Hallo zusammen,
es wurde ein
FZF -Visum beantragt für die Schwangere Verlobte, die
AV meinte ,sie würde das Visum unverzüglich erteilen sobald die Zustimmung von der
ABH erteilt wird.
Nun sprach ich vor einiger Zeit (vor Visumsantragsabgabe) bei der
ABH vor, um die Möglichkeiten einer
Vorabzustimmung zu klären.Dies wurde entschieden verneint,da es sowas nicht geben würde und man erst tätig wird, wenn der Visumsantrag abgegeben wurde und die Botschaft sich bei der
ABH melden würde.
Nun sprach ich wieder vor,diesmal nach der Visumsantragsbgabe und fragte höflich wie das Prozedere vonstatten geht und wielange es dauern würde bis die Zustimmung erteilt werden würde.
Es wurde mir gesagt ich müsse mindestens mit 3 Monaten rechnen,auf meinen Einwand hin das meine Verlobte schon 5,5 Monat schwanger ist und wir schon 6 Wochen auf den Termin zur Visumsantragsabgabe warten mussten,wurde mir lapidar gesagt "Da kann ich nichts machen ich hab soviel Arbeit und es herrscht Personalmangel!"
Ich entgegnete ihr,dann wäre meine Verlobte im 9.monat schwanger und es doch eine Verwaltungsvorschrift des BMI gebe (28.1.14),wo das Visum bis zum ende des 7. Monats zu erteilen wäre wurde mir gesagt ,das es keine Gesetzesvorschrift gibt die sowas besagt und ich mich auf die 3 Monate Bearbeitungszeit einstellen soll. Als ich sagte das sie ja dann nicht mehr fliegen dürfe im 9.Monat wurde mir gesagt das dies mein Problem wäre.
Auch meinte sie, es müsse erst alles geprüft werden, als ich fragte was denn geprüft werden würde sagte man mir "ja z.b. ob sie auch der leiblicher Vater sind!"
Wir haben alle Unterlagen ordnungsgemäss bei der
AV abgegeben samt Vaterschaftsanerkennung und beglaubigte Kopie meines Reisepasses mit dem Ein und Ausreisestempel welches den Zeitpunkt der Zeugung belegt.
Laut
AV waren alle Papiere in Ordnung und die meinten sogar wenn die
ABH mitspielt könnte der Visumsantrag innerhalb von 2-3 Wochen durch sein.
Meine Frage ist nun,sind die getätigten Aussagen von der
ABH richtig und muss ich bzw. meine Verlobte das so hinnehmen?
Ist diese Verwaltungsvorschrift des BMI (28.1.14),welches besagt ,dass das Visum bis Ende des 7.Monat zurteilen ohne Rechtskraft?Und wenn doch,darf die
ABH diese Verwaltungsvorschrift ausser Acht lassen bedingt durch den personellen Notstand oder müssen dringliche Fälle vorrangig bearbeitet werden?Gibt es eine übergeordnete Stelle ,wo ich mich wenden kann?
Ich dachte ehrlich das die
AV komplizierter wäre und bin schon etwas verwundert über die Arbeitsweise der
ABH,auch das man mir mit Gleichgültigkeit Antwortet ob das Kind,welches ja die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen wird in Deutschland zur Welt kommt oder eben nicht,ich denke dieser personelle Notstand darf ja nicht zu unseren Lasten gehen und habe ich als zukünftiger Vater nicht das Recht das Ende der Schwangerschaft und die Geburt mitzuerleben oder sehe ich das falsch und muss es so hinnehmen?