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Einbürgerung Originalpapier aus der hand geben? (Gelesen: 5.661 mal)
Aras
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Antwort #15 - 22.07.2015 um 18:41:45
 
Dürfen die überhaupt Kopien von fremdländischen Urkunden allgemein beglaubigen?

In Rahmen der Amtshilfe sollte es gehen. D.h. die machen die Beglaubigung der Kopie und reichen es weiter zur Einbürgerungsbehörde bzw. die beglaubigen die Kopie und schreiben drauf, dass es nur zur Vorlage bei der Einbürgerungsbehörde genutzt werden darf, sodass du es wieder mitnehmen kannst, aber nicht für andere Zwecke in den Rechtsverkehr einbringen kannst.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #16 - 22.07.2015 um 18:53:43
 
Die dänsiche Heiratsurkunde ist auf deutsch .
Mal ne andere Frage, kann es sein, dass diese Urkunde beim Standesamt registriert ist, ich mußte sie ja spätestens bei der Geburt der Kinder vorzeigen, dann könnte er sich die ja selber holen. oder?
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Aras
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Antwort #17 - 22.07.2015 um 18:56:56
 
Üblicherweise wird es nicht zusätzlich registriert sondern eine beglaubigte Kopie in die Sammelakte zum Geburtsfall deines Kindes getan.
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Antwort #18 - 23.07.2015 um 10:53:25
 
gibt wohl keine beglaubigte kopie in der akte meines kindes, hab heute in der Urkundenabtl des Standesamtes angerufen - muß also selber hin....

und das wars dann....ich mache nix mehr für den.....soll er seine sachen selber zusammen halten.

danke für die Antworten....
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