Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Einbürgerung - Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit (Gelesen: 12.336 mal)
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung - Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit
Antwort #30 - 02.03.2016 um 11:35:21
 
Petersburger schrieb am 02.03.2016 um 11:21:49:
Sofern die EBH der chinesischen AV von der Einbürgerung Mitteilung macht und dann als Antwort (vielleicht auch schon früher als generelle Bitte) die Bitte um Übersendung des chinesischen Passes bekommt, ist das offensichtlich keine Feststellung oder Entscheidung der EBH.

Damit würde die EBH in Amtshilfe den Pass entgegennehmen und an die Botschaft weiterleiten. Dem scheint aber nicht zu sein, weil die EBH die Frau auffordert, denn Pass direkt an das Konsulat zu schicken. Sofern nun seitens der chinesischen Botschaft diese Pflicht besteht, müßte diese an die (Noch) Chinesin herangetragen werden, da die EBH wohl nicht in Amtshilfe handelt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung - Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit
Antwort #31 - 02.03.2016 um 11:36:08
 
Erinnert mich irgendwie an eine Jahre zurückliegende längere, aufgrund sprachlicher Defizite schwierige Unterhaltung meines Gruppenleiters mit einem kurz zuvor eingebürgerten, älteren bisher türkischen Mitbürger. Lang und breit wurde versucht zu erklären, dass er noch die Entlassungsurkunde besorgen solle, verstanden hat er aber nicht viel - bis ihn ein Geistesblitz traf, und er fragte "gehen Konsulat?" - "Ja, gehen Konsulat!"

Also, lieber TS: Gehen Botschaft!
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
ilovealien
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 19

Bayern, Bayern, Germany
Bayern
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung - Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit
Antwort #32 - 02.03.2016 um 14:23:14
 
Odysseus schrieb am 02.03.2016 um 11:36:08:
Erinnert mich irgendwie an eine Jahre zurückliegende längere, aufgrund sprachlicher Defizite schwierige Unterhaltung meines Gruppenleiters mit einem kurz zuvor eingebürgerten, älteren bisher türkischen Mitbürger. Lang und breit wurde versucht zu erklären, dass er noch die Entlassungsurkunde besorgen solle, verstanden hat er aber nicht viel - bis ihn ein Geistesblitz traf, und er fragte "gehen Konsulat?" - "Ja, gehen Konsulat!"

Also, lieber TS: Gehen Botschaft!

Danke, aber Ironie ersetzt keine Gesetze.

Meine Frau braucht keine Entlassungsurkunde.
Die wurde direkt und ohne Auflagen eingebürgert.
Damit ist das Verfahren abgeschlossen und die Einbürgerung kann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Anweisungen ohne Rechtsgrundlage folgen musste sie als Chinesin, aber doch nicht mehr als Deutsche. Wo bleibt da der hoch gelobte Rechtsstaat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung - Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit
Antwort #33 - 02.03.2016 um 14:50:58
 
Deie Ehefrau hat nach den chinesischen Gesetzen ihre Staatsangehörigkeit verloren. Sie hat demnach keinen Anspruch mehr auf einen chinesischen Pass. Folglich solltet Ihr bei den chinesischen Behörden klären - ich glaub', ich schrieb das schon mal - ob sie den Pass abgeben muss oder behalten kann.

Mit den deutschen Gesetzen hat das nicht viel zu tun.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.467

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung - Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit
Antwort #34 - 02.03.2016 um 14:53:34
 
trixie schrieb am 02.03.2016 um 11:35:21:
Dem scheint aber nicht zu sein, weil die EBH die Frau auffordert, denn Pass direkt an das Konsulat zu schicken.

Der Text in Antwort #25 ist für mich hinreichend eindeutig:
Es geht darum, daß kein gültig aussehender Paß "im Umlauf bleiben soll", der eine nicht mehr vorliegende StAng bescheinigt.

Variante 1 - Wir (EBH) schicken den Paß zurück.
Variante 2 - Sie tun das selbst (und weisen uns das nach).

Ich wette einfach mal eine Flasche Sekt, daß die Vorlage des durch die Botschaft entwerteten Passes der EBH auch ausreicht.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung - Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit
Antwort #35 - 02.03.2016 um 14:58:52
 
Mach wie du es für richtig hälst und lebe mit den Konsequenzen.

Fakt ist, dass ein Reisepass kein Eigentum der Person ist, dessen Daten drin geschrieben stehen. Der Besitzer des Passes ist eben nur der Besitzer und ausdrücklich nicht der Eigentümer. Der Reisepass gehört dem Staat der es ausgestellt hat. In diesem Fall China. Der chinesische Staat hat offensichtlich ggü. den deutschen Staat erklärt, dass es im Falle der Einbürgerung eines chinesischen Staatsangehörigen gerne den Reisepass zurückhaben will, da der Eingebürgerte kein Chinese mehr ist und darum auch nicht mehr im Besitz eines gültigen chinesischen Reisepasses sein darf.

Wenn der chinesische Staat aber durch Ungültigmachung des Reisepasses sein Interesse am Eigentum des Reisepasses rechtskonkludent aufgibt, dann geht der Reisepass in den Eigentum des Besitzers über.

In meinem deutschen Reisepass steht geschrieben:
"Dieser Reisepass ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland". Darum kann auch die Erteilung eines Reisepass verweigert werden bzw. der Reisepass wieder entzogen werden.

Gegen welches Gesetz grade verstoßen wird, kann ich nicht näher bestimmen. Ich gehe aber in Richtung Urkundenunterdrückung.

Also zu deiner Frage: Da ist der Rechtsstaat.

Euch steht aber weiterhin die Möglichkeit offen, den chinesischen Pass beim Konsulat ungültig zu machen und legal Eigentümer der nicht mehr gültigen Urkunde zu werden.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung - Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit
Antwort #36 - 02.03.2016 um 15:19:55
 
Aras schrieb am 02.03.2016 um 14:58:52:
Gegen welches Gesetz grade verstoßen wird, kann ich nicht näher bestimmen. Ich gehe aber in Richtung Urkundenunterdrückung.

Ein deutsche Behörde kann m.M. nach keinen Straftatbestand eröffnen, wenn es das Anliegen eines ausländischen Staates ist.

Der chinesische Staat könnte sich auch direkt an die Ehefrau wenden, mit der Bitte den Reisepass herausgeben.

Es gibt sicherlich auch eine Rechtsgrundlage, wann eine Behörde (hier EBH) in Amtshilfe tätig werden darf.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung - Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit
Antwort #37 - 02.03.2016 um 15:32:23
 
Amtshilfe gibt es nur zwischen deutschen Behörden und falls konkrete zwischenstaatliche Abkommen zur Amtshilfe geschlossen werden auch zwischen deutschen und der jeweiligen ausländischen Behörde. Von Amtshilfe zu sprechen ist hier falsch. Der chinesische Staat bzw. die Botschaft kann einfach als juristische Person eine Anzeige bei der deutschen Staatsanwaltschaft stellen. Dann wird die Staatsanwaltschaft sich einfach die Akte von der EBH holen und die Sache abfrühstücken.

Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
greenock
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 145

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung - Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit
Antwort #38 - 02.03.2016 um 17:36:37
 
ilovealien schrieb am 02.03.2016 um 14:23:14:
Danke, aber Ironie ersetzt keine Gesetze.

Meine Frau braucht keine Entlassungsurkunde.
Die wurde direkt und ohne Auflagen eingebürgert.
Damit ist das Verfahren abgeschlossen und die Einbürgerung kann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Anweisungen ohne Rechtsgrundlage folgen musste sie als Chinesin, aber doch nicht mehr als Deutsche. Wo bleibt da der hoch gelobte Rechtsstaat.


Warum ruft deine Frau nicht einfach bei der Botschaft/Konsulat an?
Die entsprechenden Telefonnummern findet ihr auf der Webseite der Botschaft der VR China.

Chinesische Bekannte, die sich  einbürgern haben lassen, haben entweder selber den Pass bei der Botschaft ungültig stempeln lassen oder es über die EBH machen lassen.

Ihr solltet auch eines überlegen, sie ist jetzt Deutsche und braucht in Zukunft ein Visum für China.

Wenn es jetzt Probleme wegen der Abgabe des Reisepasses gibt, kann es in Zukunft auch eventuelle Probleme zwecks Visumantrag geben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema