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Familienversicherung für schwangere Ehefrau (Gelesen: 2.543 mal)
Garik_2908
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i4a rocks!


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22.07.2015 um 12:06:09
 
schönen tag an alle;

bin gerade wieder etwas schockiert... meine ehefrau hat ein national visum für deutschland bekommen zur familienzusammenführung und wir fliegen am 23.07 nach deutschland.

vorgestern haben wir erfahren dass sie nun schwanger ist und sind natürlich total aus dem häuschen aber auch etwas besorgt und wollen alles richtig machen..
----------

=> natürlich wollen wir so schnell wie möglich zu einem fraunarzt und alles checken lassen etc ;

so nun rufe ich bei arzt an dieser sagt mir dass wir von der KV einen vorsorglichen schein bekommen müssen in so einem fall wie der schwangerschaft und das ohne so einen schein sie bei keinem arzt behandelt wird

=> darauf hin rufe ich die knappschaft an und diese sagen mir dass sie von so einem vorsorglichen schein noch nie gehört haben und und überhaupt müssen die erstmal alles prüfen und können nciht sagen ab wann meine frau dann krankenversichert ist...?!

hat jmd eine erfahrung in diesem gebiet bzw einen rat wie wir vorgehen sollten?
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Obst88
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 22.07.2015 um 12:31:08
 
Wenn man annimmt, dass du bei der Knappschaft pflichtversichert versichert bist, sollte deine Frau dort ab der Einreise ebenfalls versichert sein. Was der Arzt evtl. meint ist ein Abrechnungsschein für die Zeit in der die Versichertenkarte für deine Frau noch nicht ausgestellt wurde. Das kann ja 2, 3 Wochen dauern bis die bei euch ist und bis dahin muss halt mit dem Papier manuell abgerechnet werden. So einen Schein kann die Knappschaft euch ausstellen.
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Aras
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Antwort #2 - 22.07.2015 um 12:56:47
 
Auch wenn er freiwillig versichert ist, ist die Frau und das zukünftige Kind mitversichert. Hauptsache er ist selber nicht mitversichert sondern sogenannter Stammversicherter.

Das was du willst ist eine sogenannte Papier-Ersatzbescheinigung. Ersatzbescheinigung, da deine Frau eine Gesundheitskarte bekommen muss. Bis diese fertig ist, kriegt man die Ersatzbescheinigung zur Vorlage beim beim behandlenden Arzt.

https://www.knappschaft.de/DE/1_navi/00_startseite/03_news/150114_egk.html?nn=43...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Garik_2908
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Antwort #3 - 22.07.2015 um 13:20:41
 
DANKE
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sarembeti
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Antwort #4 - 22.07.2015 um 16:20:32
 
Die kostenfreie Familienversicherung entsteht nicht auf Antrag, sondern aufgrund des Gesetzes, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.

Die Krankenkasse wird dann wohl die Arztkosten im nachhinein übernehmen müssen.
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Garik_2908
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Antwort #5 - 27.07.2015 um 13:08:22
 
Ja sehr komisch diese instanzen.

Per telefon wird  mir von  der knappschaft versichert dass wir  nur  die  Eintragung meiner Frau  ins Melderegister  brauchen  + übersetzte beglaubigte Heiratsurkunde...

Haben freitag alles beantragt...nun sitzen wir im Office  wollten  den vorläufigen schein für den frauenarzt  abholen  und wir werden damit  abgewürgt  dass meine frau erst den Aufenthalttitel braucht  damit sie in meine Versicherung aufgenommen  wird....

Jetzt speisen  sie uns mit.einem wisch für die ABH ab in der bestätigt  wird dass sie aufgenommen wird wenn fer Titel  da  ist...

Für den Arzt  bringt das herzlich wenig. ..

Knappschaft sagt wir müssen in vorkasse treten und es wird rückwirkend erstattet...


Bin echt geschockt  dass mir am Telefon alles so locker einfach versprochen wird und ich jetzt  als Student  ohne  Einkommen mit schwangere  Frau  durch  alle ämter muss.....

Hat jmd einen rat? Gibt es ein  Gesetz  dass die knappschaft verpflichtet ohne  Aufenthalttitel uns die Familienversicherung  zu genehmigen


Vielen  Dank  im  voraus  Griesgrämig
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Aras
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Antwort #6 - 27.07.2015 um 13:22:17
 
Garik_2908 schrieb am 27.07.2015 um 13:08:22:
Haben freitag alles beantragt...nun sitzen wir im Office  wollten  den vorläufigen schein für den frauenarzt  abholen  und wir werden damit  abgewürgt  dass meine frau erst den Aufenthalttitel braucht  damit sie in meine Versicherung aufgenommen  wird....


Du bist doch Stammversicherter. Du bist doch Arbeitnehmer und führst doch Krankenversicherungsbeiträge ab?

§ 10 SGB V
Zitat:
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.
nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.
nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.
nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.
kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.


Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt wird in § 30 SGB I definiert. Und da ist keine Rede von Meldebescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis.

Also standhaft darauf berufen, dass du als Stammversicherter Anspruch darauf hast, dass deine Frau versichert ist und du auf die Bescheinigung zum Nachweis des Versicherungsschutzes bestehst. Falls die das ablehnen wollen, dann soll man dir einen schriftlichen Bescheid erlassen, in dem das nichtbestehen der Krankenversicherung festgestellt wird, damit du was hast um beim Sozialgericht die zu verklagen.
Und eben eskalieren in dem man den Vorgesetzten anfordert!
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Antwort #7 - 27.07.2015 um 13:42:58
 
Apropos:

Sollte sich die Krasse beharrlich dagegen wehren, dann kannst du dich auch bei der Beschwerdestelle beschweren

https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/beschwerde/aufsichtsbehoe...
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Antwort #8 - 27.07.2015 um 16:51:09
 
Danke  wie immer  für  schnelle  und  kompetente hilfe.

Ich habe mich mit  dem Problem nochmal direkt an die ABH gewandt und  dort wurde mir gesagt dass das national visum D wie ein Aufenthaltstitel gültig ist und  die KV dies so akzeptieren muss.

Bin mit dieser Info zur Geschäftsstelle der  KV gegangen welche einfach  0 tiefen wissen hat.

Alles wurde per Fax  zur ZEntrale geschickt diese entscheidet dann ob  es so in Ordnung  ist oder nicht.


Werde morgen früh direkt anrufen und nachhacken... es ist wirklich  anstregend wenn die  Leute dessen Aufgabe  es eigentlich  ist solche  Aufgaben zu lösen einfach  bei jedem.Problem  was auch nur etwas aus dem Standard  Rahmen  fällt kapitulieren und auf sturr schalten ; besonders traurig macht  mich die Tatsache dass es sich um eine so genannte  "Krankenversicherung " handelt und  von so einem Unternehmen  erwarte ich FingerspitzenGefühl  besonders in einem Fall wenn eine schwangere Frau zu ihnen kommt und jedes  REcht auf eine Versicherung hat... diese dann mit floskeln zu vertrösten  und in vorkasse zu schicken denn ohne  Aufenthalttitel könnte sie der meinung der KV nach ja illegal hier sein ....
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Antwort #9 - 27.07.2015 um 22:24:52
 
Naja, wenn es dich tröstet:
Ich hatte das Problem auch. Meine Frau brauchte auch dringend Arztbesuch und da war das eben auch keine Lapalie. Aber man muss da einfach beharrlich bleiben. Bleib dahinter.
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Antwort #10 - 28.07.2015 um 08:27:18
 
So alles geklärt. ...

Am telefon wollte man mir zwar wieder erklären  dass meine  frau nur ein visum hat und ohne AT nichts  geht...

Habe sie dann freundlich aufgeklärt dass mir von der ABH versichert wurde dass ein national visum D gleichwertig mit einem AT ist ; daraufhin verschwand die für 1 minute um mir dann endlich zu sagen dass alles so in Ordnung ist und sie den Abrechnungsbescheid in die Praxis faxt.


Danke für eure Hilfe.  Dran bleiben lohnt
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Antwort #11 - 28.07.2015 um 09:50:39
 
Unabhängig davon von deinem Erfolg, da ja noch andere das lesen werden:
Auch ohne rechtmäßigen Aufenthalt sind Familienangehörige versichert. Die Forderung nach Aufenthaltstiteln ist falsch.

Aber das Kapitel ist jetzt für dich hoffentlich beendet.
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