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Heirat in der Mongolei - Dokumentenprüfung für 60 Euro? (Gelesen: 1.794 mal)
ojutan
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10.08.2015 um 21:18:33
 
Hi,
ich hab vor ca. 6 Wochen in der Mongolei geheiratet, wir haben alle erforderlichen Unterlagen vor 4 Wochen eingereicht und meine Frau ist gerade dabei einen A2 Kurs abzuschließen...

Bei der Einreichung der Unterlagen wollte die Botschaft kein Geld haben, aber heute haben die sich gemeldet, haben das Original der Heiratsurkunde verlangt und für eine "Dokumentenprüfung" 60 Euro in Rechnung gestellt. Da niemand in der Mongolei mit einem Drittel des dortigen Mindestlohnes in Bar herumläuft finde ich das schon etwas happig, die Western Union Gebühren auch...

Ist das normal? Hat das irgendwas zu bedeuten?

Hintergrund der Frage ist, daß die Botschaft eine Beareitungszeit von 2 Monaten angibt, sich aber auch erst nach einem Monat meldet daß was fehlt (Dokument und Geld) und ich will nicht in die Dokumentenprüfungs-Endlosschleife geraten die ein Freund von mir in Südkorea erlebt hat (6 Monate) oder ein Arbeitskollege mit seiner Frau in Kamerun (9 Monate)

Ich bin gebürtiger Deutscher, sie war dieses Jahr auf einem Schengenvisum einen Monat zu Besuch... und ich hab früher ne Zeit in der Mongolei gelebt, da haben wir uns vor 3 Jahren kennengelernt.
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Antwort #1 - 10.08.2015 um 21:44:37
 
ojutan schrieb am 10.08.2015 um 21:18:33:
Ist das normal? Hat das irgendwas zu bedeuten?


ist in Ländern mit unsicherm Urkundenwesen nromal und bedeutet nur, dass das Visum in bearbeitung ist, die dafür eingereichten urkunden in die Überpfüung gehen.
Die Botschaft vertraut einfach den Urkunden in diesen Ländern nicht.
Zur Überprüfung der Fakten, die die Urkunde aussagt, werden ansässige Anwälte engagiert.
Diese Kosten muss der Antragsteller tragen, 60€ sind da relativ wenig.

ojutan schrieb am 10.08.2015 um 21:18:33:
Südkorea erlebt hat (6 Monate) oder ein Arbeitskollege mit seiner Frau in Kamerun (9 Monate)


kann durchaus passieren, und das ist keine Endlosschleife

ojutan schrieb am 10.08.2015 um 21:18:33:
Ich bin gebürtiger Deutscher, sie war dieses Jahr auf einem Schengenvisum einen Monat zu Besuch... und ich hab früher ne Zeit in der Mongolei gelebt, da haben wir uns vor 3 Jahren kennengelernt. 


na und?

es geht um Urkunden und deren Wahrheitsgehalt.
Da hat deine Staatsangehörigkeit und ihre Visahistorie keinerlei Beduetung.
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Antwort #2 - 10.08.2015 um 22:13:48
 
Will die Botschaft wirklich per WU das Geld haben? Normalerweise kannst du doch das aus Deutschland ans AA überweisen bzw. Eine Kostenübernahmeerklärung abgeben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #3 - 11.08.2015 um 19:17:45
 
die Botschaft wollte Bares, das mußte ich aber erstmal meiner Frau (per WU) zukommen lassen. Da sie nicht arbeitet sondern in Vollzeit Deutsch lernt, sorge ich für sie...

Banküberweisungen sind zwar billiger, aber benötigen bis zu einer Woche.
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ojutan
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Antwort #4 - 11.08.2015 um 20:34:31
 
letztenendlich empfinde ich das als ungerechtfertigte Maßnahme.... es gibt schließlich ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung solcher Dokumente.  Meine haben sie alle in der Mongolei ohne extra Beglaubigung akzeptiert...

Und kann ich mit der Urkunde einen Auffenthaltstitel für die Mongolei beantragen... deshalb haben sich anfänglich auch die mongolischen Behörden etwas gesträubt.

Und der defekte Drucker im Standesamt ist internationaler Standard für das Einstreichen von etwas Bakschisch - aber außer einer Tüte Gummibärchen war nix gewesen.
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Antwort #5 - 11.08.2015 um 21:12:54
 
60 Euro sind doch ein lächerlicher Betrag, ich habe 250 für die UP meiner Frau getahlt und in anderen Ländern kostet es bis zu 600 €..... Laut lachend
Du willst doch das Deutsche Urkundenwesen nicht mit dem monolischen vergleichen, oder?
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Antwort #6 - 11.08.2015 um 22:22:04
 
ojutan schrieb am 11.08.2015 um 20:34:31:
es gibt schließlich ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung solcher Dokumente. 


mit der Mongolei?


http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615024/Daten/5205450/Urkunden_Deut...
Zitat:
Albanien, Aserbaidschan, Burundi, Dominikanische Republik, Indien, Kirgisista
n, Liberia, Moldau,
Mongolei,  Paraguay  und  Usbekistan  sind  dem  Apostilleübereinkommen  ebenfall
s  beigetreten.
Deutschland  hat  jedoch  Einspruch  gegen  den  Beitritt  dieser  Staat
en  eingelegt,  so  dass  das
Übereinkommen  zwischen  Deutschland  und  den  genannten  Ländern  keine  Anwendun
g  findet.  Es
gilt daher das unter den Ziffern IV und V beschriebene Verfahren
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