Hallo,
mein Thema ist: Ist eine Rückreise während der Bearbeitungszeit der ersten
eAT möglich? Hier nun die Details.
AusgangsituationMeine zukünftige Frau: Russin
Ich: Deutscher
Wir werden demnächst in Russland heiraten (hierzu ist alles bereits organisiert). Wir möchten in D zusammen leben.
Nach der Hochzeit wird dann meine Frau das Visum für die Familienzusammenführung in dem für sie zuständigen deutschen Konsulat in Russland beantragen. So wie ich es verstanden habe, bekommt man ein nationales Visum nur zur einmaligen Einreise.
Danach wird sie nach D fliegen und wir werden gemeinsam in Deutschland zur Ausländerbehörde gehen um den
eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) für Sie zu beantragen.
Laut
http://service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=2180636&vbmid=0 wird es eine Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen geben.
Fragen:-In diesen 4-6 Wochen darf meine Frau in D noch nicht arbeiten und auch nicht ins EU Ausland mit mir in den Urlaub fahren, da sie in dieser Zeit nur ein nationales Visum aber keinen Aufenthaltstitel hat - korrekt?
-Darf meine Frau dann in diesen 4-6 Wochen wenigstens zurück nach Russland fliegen? (Gilt das Visum auch für die Ausreise?) Bleibt der Antrag für die
eAT weiterhin gültig? Oder ist das so, dass dieser automatisch ungültig wird wenn man während der Bearbeitungszeit Deutschland verlässt?
Wäre denn folgendes Vorgehen denkbar? Welche Probleme könnten in der Praxis auftreten?
Meine Frau würde nach Beantragung der
eAT für 4-6 Wochen zurück nach Russland fahren.Sie würde mir eine Vollmacht ausstellen, so dass ich die
eAT in der
ABH für sie abholen kann.
Die
eAT würde ich dann meiner Frau übergeben, in dem ich nach Russland fahre. Wir würden dann umgehend gemeinsam zurück nach D fahren, sie hat ja dann die
eAT.
Laut dem Beitrag
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1346355426 schaut die Bundespolizei bei der Grenzkontrolle bei der Wiedereinreise nach D gar nicht nach Stempeln im Pass, wenn man eine
eAT hat. Ausserdem könnte man ja mit der
eAT zunächst in ein anderes Schengenland fliegen und dann erst nach D. Übersehe ich etwas (anderes)?
Hinweise - Grund für diese Überlegungen:Es wird sehr frustierend für sie sein 4-6 Wochen in D herumzusitzen ohne die Chance arbeiten zu dürfen. Sprachkurse o.ä. in dieser Zeit sind auch nicht sinnvoll - denn sie spricht bereits nahezu perfekt deutsch. Ausserdem wird sie die auch Heimweh haben und deshalb ist unser Plan sowieso regelmässig nach Russland zu fliegen.
Ich selbst bin schon jetzt in letzter Zeit mindestens einmal im Monat in Russland unterwegs.
Uns ist bekannt, dass man nur maximal 6 Monate ausserhalb von D sein darf, damit die
eAT nicht erlischt. Wir würden sowieso dann hauptsächlich in D wohnen, aber jede 1-2 monate für ein verlängertes Wochenende nach Russland fliegen.
Wie dem auch sei, uns interressiert wie das in den ersten 4-6 Wochen ist, wenn man auf die erste
eAT wartet.
Eine Frage wäre noch, ob man die
ABH über diese Reisepläne informieren sollte in diesen ersten 4-6 Wochen.
Mir ist bewusst, dass die
ABH sicher die richtige Stelle wäre um eine korrekte Antwort zu bekommen.
Jedoch befürchte ich, dass uns sofort eine Scheinehe unterstellt werden könnte wenn man dort mit solchen Fragen "um die Ecke kommt". Deshalb wollte ich mich hier im Forum vorab informieren.
Ich bedanke mich schon für das Lesen dieses langen Postings und bitte um Eure Hinweise zu dem Thema.
Peter_ha