Garik_2908 schrieb am 27.07.2015 um 13:08:22:Haben freitag alles beantragt...nun sitzen wir im Office wollten den vorläufigen schein für den frauenarzt abholen und wir werden damit abgewürgt dass meine frau erst den Aufenthalttitel braucht damit sie in meine Versicherung aufgenommen wird....
Du bist doch Stammversicherter. Du bist doch Arbeitnehmer und führst doch Krankenversicherungsbeiträge ab?
§ 10 SGB V
Zitat:(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.
nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.
nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.
nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.
kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.
Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt wird in § 30 SGB I definiert. Und da ist keine Rede von Meldebescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis.
Also standhaft darauf berufen, dass du als Stammversicherter Anspruch darauf hast, dass deine Frau versichert ist und du auf die Bescheinigung zum Nachweis des Versicherungsschutzes bestehst. Falls die das ablehnen wollen, dann soll man dir einen schriftlichen Bescheid erlassen, in dem das nichtbestehen der Krankenversicherung festgestellt wird, damit du was hast um beim Sozialgericht die zu verklagen.
Und eben eskalieren in dem man den Vorgesetzten anfordert!