Hallo zusammen, ich habe hier folgenden Sachverhalt und würde mich über Meinungen sehr freuen:
Nigerianer, im Jahr 2003 eingebürgert, mit gesichertem Einkommen und gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland möchte seinen 5-jährigen Sohn, nigerianische Staatsbürgerschaft, welcher in Nigeria geboren wurde und nie in Deutschland war im Wege des Kindernachzugs zu sich nach Deutschland holen. Ebenso seine nigerianische Ehefrau, nigerianische Staatsbürgerin, welche noch nie in Deutschland war und welche kein Deutsch kann.
Besonderheit: Der Sohn ist schwer erkrankt und soll möglichst schnell in Deutschland behandelt werden und dann auch in Deutschland bleiben.
Frage: Gibt es einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel für beide Angehörige? Meines Erachtens ist der Kindernachzug problemlos gem. § 28 I Nr. 2
AufenthG möglich. Das Kind müsste doch sogar einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Bei der Ehefrau dürfte das Problem bestehen, daß sie kein Deutsch kann. Könnte hier möglicherweise die Rechtsprechung des BVerwG (BVerwG 10 C 12.12) helfen, wonach von dem Erfordernis des Erwerbs von Deutschkenntnissen im Ausland abgesehen werden kann, wenn dieser Erwerb unzumutbar/unmöglich ist? Hier ist es so, daß die Ehefrau sich aufgrund der schweren Krankheit des Sohnes permanent um das Kind kümmern muss und überhaupt keine Zeit geschweige denn die geistige Ruhe für einen Deutschkurs hat. Liege ich hier falsch oder gibt es gar noch andere Möglichkeiten?
Danke und viele Grüße.