Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Darf Abh Bearbeitung verzögern - Zustimmung FZF ungeborenes Kind ? (Gelesen: 12.571 mal)
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Darf Abh Bearbeitung verzögern - Zustimmung FZF ungeborenes Kind ?
Antwort #45 - 17.09.2015 um 10:17:01
 
Wollte mitteilen, dass ich am 7. August eine Anfrage an das Auswärtige Amt aufgrund der erwähnten Probleme diesen Falles gestellt habe. Ungewöhnlich, dass das AA mehr als 1 Monat für die Bearbeitung gebraucht hat. War wohl auch von deinem Fall abhängig.

https://fragdenstaat.de/anfrage/erfordernis-sorgerechtserklarung-bei-fzf-zum-ung
eborenem-kind/

Heisst wohl, dass das AA die Praxis des Konsulats in Peru mal anschaut.  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
ralfbl61
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 67

deutschland, Germany
deutschland
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Darf Abh Bearbeitung verzögern - Zustimmung FZF ungeborenes Kind ?
Antwort #46 - 18.09.2015 um 11:15:26
 
Aras schrieb am 17.09.2015 um 10:17:01:
Wollte mitteilen, dass ich am 7. August eine Anfrage an das Auswärtige Amt aufgrund der erwähnten Probleme diesen Falles gestellt habe. Ungewöhnlich, dass das AA mehr als 1 Monat für die Bearbeitung gebraucht hat. War wohl auch von deinem Fall abhängig.



Hallo Arras und die anderen,
könntest du mir per PN das Resultat der Anfrage schicken,wenn vorhanden?
Wir haben ja letztendlich das Visum nach Einschaltung des Anwaltes ja sehr problemlos am Ende bekommen( ABH gab die Zustimmung nach Erhalt der Unterlagen und einen halben Tag später kam dann der Anruf von der Botschaft).
Es war trotzdem ärgerlich,da durch die Rechtsauffassung der Botschaft, doppelt Papiere besorgt werden mussten, die man in einem Abwasch hätte erledigen können (2x Reise zur Botschaft ca. 600km mit dem Bus + 2x Jugendamt),von der Zeitverzögerung ganz zu schweigen.
Noch eine kleine Anekdote von der Botschaft:
Die ABH bot mir Ende August an,das die Botschaft die Papiere per Fax schicken könne,ich schrieb die Botschaft an, mit der Bitte diese per Fax zu schicken,keine Antwort, obwohl ich eine Vollmacht hatte,daraufhin rief meine Verlobte an, ihr wurde dann gesagt Privatpersonen dürften soetwas nicht anfragen ,das solle die ABH selber tun,dann würde man die Papiere per Fax schicken.
Daraufhin hatte mein Anwalt mit der zuständigen Dame in der ABH angerufen mit der Bitte,die Anfrage seber zu stellen.
Nach der Anfrage kam prompt eine Antwort an die ABH, das man kein Fax , aus technischen Gründen schicken könne,die Sachbearbeiterin aber gerne ihre Email adresse schicken könne.Allein diese Korrespondenz zwischen ABH und Botschaft beanspruchte 1 Woche wertvolle Bearbeitungszeit.Mich hatte kollossal geärgert ,das man dies meiner Verlobten gleich am Telefon hätte mitteilen können,dann wäre die Anfrage seitens der ABH anders gewesen und man hätte direkt die email schicken können.

Was ich persönlich auch bemängele bei dieser Rechtspraxis,ist die Planungssicherheit---- z.b. beim Kauf eines Flugtickets,diese kosteten mir von Peru, da kurzfristig gebucht wurde (nach Visumszusage),mehr als das doppelte wie normal, aber ich will nicht meckern am Ende war alles gut  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Darf Abh Bearbeitung verzögern - Zustimmung FZF ungeborenes Kind ?
Antwort #47 - 18.09.2015 um 12:19:16
 
Hallo Ralf

Die url ist wohl defekt. Hier nochmal

https://fragdenstaat.de/anfrage/erfordernis-sorgerechtserklarung-bei-fzf-zum-ung...

DIe Anfrage und die Antwort ist einsehbar. Nur meine private Addresse hab ich geschwärzt.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema