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Ehegattennachzug zum Deutschen - Lebensunterhalt? (Gelesen: 4.411 mal)
HansK
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Philippinen
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24.07.2015 um 17:45:09
 
Hallo,
ich habe am 3.8. Termin bei der AB und soll auch alles vorlegen...Einkommensnachweis Wohnsituation evtl  Unterhalts zahlungen...

Ein Anwalt den ich angeschrieben hatte , hat grade diese Antwort geschickt...
ich komme erst jetzt dazu Ihnen zu antworten, da ich die letzten zwei Tage fast nur außer Haus war.

Leider hat die Ausländehörde das Recht auf einen Einkommensnachweis zu bestehen und dies zur Voraussetzung zu machen. Haben Sie schon einen Termin zur Vorsprache erhalten?

Mit freundlichen Grüßen

So...und was soll ich nun machen da 2 Jahre krank und im Moment habe ich Einkommen...aber mache das erst seit 3 Monaten freiberuflich....
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.07.2015 um 22:59:00
 
Hallo,

@HansK

Du bist Deutscher, der in DEU lebt und Deine Frau ist Nichtdeutsche - korrekt?

Dann musst Du nicht nachweisen, dass der LU gesichert ist.
Ergibt sich aus dem §28 Satz 3 AufenthG.
Näher erläutert in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften, hier Nr. 28.1.1.0 der AVwV zum AufenthG.

Weise die ABH darauf hin, falls erforderlich.

Deinem Anwalt erklärst Du am besten, dass er 0 Ahnung hat und Du ihm das Mandat bzw. die Vertretungsvollmacht entziehst...

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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HansK
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Philippinen
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Antwort #2 - 24.07.2015 um 23:16:24
 
Danke..ich habe das hier oft gelesen..aber war sehr verunsichert da ich einen Anwalt hier in der Stadt habe..Specialist für Ausländerrecht der auch "gute Kontakte" hier zur AB hat..sagt er...Ihm muss ich aber jedes Wort aus der Nase ziehen..bekam ungutes Bauchgefühl. Habe dann in D.Dorf eine grössere Kanzlei angerufen...die mail die kam habe ich ja gepostet. Ich dachte immer ein Anwalt kennt sich aus....aber mittlerweile kenne ich scheinbar die Gesetzestexte besser.
Meine Sorge ist...wenn ich denen in der AB das sage..werden andere Sachen versucht. Es trennen meine Frau und mich ja 30 Jahre...sie ist von den Philippinen (Dokumentenprüfung)..also wird es ein nicht leichter Gang am 3.8.
Brauche also bestimmt jetzt Eure Hilfe.
Erst mal Danke...und für Tips wie in AB wäre ich dankbar.
Gruss HansK
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 25.07.2015 um 00:19:34
 
Du kannst mit der ABH auch ganz normal die Situation besprechen. Und wenn die Gehaltsnachweise fordern dann gibst du eben denen ein Schreiben, dass du 2 jahre krank warst und jetzt erstmal eine freiberufliche Tätigkeit ausübst und darum keine Einkommensnachweise einreichen kannst. Dann verweist du auf den Gesetzestext, der davon spricht dass in der Regel von der Sicherung des Lebensunterhaltes abgesehen wird und du davon ausgehst, dass du ein Regelfall darstellst und dir darum keine Sorgen machst. Ich bitte um eine wohlwollende Bearbeitung und bedanke mich für ihr Verständnis.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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HansK
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Philippinen
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Antwort #4 - 26.07.2015 um 13:45:44
 
Hallo und Danke erst mal.

Ich frage mich nur warum die AB immer dieses fordern und 2 Rechtsanwälte das auch noch bestätigen. Ich glaube hier sind viele die dieses Problem haben.....
Ich werde weiter berichten in ggf. um Hilfe schreien Zwinkernd
Hans
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HansK
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.08.2015 um 12:21:32
 
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich war heute bei der AB....ca. 5 Minuten.

Ich kam in den Raum mit dem Leiter der AB...sagte brav guten Tag, meinen Namen. Hatte ja auch Termin.
Er fragte alle Unterlagen mit. Ich ja, ausser Einkommensnachweis da ich ja Deutscher bin und lt. §28 Aufenthg. den ja wohl nicht brauche. Er nur ' da haben sie Recht'.
Dann hab ich ihm die Unterlagen gegeben, Scheidungsurteil, Hochzeiturkunde aus Hongkong mit deutscher Übersetzung, Wohnraumnachweis und das CEMAR was meine Frau mir noch geschickt hatte ( bisher war nur CENOMAR)...das wars.

Er hat alles kopiert. Ich fragte dann und wie lange dauert es jetzt. Er sagte wir haben die Unterlagen schon alle geprüft und senden heute die Bestätigung zur DB Manila. Meine Frau soll da Donnerstag mal anrufen wegen des Visas.
Ich sass da glaube ich mit offenem Mund und fragte 'WIRKLICH?'...Er nur ja...ist alles in Ordnung und er sendet heute Online.....Bin dann gegangen.
Irgendwie kann ich es nicht fassen...oder kommt da noch der Hammer das DBM doch noch Dokumentencheck macht???
Meine Frau ist nicht late registered, wir haben ihr Birthcertificate , Cenomar, 2x Geburturkunden der Kids alles in Manila abgegeben... Heisst das nun wirklich ich kann sie diesen Monat schon abholen????

Wäre ja wirklich mal ein erfreulich schneller Fall...
Gruss Hans
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reinhard
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Antwort #6 - 03.08.2015 um 12:33:09
 
Bei Dir ist offenbar alles ganz normal verlaufen.

Deine Frau muss jetzt auf die Antwort der Botschaft warten bzw. dort mal nachfragen. Und dann musst Du sie fragen, wie weit es ist.

Ob es jetzt ganz schnell zu Ende geht, können wir Dir hier nicht sagen, weil die Botschaft ja die Unterlagen hat.

Ich kann eben nur sagen, dass Du offenbar eine ganz normale Ausländerbehörde mit ganz normalem Wissensstand und ganz normalem Arbeitstempo hast.
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HansK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 04.08.2015 um 11:37:15
 
Hallo,
ja sieht so aus das hier die AB weiß was sie tut...hat denn jemand Erfahrung wie es nun in der DBM weitergeht?? Habe doch etwas Befürchtung das noch Dokumentencheck kommt......oder hat sich das durch das OK der AB erledigt?? Habe oft gelesen das AB oder Standesamt das anstossen.....
Gruss HANS
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 04.08.2015 um 11:41:11
 
Hallo,
keiner arbeitet hier für DBM. Jeder Visafall ist ein Einzelfall.

das einzige was schlau macht ist abwarten und Tee trinken. Am Donnerstag soll deine Frau anrufen und aus erster Hand die Information einholen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #9 - 06.08.2015 um 09:41:16
 
Halloooooo...

habe gerade Anruf von meiner Frau bekommen.....Sie soll Pass nach Manila schicken...Visa ist erteilt...happpyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyyy
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