grisu1000 schrieb am 25.02.2016 um 19:36:27:a) Niemand hat gesagt, dass das Kind mit zur
AV muss,
Oh doch, die
AV verlangt es! Steht sogar in den Merkblättern zu Passbeantragung!
Wobei das Kind die eine Sache, die Mutter die andere ist. Frisch operiert ein paar Hundert Kilometer fahren ist alles andere als lustig. (Sie konnte in das Auto ein- und aussteigen kann, wie eine Großmutter. Das Standesamt hatte wenigstens ein Einsehen und der Beamte ist zum Auto gekommen, um die Unterschrift meiner Frau zu holen.)
Zitat:oder die Bundespolizei an der Grenze machen.
Dann wäre doch alles gut. Bei einer Kontrolle würde doch die Bundespolizei an der Grenze stehen.
Zitat:Kindesmutter mit ukrainischen Pass, Kind mit deutschen Pass beim gleichen Grenzbeamten. Du baust also darauf, das der ukrainsche Grenzbeamte seine eigenen Gesetze nicht kennt und nicht logisch Denken kann.
Kommt oft vor. Ich kenne kein DE/UA Paar, welches nicht in UA wohnt und bei dem der Nachwuchs einen UA Pass hat. Auch dürfte der Grenzer erst einmal den Nachweis führen, dass die Damen neben mir (trotz anderem Namen) die Kindsmutter ist. Wenn es wirklich schlimm kommt, kann man letztlich in UA alles sehr unbürokratisch lösen.
Aber egal, ich wollte nur Rückmeldung geben, wie wir es gemacht haben und das alles gut funktioniert hat.
Nebenbei: Wenn ich in meiner Situation mit Wohnsitz Krim so über korrekt wäre, dann könnten wir uns aufhängen. Man muss sehen, wie man durchkommt, was uns in all den Jahren nicht schlecht gelungen ist.
Gruß
Siggi