iranische Registeramt ausgestellten Standesregisterauszuges, der nicht älter als 6 Monate sein
darf im Original mit Legalisation (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
3. Eigene eidesstattliche Versicherung über den Familienstand, abgegeben vor dem deutschen
Standesbeamten. Darin sind Angaben zu religiösen, rituellen und zivilrechtlichen Eheschließungen
in der Heimat und im Ausland zu machen.
WD schrieb am 30.08.2015 um 13:57:33:Zu 4. Ich glaube man MUSS nicht, aber was würdest du als Mitarbeiterin bei der Behörde denken, wenn man nicht einmal zusammen lebt und dann heiratet? Zumal sind sie ja nicht dumm und sehen ggf. das ein Arbeitsvertrag bis Ende November geht und man eventuell NUR heiratet wegen der Aufenthaltserlaubnis. Die Heirat dient ja dann in erster Linie der Aufenthaltserlaubnis, nicht aber dem Wunsch eine Ehe zu führen.
Wenn man sich in der Lage von einem Beamter versetzt, sieht nicht so gut aus.
Jetzt meine Frage wäre, ob die folgende Auffassung von der ehelichen Lebensgemeinschaft gultig wäre
“Ausnahmen liegen dann vor, wenn der Aufnahme und der Begründung der häuslichen Gemeinschaft erhebliche Gründe entgegenstehen, beispielsweise beruflicher Art.“