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Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft! (Gelesen: 19.692 mal)
Themen Beschreibung: Verheiratet mit einer Deutsche Frau und bon vorbestraft!
toni198880
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Antwort #15 - 20.08.2015 um 13:41:47
 
ich habe auch einen Antrag auf Einsicht gestellt.. aber wieso brauche ich das??mir ist wichtig für Einbürgerung dass  meine Eintragungen gelöscht sind.
Sind sie gelöscht ,wie die sachbearbeiterin gesagt hat,oder steht das in ihrem Schreiben nicht klar???
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Antwort #16 - 20.08.2015 um 14:07:04
 
Mündlich ist nix. Nur Schriftlich ist was belastbares.

Mir ist jetzt bewusst geworden, dass das BMJ keine genaue Angabe zur Tilgung geben kann, da man ja dann ggf. auf die Verurteilungen schließen könnte.

Also du musst schon Einsicht in das Register nehmen. Wenn dann nix mehr drin steht, dann ist ja alles gut und du kannst dich einbürgern. Wenn nicht, dann musst du warten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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toni198880
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Antwort #17 - 21.08.2015 um 23:46:40
 
gibt es bestimmte Formulare dafür? kann jemand mir helfen bei formulieren?
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Antwort #18 - 22.08.2015 um 00:03:33
 
http://ckonert.blog.de/2010/04/16/erstes-mal-auskunft-bundeszentralregister-8384...

Den Antrag hab ich auch mal verwendet. Dauert dann 2-4 Wochen und man erhält Einsicht bei der Geschäftsstelle der gewünschten Amtsgericht.
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Antwort #19 - 04.09.2015 um 10:44:27
 
Mein Einsicht antrag ist durch, jetzt schicken Sie zu dem gewünchten Amtsgericht für Einsichtnahme. Die frage: darf ich die wichtige Sachen in meiner Akte kopieren bzw. wo sieht man die Tilgungsfrist?oder worauf muss ich da gut achten?

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toni198880
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Antwort #20 - 02.10.2015 um 08:34:13
 
also liebe Freunde,
ich habe mein Register gesehen,da steht jetzt keine Eintragung drauf. und der Beamter in BMJ sagte mir,die Tilgungsfrist endet am 19.06.2015 .deswegen siehst man nichts mehr in meinem Register.

wie sieht meine Einbürgerung jetzt aus?
seit ca. 2,5 jahre mit einer deutschen Frau verheiratet. wir sind beide Berufstätig.(kein arbeitslosen Geld oder wohnungsgeld in unseren ganzen Leben genommen).
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Antwort #21 - 02.10.2015 um 08:39:49
 
Gut. Dann schreib der Einbürgerungsbehörde, dass deine Straftaten getilgt wurden und darum unbeachtlich sind. Sie sollen bitte einen neuen Auszug holen und die Einbürgerung durchziehen
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Antwort #22 - 02.10.2015 um 09:20:43
 
danke schön für die schnelle Antwort. das habe ich mit der Einbürgerungsbehörde gemacht. Die beamtin meint ,dass sie gestern schriftlich beim Bundesamt für Justiz wegen Ihrem Führungszeugnis nachgefragt hat. Erst wenn sie von dort bestätigt bekommt, dass in mein Führungszeugnis keine Straftaten mehr eingetragen sind, kann mein Antrag weiter bearbeitet werden.

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Antwort #23 - 02.10.2015 um 10:23:21
 
toni198880 schrieb am 07.08.2015 um 01:02:16:
Ich bin verheiratet mit einer deutschen Frau 

toni198880 schrieb am 29.04.2014 um 00:53:05:
Ich bin ein Student in Deutschland ,komme aus Syrien. Ich habe meine Verlobte in Dänemark geheiratet. Sie hat französische Staatangehörigkeit und lebt auch jetzt in Frankreich.

Was stimmt denn nun ?
Das ist alles etwas widersprüchlich in Deinen Beiträgen.
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« Zuletzt geändert: 02.10.2015 um 10:35:05 von Saxonicus »  

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toni198880
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Antwort #24 - 02.10.2015 um 10:26:33
 
ungefähr..  in januar 2016 wird genau 3 jahre.
für Einbürgerung muss mann mind. 2 jahre verheiratet sein, richtig?
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Antwort #25 - 02.10.2015 um 10:27:37
 
2 Jahre verheiratet und mind. 3 Jahre in Deutschland. Diese Bedingungen erfüllst du.
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Antwort #26 - 02.10.2015 um 10:32:19
 
ja ich lebe in deutschland offiziel mit einem legale -aufenthalt (kein Duldung) seit 2010. bin ich noch in grünen Bereich für die Einbürgerung?
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Antwort #27 - 02.10.2015 um 10:34:52
 

Lass mal schauen

2015-2010 = 5
5>3


Sollte zeitlich passen
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Antwort #28 - 02.10.2015 um 10:46:22
 
hhhhhhhh du bist echt gut. warum bist du kein Beamter,sonst wird es nicht so kompliziert wie heuezutage was man mit alles leiden muss,weil man ein sehr schlechter Sachbearbeiter hat.man muss richtig leiden,weil viele  Beamten die Sachen Persönlich nehmen und versuchen immer mit der Zeit zu spielen..und wehe du beschwirst,dann hast du rechtig verloren.
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Antwort #29 - 02.10.2015 um 10:55:42
 
Zwinkernd

Ich kann dir nur sagen, dass es auch viele viele gute Beamte gibt. Und auch viele schlechte. Das Beste ist aber immer dass man sich mit seinen Rechten und Pflichten auseinandersetzt und ggf. argumentativ mit den Beamten auf einer Augenhöhe auseinandersetzen kann.

Hast ja auch selber dich um die Tilgungsfrage gekümmert und Weisst ja jetzt, dass es nix mehr gibt. Gibt ja auch viele Bürger, die sich nur treiben lassen. Und wenn diese dann später erfahren, dass es noch weitere Möglichkeiten gab, dann werden sie verbittert und werfen das den Behörden vor. Nur leben wir hier in einem Rechtsstaat. Gibt auch kostenlose Rechtsberatungsstellen und wenn man kein Geld hat auch Beratungshilfe etc..


Gib Bescheid, wenn die Sache bei dir durch ist.
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