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FZF (Gelesen: 1.515 mal)
Themen Beschreibung: Vorsprache ABH
Madame
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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27.07.2015 um 15:25:07
 
Hallo zusammen,
Erst zu meiner Person: Ich Studentin + Minijob, deutsch-afghanisch, wohne mit meinen Eltern und meiner Schwester in einer Vier-Zimmer Wohnung. Meine Eltern verdienen nicht genug, deshalb bekommen wir noch Leistungen vom Jobcenter.

ich habe einen Termin bei der ABH (nach langen warten und nachdem ich mehrmals angerufen habe.)
Am Telefon sagte der SB zu mir, ich sollte meinen Ausweis, einen Wohnraumnachweis und einen Gehaltsnachweis mitbringen. Als ich sagte, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit habe, meinte er, er brauche trotzdem Gehaltsnachweise nicht damit er das Visum ausstellen kann, sondern dafür, damit mein Mann in Deutschland einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen kann und damit er wisse wovon mein Mann leben kann. Stimmt das? Aber würde dann ein Minijob ausreichen? Hat mein Mann keinen Anspruch auf ALG II?

Vielen Dank
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.07.2015 um 15:30:43
 
Ich glaub wenn du noch 3 mal die gleichen Fragen stellst, dann wirst du drei mal die gleiche Antwort bekommen.

Seid ihr eigentlich verheiratet oder nur verlobt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Madame
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.07.2015 um 15:32:42
 
verheiratet, mein Mann hat schon einen Antrag auf FZF gestellt in Kabul. Der Vertrauensanwalt war schon da und die Urkundenüberprüfung ist abgeschlossen.
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Aras
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Antwort #3 - 27.07.2015 um 16:00:57
 
Ich würde mir weniger Sorgen machen. Den Wohnraumnachweis brauchst du. Der Mieter der Wohnung, also einer deiner Eltern, schreibt dass dein Ehemann und du nach der Einreise gemeinsam in der elterlichen Wohnung leben werdet.

Wegen dem Gehalt:
Einfach den Minijob-Nachweis und ggf. den BaföG-Bescheid vorzeigen. Nach der Einreise wäre das sowieso sinnvoll, da man dann keine Gebühr die Aufenthaltserlaubnis zahlen muss.

Aber aufgrund der fehlenden Lebensunterhaltsicherung kann man dir keinen Strick drehen oder das Visum deines Mannes ablehnen. Dein Mann hätte nach Einreise auch Anspruch auf ALG 2.

Du solltest aber natürlich dem Sachbearbeiter auf den Zahn fühlen ob er das aus dem Grund der fehlenden Unterhaltssicherung ablehnen will oder nicht. Denn wenn er das aus diesem Grund ablehnen will, dann solltest mit ihm entsprechend diskutieren und falls das nicht fruchtet den Vorgesetzten verlangen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Madame
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.07.2015 um 18:08:45
 
Vielen Dank Aras.

Ich hätte noch eine andere Frage:
Unter welchen Voraussetzungen würde mein Mann eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen, wenn er in Deutschland ist? Der SB der ABH meinte, dass er seinen Lebensunterhalt nachweisen müsste, (deshalb bräuchte er auch meinen Gehaltsnachweis schon jetzt.)
Das ist doch nur bei einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung der Fall oder? Ich dachte bei der FZF bekommt man automatisch eine, ohne Nachweise?

Danke
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #5 - 27.07.2015 um 18:16:04
 
Der Gute verwechselt FZF zum Ausländer mit dem FZF zum Deutschen. Zum Deutschen muss der LU in der Regel nicht nach gewiesen werden. D.h. er muss eine befristete AE erteilen.

Madame schrieb am 27.07.2015 um 18:08:45:
Der SB der ABH meinte, dass er seinen Lebensunterhalt nachweisen müsste, (deshalb bräuchte er auch meinen Gehaltsnachweis schon jetzt.) 

Hat einen Fehler gemacht. Kannst ihn ja gerne darauf hinweisen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Madame
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.07.2015 um 18:32:59
 
Danke.
Gibt es dafür vielleicht eine Gesetzesvorlage? Habe nichts im Internet gefunden.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 27.07.2015 um 22:55:49
 
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28

Zitat:
Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden


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