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Reisekrankenversicherung nach Heirat? (Gelesen: 581 mal)
SinLi
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Reisekrankenversicherung nach Heirat?
24.07.2015 um 17:16:19
 
Hallo,

ich und mein Freund (Australier) möchten Ende dieses Jahres heiraten und dann in Deutschland leben.  Ich bin Studentin und habe ein Kleingewerbe.
Im Moment bin ich noch familienversicht.... Wie ist das denn dann mit seiner Krankenversicherung? Bisher hat er ja nur eine Reisekrankenversicherung. Könnte man ihn dann bei mir mitversichern, muss er ein private bekommen oder wäre auch eine Reisekrankenversicherung möglich?

Lg

Sinikka
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tiggger
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i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.07.2015 um 17:24:15
 
In dem Fall ist eigentlich die beste Lösung: Die versicherst Dich selber bei der GKV (ist als Student günstig), und er kommt in die Familienversicherung zu Dir.
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Obst88
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i4a rocks!


Beiträge: 413

NDS, Niedersachsen, Germany
NDS
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&NL
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Antwort #2 - 24.07.2015 um 21:19:03
 
Damit er bei dir mitversichert ist, darfst du nicht selbst mitversichert sein. Bedeutet, du musst selbst Mitglied bei der Krankenkasse werden, dann kann er über dich Familienversichert sein bzw. er muss sich versichern und du könntest dann mitversichert sein. Aus finanzieller Sicht bietet es sich an, dass du als Student selbstständiges Mitglied bei einer Krankenkasse wirst und er dann über dich Familienversichert wird, da es günstiger ist als ihn selbsständig zu versichern.
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