Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
A1 in Nachbarländern - Grenzgänger zur Vermeidung des A1 Zertifikats? (Gelesen: 3.028 mal)
ameisenbaer
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag A1 in Nachbarländern - Grenzgänger zur Vermeidung des A1 Zertifikats?
23.08.2015 um 23:24:34
 
Während manche Länder die A1-Tests für Türken ja schon angeschafft haben, wird das ja in DE immer noch nicht umgesetzt.

Angenommen die Frau ist Deutsche, der Mann Türke. Geheiratet haben sie in Deutschland mit einem 90-Tage Besuchervisum. Nun hat er erhebliche Probleme das A1 zu machen. Könnte die deutsche Frau nun einfach ihren Wohnsitz nach Holland verlegen (da sie nahe an der Grenze wohnt) wo kein A1 für Türken verlangt wird, und über Holland eine FZF machen - obwohl sie weiterhin in Deutschland arbeitet? Eigentlich müsste ja der Wohnsitz das entscheidende Argument sein und Deutschland mit seinem A1 dann raus sein - oder ist das falsch gedacht?

Weiß jemand ob Belgien Sprachnachweise haben will? Wie schaut es mit Österreich aus? Generell wäre so eine Übersicht über die Länder die Sprachnachweise nicht voraussetzen sehr hilfreich Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.705

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Nachbarländern - Grenzgänger zur Vermeidung des A1 Zertifikats?
Antwort #1 - 24.08.2015 um 00:42:38
 
Wenn sie als Deutsche in einemanderen EU-Land lebt und arbeitet und in D keinen Wohnsitz mehr hat, dann gilt die Freizügigkeitsrichtlinie der EU. Diese fordert keinen Sprachnachweis zum Zuzug eines Ehegatten.

Das gleiche gilt auch, wenn z.B. eine Italienerin in D lebt, dann wird vom Ehegatten einer Italienerin auch keine Italienisch oder Deutschkenntnisse verlangt.

Nur im eigenen Land gelten die nationalen Gesetze zum Famileinnachzug, und wenn diese Sprachkenntnisse voraussetzuen, dann muss man die erbringen

.....................

nebenbei:

ameisenbaer schrieb am 23.08.2015 um 23:24:34:
Während manche Länder die A1-Tests für Türken ja schon angeschafft haben, wird das ja in DE immer noch nicht umgesetzt.

und warum sollte man die Türken anders behandeln als andere Visapflichtige Ausländer?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
messlatte
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Nachbarländern - Grenzgänger zur Vermeidung des A1 Zertifikats?
Antwort #2 - 24.08.2015 um 19:29:43
 
Das war die rechtliche Seite. Die menschliche Seite aus der Praxis sieht dann so aus: Der ausländische  Ehemann ohne Deutschkenntnisse wird sehr schnell Anschluss an seinen Kultur-, und Sprachkreis in seiner Stadt finden und immer mehr von der eigenen Deutschen Ehefrau sich verfremden bis dass .....

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ameisenbaer
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Nachbarländern - Grenzgänger zur Vermeidung des A1 Zertifikats?
Antwort #3 - 24.08.2015 um 22:00:39
 
"Wenn sie als Deutsche in einemanderen EU-Land lebt und arbeitet und in D keinen Wohnsitz mehr hat"

Das ist ja genau die Frage - keinen Wohnsitz in D; aber dort arbeiten. Geht das auch?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Nachbarländern - Grenzgänger zur Vermeidung des A1 Zertifikats?
Antwort #4 - 24.08.2015 um 22:49:34
 
ameisenbaer schrieb am 24.08.2015 um 22:00:39:
Das ist ja genau die Frage - keinen Wohnsitz in D; aber dort arbeiten. Geht das auch? 


Das geht. Wenn nicht aus Arbeit so hast do doch im EU-Land aureichend sonstige Einkommen nach der Richtlinie.

Ob das irgendwann ein Rückkehrecht nach Deutschland unter Mitnahme der EU-Freizügigkeit auslöst ist eine andere Frage. Ich denke es kommt IMHO auf die Lehnigkeit der ABH und der Dauer des Aufenthaltes in dem Nachbarland an.

IMHO kehrt man direkt nach Erhalt der Aufenthaltskarte nach DEU zurück,könnte die ABH schon annehmen es handelt sich um einen konstruierten Fall um das nationale Visaverfahren zu umgehen.

Kehrt man nach 5 Jahren mit ausländischen Daueraufenthaltsrecht zurück wird die ABH nicht weiter nachfragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Anachi
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 143

Limburg, Netherlands
Limburg
Netherlands
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Nachbarländern - Grenzgänger zur Vermeidung des A1 Zertifikats?
Antwort #5 - 24.08.2015 um 23:04:32
 
Ja, das geht.
Du kannst in den Niederlanden wohnen (am Besten vorher informieren, was da genau auf dich zukommt, nur mit Ummelden ist es nicht getan) und in Deutschland arbeiten.
Anmeldung bei der Gemeinde muss vorliegen (und hierfür die Abmeldung aus Deutschland), danach Anmeldung beim IND (www.ind.nl). (sowas wie Ausländerbehörde) Eigentlich ist das als EU-Bürger nicht notwendig, bei Nachzug des ausl. Partners aber schon.

Zu Bedenken ist auch, dass der Ehegatte dann in den Niederlanden arbeiten darf, aber NICHT in Deutschland. (evtl. kann er dafür eine separate Arbeitserlaubnis beantragen, das weiss ich nicht)
Ausstellung einer Aufenthaltskarte kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Nachbarländern - Grenzgänger zur Vermeidung des A1 Zertifikats?
Antwort #6 - 25.08.2015 um 00:55:04
 
ameisenbaer schrieb am 23.08.2015 um 23:24:34:
und über Holland eine FZF machen - obwohl sie weiterhin in Deutschland arbeitet? 


Wenn sie den Wohnsitz in die Niederlande verlegt, braucht er kein FZF-Visum. Er kann bei der AV der Niederlande ein einfaches Einreisevisum erhalten.
Sinvoll ist es wenn du diesem Zeitpunkt bereits der Wohnsitz verlegt hat und eine NL Bürgernummer besitzt.

Anachi schrieb am 24.08.2015 um 23:04:32:
Ausstellung einer Aufenthaltskarte kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen.


Nicht desto trotz hat er ein sofortiges Arbeitsrecht in NL. Nachdem er alle Angaben bei der IND gamacht hat, auch Anspruch auf eine Bescheinigung darüber.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 995

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Nachbarländern - Grenzgänger zur Vermeidung des A1 Zertifikats?
Antwort #7 - 25.08.2015 um 09:03:29
 
ameisenbaer schrieb am 24.08.2015 um 22:00:39:
"Wenn sie als Deutsche in einemanderen EU-Land lebt und arbeitet und in D keinen Wohnsitz mehr hat"

Das ist ja genau die Frage - keinen Wohnsitz in D; aber dort arbeiten. Geht das auch?


Wieso keinen Wohnsitz in Deutschland?
Der melderechtliche Wohnsitz in Deutschland ist halt dann der Nebenwohnsitz, wenn du dir gleichzeitig 2 Wohnungen leisten kannst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 995

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Nachbarländern - Grenzgänger zur Vermeidung des A1 Zertifikats?
Antwort #8 - 25.08.2015 um 09:14:28
 
grisu1000 schrieb am 25.08.2015 um 00:55:04:
Wenn sie den Wohnsitz in die Niederlande verlegt, braucht er kein FZF-Visum. Er kann bei der AV der Niederlande ein einfaches Einreisevisum erhalten.
Sinvoll ist es wenn du diesem Zeitpunkt bereits der Wohnsitz verlegt hat und eine NL Bürgernummer besitzt.


Nicht desto trotz hat er ein sofortiges Arbeitsrecht in NL. Nachdem er alle Angaben bei der IND gamacht hat, auch Anspruch auf eine Bescheinigung darüber.


In den ersten 90 Tagen gibt es keinerlei Beschränkungen. In der englischen Fassung der Richtlinie heisst es join. Das bringt es besser zum Ausdruck als nachziehen in der deutschen Fassung. Simples treffen im Gastland reicht für ein Visa.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Nachbarländern - Grenzgänger zur Vermeidung des A1 Zertifikats?
Antwort #9 - 25.08.2015 um 09:26:25
 
mgb schrieb am 25.08.2015 um 09:03:29:
Der melderechtliche Wohnsitz in Deutschland ist halt dann der Nebenwohnsitz,

Es gibt m.M.n. keinen Nebenwohnsitz in D ohne Hauptwohnsitz in D. D.h. bei nur einem Wohnsitz in D (und viele in anderen Ländern) wäre der melderechtlich Hauptwohnsitz.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 995

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Nachbarländern - Grenzgänger zur Vermeidung des A1 Zertifikats?
Antwort #10 - 25.08.2015 um 09:40:35
 
Melderecht und Aufenthaltsrecht sind zwei paar Stiefel.
Der Wohnsitz im Sinne von Lebensmittelpunkt wäre in dem Fall Holland und der Nebenwohnsitz Deutschland.
Melderechtlich müssten in beiden Ländern die jeweiligen Wohnsitze angemeldet werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ameisenbaer
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Nachbarländern - Grenzgänger zur Vermeidung des A1 Zertifikats?
Antwort #11 - 25.08.2015 um 10:59:29
 
Wie gesagt, es soll ja gar keinen Wohnsitz in D geben, sondern nur in NL. Die Frage ist die, ob Holland ein A1 zum Zusammenleben verlangen wird, wenn sie als Deutsche in Holland lebt, aber in Deutschland arbeitet und ihr türkischer Mann auf Dauer bei ihr leben soll.

Ich hatte gelesen, dass das A1 vom Drittstaatler nicht verlangt wird, wenn der EU-Bürger zwar in der EU, nicht aber seinem Heimatland lebt. Gilt das für alle EU-Ländern, also auch z.B. in Österreich?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 995

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: A1 in Nachbarländern - Grenzgänger zur Vermeidung des A1 Zertifikats?
Antwort #12 - 25.08.2015 um 14:29:51
 
Die Freizügigkeit gilt im gesamten EU-Raum, ausgenommen im Heimatland des EU Bürgers.
Im Heimatland des EU Bürgers gilt die abgeleitete Freizügigkeit für Familienangehörige nur in einigen Ausnahmefällen wie Rückkehrer.
Im Bereich Freizügigkeit gibt es keine Sprachanforderungen und auch keine FZF im herkömmlichen Sinne.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema