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Betreuungsgeld mit dem Aufenthaltstitel 38a,kann das meinen Aufenthaltsrecht beeinflussen (Gelesen: 1.525 mal)
Krosi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Betreuungsgeld mit dem Aufenthaltstitel 38a,kann das meinen Aufenthaltsrecht beeinflussen
02.08.2015 um 14:35:15
 
Guten Tag Liebe Forum Leute,

Ich besitze einen Aufenthaltstitel nach paragraph 38a erwerbstätigkeit gestattet.

Bisher habe ich für den Lebensunterhalt für mich und meine Familie selber gesorgt, das einzigste was ich (ausser Kinderged) bezogen habe ist das Elterngeld und das ist jetzt durch und hoffentlich war das richtig  Elterngeld für meinen neugeborenes Kind in Deutschland zu beantragen wegen dem 38a Aufethaltstitel.

Nun habe ich es erfahren dass ab dem 01 August auch Betreuungsgeld für Kinder gibt die nach 2012 geboren sind was auch meinen Kind zutrifft.

Es ist relativ schwierig für mich zu wissen was ich für Rechte mit dem oben genannten Aufenthatstitel habe,  und deshalb bitte ich die Experten um Anweisung.

Herzlichen dank im voraus

LG Krosi

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Aras
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Antwort #1 - 02.08.2015 um 18:38:16
 
Ist Betreuungsgeld nicht gekippt worden?

Betreuungsgeld ist doch familienförderung und keine Sozialhilfe?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Krosi
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Antwort #2 - 02.08.2015 um 19:44:03
 
Richtig Aras, ich war wenig informiert über diese Sache, tatsächlich  Betreuungsgeld wurde gekippt   hä? Griesgrämig
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Krosi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.08.2015 um 18:57:29
 
Ich habe eben gerade noch den Kinderzuschlag online ausgerechnet und laut meine Daten würden mir noch 275 euro zustehen. Dieses Geld habe ich leider bisher noch nicht bekommen weil ich den Antrag garnicht gestellt habe aus Furcht meiner Aufenthaltstitel aber eigentlich ist Kinderzuschlag ebenso eine Familienförderung.

Könnte der Kinderzuschlag meinen Aufenthaltstitel schaden?p


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« Zuletzt geändert: 03.08.2015 um 21:02:01 von Daddy »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.08.2015 um 19:46:44
 
M.E. nein, habe in einem Urteil zur Sicherung des Lebensunterhaltes bei der Niederlassungserlaubnis jedenfalls mal gelesen, dass es nicht schadet,
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