Siggi schrieb am 24.07.2015 um 10:36:22:Wirklich die Passausstellung in Wien anstoßen oder besser gleich in Kiew?
Ist ja erstmal die Namenserklärung beim Standesamt 1 in Berlin nötig. Das kannst du auch in Wien anstoßen. Am Besten gleich die Geburt nachbeurkunden, falls ihr die nötigen Unterlagen habt (z.B. Eheurkunde). Die Passerstellung an sich dauert keine 3 Monate.
Siggi schrieb am 24.07.2015 um 10:36:22:Oder ist Kiew nicht zuständig, da wir eine Urkunde aus Österreich haben?
Das sollte kein Problem sein. Würde aber trotzdem mit jemandem aus der Wiener Botschaft sprechen und als Kontakt halten bzw. ein Schreiben geben lassen, falls die Kiewer Botschaft sich fragt ob das echt sei und die Geschichte passe.
Siggi schrieb am 24.07.2015 um 10:36:22:Welchen Namen schreiben denn die Österreicher auf die Geburtsurkunde?
Die werden euch fragen, welche Staatsangehörigkeiten euer Kind hat und wie der Name eures Kindes lauten wird. Wenn nach einem der beiden Staatsangehörigkeiten der gewünschte Name erlaubt ist, dann wird der auch genommen.
Zitat:Ukraine
Das Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, erhält den gemeinsamen Familiennamen seiner Eltern. Führen diese keinen gemeinsamen Familiennamen, erhält das Kind wahlweise den Familiennamen des Vaters oder der Mutter. Die einheitliche Namensführung von Geschwistern ist nicht zu beachten. Bei der Beantragung des ersten Inlandspasses (normalerweise mit 16 Jahren) kann das Kind erklären, den Namen des Elternteils anzunehmen, der nicht Familienname seiner Eltern ist.
[...]
http://www.bmi.bund.de/PERS/DE/Themen/Rechtsbereiche/Oeffentliches-Namensrecht/S...Das ist identisch mit dem deutschen Namensrecht, nur dass eben im deutschen Namensrecht eine einheitliche Namensführung von Geschwistern zu beachten ist. D.h. wenn ihr die Namenserklärung jetzt bei eurem ersten Kind abgibt, werden auch alle weiteren Kinder diesen Nachnamen haben und brauchen diesen Schritt nicht erneut durchführen sondern es können sofort Pässe beantragt werden.
Siggi schrieb am 24.07.2015 um 10:36:22:Sind die so lieb und schreiben, was wir sagen ohne irgendwelche komplizierten Erklärungen?
Sollte so sein. Die schauen halt nur ob der Name nach dem jeweiligen Namensrecht erlaubt ist. Also wenn Gerhard Schröder und Julia Timoschenko ein Kind kriegen, dann kann das Kind nur Schröder oder Timoschenko heißen und nicht Merkel.