Zitat:Also Antrag auf verlängerung ausfüllen.
Erteilung und/oder Verlängerung (schön schwammig)
Zitat:Paß mitbringen und vorbei gehen und vorsprechen.
Nö nicht vorsprechen. Beim Empfang einen Termin beantragen bzw. den obigen Antrag abgeben.
Zitat:. Telefonisch wurde mitgeteilt,dass er persöhnlich zum Schalter muss um einen Termin zu bekommen.
Ja dann geht er und holt einen Termin.
"Nächste Woche? Entschuldigung da habe ich einen anderen Termin. Kann ich bitte einen am 11.09.2015(oder irgendeinen Tag nach der Eintragung der LP) haben? Da habe ich definitiv Zeit. Muss ja noch komplett umziehen und mir fehlen noch paar Unterlagen die ich meinem alten Wohnort beschaffen muss. Die brauch ich auf für meine Verlängerung. Bin ja Student - Sie wissen ja... wenig Kohle und so. Kann also nur umziehen wenn der Reisebus günstig ist. Oder bei größeren Sachen nehme ich den Zug, der ist ja auch nur am WE günstig... blabla"
Zitat:Jedoch trifft man den Sachbearbeiter nicht,um den Antrag fristgemäß abzugeben.
Darum das Schreiben auch abgeben, damit man fristgemäß den Antrag stellt
Zitat: Dient dann der Termin,den er am Schalter bekommt als Fristgemäße Antragstellung?
Siehe oben. Der Antrag ist fristgemäß gestellt, wenn er ihn auch stellt. Es gibt aber einige Ausländerbehörden, die erlauben fiktiv den Aufenthalt bis zum Termin. Bspw. LABO Berlin. Musst halt auf dem Schreiben des Termins schauen. Falls der Aufenthalt bis zum Termin erlaubt ist, dann kannst du ja das als Galgenfrist ansehen
Zitat:Vorher bekam er automatisch Post.
Ja jetzt nicht mehr xD
Zitat:Ging vorbei und wenn was fehlte,eine
FB für 3 Monaten.
Ich würde einfach vorsichtig sein. Theoretisch kann eine Ausländerbehörde auch sofort den Antrag ablehnen. Dann hat er ein echtes Problem, da er dann ausreisepflichtig wird. Wenn er aber durch diese legalen "Verfahrenstricks" seinen legalen Aufenthalt ausreichend verlängert, dann kann er auch eine
AE gemäß § 28 beantragen ohne ausreisen zu müssen.