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Ehegattennachzug zum deutschen:Erklärung Lebenssicherung (Gelesen: 5.228 mal)
MissMia
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10.07.2015 um 20:32:01
 
Hallo liebe info4alien User,
ich habe etwas im Forum recherchiert aber leider keine Antwort zu meiner Frage gefunden. Also es geht darum das ich (nur deutsche Staatsangehörigkeit,urspr.türkisch) meinen Mann (Türke aus der Türkei) nach Deutschlang bringen möchte. Das Visum wurde erfolgreich  in dem deutschen Konsulat in der Türkei beAntragt. Ich hab jetzt von der Ausländerbehörde einen Brief bekommen. Ich soll die Kopie meines Passes, der Heiratsurkunde und noch formlose Anträge dazu geben, ob ich vorher verheiratet war und ob ich noch eine andere Staatsangehörigkeit besitze. Bis hierhin okay. Dann ist da noch eine Erklärung zum Lebensunterhalt hinzugefügt. Da steht


Erklärung zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Visumsverfahren von xxxx

Sie sind Refernzperson im o.g Visaverfahren.Eine Vorraussetzung für die Einreise und den Aufenthalt der Person im Bundesgebiet ist die Sicherung des Lebensunterhaltes. Damit diese überprüft werden kann, benötigt die Ausländerbehörde von Ihnen die nachfolgenden verbindlichen Angaben.

1. Mit Wievielen Personen leben Sie in einer Bedarfsgemeinschaft? Es wird eine Auflistung mit Name und Alter der Person benötigt. Sollten Familienangehörige über eigenes Einkommen verfügen, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen anrechnungsfähig. Soll dieses Einkommen mit angerechnet werden , reichen sie bitte die Nachweise ein.
Dann Name,Alter,Verwandschaftsverhältnis...

2. Sind sie weiteren Personen zum Unterhalt verpflichtet?

ganz unten steht noch:

Wird der Lebensunterhalt der o.g Person von öffentlichen Mittel bestritten? ja  nein

Und dann noch ob man Kinder hat, denen man Unterhaltspflichtig ist.

So ich wohne noch bei meinen Eltern, die zwar arbeiten aber auch Sozialhilfe bekommen.
Meine erste Frage wäre, ich muss das nichts mit Gehalt oder Lohn nachweisen oder?
Zweite Frage: Wäre es besser wenn ich meine Eltern dort angebe, oder mich lieber bei z.b. meinem Bruder anmelde, der zum Beispiel keine Sozialhilfe usw. Bekommt. Oder ist das egal, wo ich grad wohne?
Letzte Frage muss ich eigentlich als deutscher überhaupt Lebensunterhalt nachweisen?


Mein Mann würde auch zunächst bei mir mit meinen Eltern wohnen, aber halt nur paar Wochen, da ich ohnehin umziehen werde.

Vielen vielen Dank schon mal!
Lg
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« Zuletzt geändert: 10.07.2015 um 20:42:15 von MissMia »  
 
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Antwort #1 - 10.07.2015 um 21:20:41
 
Wenn du deutsche Staatsangehörige bist, dann ist die Lebensunterhaltsicherung nicht gefordert. Also alles den ganzen Kram diesbezüglich brauchst du nicht zu machen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 11.07.2015 um 10:22:18
 
Und warum fragen die jetzt danach mit wem ich wohne usw.? hatte ja noch die anderen Fragen gehabt  Traurig
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Antwort #3 - 11.07.2015 um 10:51:52
 
Keine Ahnung. Vielleicht hat sie deinen Namen gelesen und gedacht: Ausländer. Und dir darum pauschal diese Fragebögen gegeben. Oder aber es ist nicht klar, dass ihr verheiratet seid.

Es wird nach der Bedarfsgemeindschaft gefragt. Da du aber verheiratet bist, bist du nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern, SGB II §7.

Das einzige was du brauchst ist ein Nachweis, dass du nicht obdachlos bist. Also entweder du legst eine Erklärung deiner Eltern vor, dass du bei ihnen wohnst und auch dein Ehemann bei Ihnen wohnen wird. Oder du machst eine Kostenbeteiligungsvereinbarung oder schließt einen Untermietvertrag mit deinen Eltern.
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Antwort #4 - 11.07.2015 um 11:40:40
 
Okay dann reicht es wohl erst mal wenn ich einfach auf der beigelegten Erklärung (die ich oben angegeben habe) einfach die Namen von meinen Eltern schreibe.
Hat denn keiner hier das schon mal ausgefüllt, so dass es sicher richtig ist?
Soll ich noch eine formlose Mitteilung hinzufügen, wo ich schreibe dass ich ausziehen werde wenn mein Mann hier ist? Oder lieber nicht? Laut lachend
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Antwort #5 - 11.07.2015 um 23:15:33
 
MissMia schrieb am 11.07.2015 um 11:40:40:
Okay dann reicht es wohl erst mal wenn ich einfach auf der beigelegten Erklärung (die ich oben angegeben habe) einfach die Namen von meinen Eltern schreibe. 


Ein vorgefertiges Verpflichtung, das deine Eltern irgenwelche Kosten übernehmen oder Wohnraum bereitstellen würde ich nicht senden. Deine Eltern machen eine formlose Erklärung, dass ihr erst mal bei Ihnen Wohnen könnt.  Ggf.noch Angabe zum Wohnraum.

MissMia schrieb am 11.07.2015 um 11:40:40:
Soll ich noch eine formlose Mitteilung hinzufügen, wo ich schreibe dass ich ausziehen werde wenn mein Mann hier ist? 


Das wird ja nicht direkt nach Nachzug erfolgen. Da ist ja erstmal Wohnungssuche angesagt? Also warum mit den Behörden über ungelegt Eier reden?
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Antwort #6 - 12.07.2015 um 12:53:44
 
Okay, @grisu1000 dann ist es wohl am Besten, wenn ich nur das abgefragte beantworte und zurück schicke. Die Erklärung zur Lebenssicherung muss ich aber nach Brief ausgefüllt zurück schicken. Da trifft aber auch nur der 1.Punkt bezüglich Wohnraum zu, da schreibe ich dann einfach meine Eltern auf.
Soll ich dann trotzdem noch eine formlose Erklärung von meinen Eltern abschicken, dass wir da dann erst mal wohnen dürfen?
Und kann es später zu Problemen kommen, weil meine Eltern Unterhaltshilfe bekommen und ich da eigentlich nicht wohnen sollte ? (oder ist das egal) im letzen Punkt auf der Erklärung wird nämlich gefragt, ob die genannten Personen irgendwelche Hilfe vom Staat bekommen:/
Puhh kompliziert Smiley Was würdet ihr mir raten? Lieber Eltern angeben oder z.b Schwester/Bruder/Cousin angeben (die keine Sozialhilfe) bekommen?

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Antwort #7 - 12.07.2015 um 12:57:40
 
MissMia schrieb am 12.07.2015 um 12:53:44:
Und kann es später zu Problemen kommen, weil meine Eltern Unterhaltshilfe bekommen und ich da eigentlich nicht wohnen sollte ? (oder ist das egal)


Deine Eltern haben dich doch beim Jobcenter oder Sozialamt als Mitbewohnerin angegeben oder?
BIst du derzeit in Ausbildung?
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Antwort #8 - 12.07.2015 um 13:02:16
 
ich schließe grad mein Studium ab aber arbeite auch, ja bin angegeben als Mitbewohnerin
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Antwort #9 - 12.07.2015 um 13:13:08
 
Dann ist es kein Problem.

Deine Eltern sind dir ggü. unterhaltspflichtig, wodurch du kostenfrei bei Ihnen wohnen darfst. Sobald dein Mann einzieht, machen deine Eltern pflichtgemäß eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter/Sozialamt.  Nach dem Einzug wird die Miete vom Jobcenter pro Kopf anteilig berechnet. D.h. 3 (du, dein Vater, deine Mutter) von 4 (du, dein Vater, deine Mutter, dein Mann) Teilen der Miete werden dann noch vom Jobcenter/Sozialamt getragen.

Dein Mann sollte also auch gleich ein ALG2 Antrag beim Jobcenter stellen. Dann wird das für euch ein Nullsummenspiel, da dann die restlichen 25 % wieder vom Jocenter getragen werden.

Also deine Eltern können ruhig erklären, dass du bei Ihnen wohnst und dein Mann auch zuziehen darf und wird. Diese Erklärung ist mE ausreichend.
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Antwort #10 - 12.07.2015 um 13:36:30
 
Vielen Dank für die Info @aras ! Ich gebe dann in der Erklärung einfach meine Eltern an und Kreuze Ja an bei dem letzen Punkt mit 'Wird der Lebensunterhalt der Oben genannten Personen von öffentlichen Mitteln bestritten...' Richtig? Und schicke das dann mit dem Rest einfach ab?!hoffentlich geht alles gut.
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Antwort #11 - 12.07.2015 um 13:45:23
 
MissMia schrieb am 12.07.2015 um 13:36:30:
'Wird der Lebensunterhalt der Oben genannten Personen von öffentlichen Mitteln bestritten...' Richtig? 


Das geht die nicht an, da du mit deinen Eltern keine Bedarfsgemeinschaft bildest!

MissMia schrieb am 10.07.2015 um 20:32:01:
1. Mit Wievielen Personen leben Sie in einer Bedarfsgemeinschaft? Es wird eine Auflistung mit Name und Alter der Person benötigt. Sollten Familienangehörige über eigenes Einkommen verfügen, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen anrechnungsfähig. Soll dieses Einkommen mit angerechnet werden , reichen sie bitte die Nachweise ein.
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Du bildest keine Bedarfsgemeinschaft mit deinen Eltern. Also musst du deine Eltern nicht angeben.

Zitat:
2. Sind sie weiteren Personen zum Unterhalt verpflichtet?


Sofern du keine Kinder hast = keine weiteren Personen.
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Antwort #12 - 12.07.2015 um 13:56:20
 
Oh okay, was bedeutet hier eigentlich Bedarfsgemeinschaft? Dachte das heißt einfach, mit wem ich wohne? Dann gebe ich da einfach garnichts an. Und schreibe nur im letzten Punkt mit den Kindern 'keine weiteren Personen'.  Sollte ich also einfach eine formlose Erklärung abgeben von meinen Eltern, das wir da erstmal wohnen können?
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Antwort #13 - 12.07.2015 um 14:16:08
 
MissMia schrieb am 12.07.2015 um 13:56:20:
Oh okay, was bedeutet hier eigentlich Bedarfsgemeinschaft?

Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II § 7. Du bist verheiratet, also entfällst du wegen SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 4. Du bist Student, als entfällst du wegen SGB II § 7 Abs. 5. Und falls du 25 oder älter bist, dann bist du so oder so raus aus der BG.

MissMia schrieb am 12.07.2015 um 13:56:20:
Dachte das heißt einfach, mit wem ich wohne? 

Das ist der Haushalt, aber der Begriff der BG stammt aus dem SGB II.

MissMia schrieb am 12.07.2015 um 13:56:20:
Dann gebe ich da einfach garnichts an. 

Genau.

MissMia schrieb am 12.07.2015 um 13:56:20:
Und schreibe nur im letzten Punkt mit den Kindern 'keine weiteren Personen'.

jo. Denn die einzige Unterhaltspflicht hast du derzeit ggü. deinem Ehemann und vice versa.

MissMia schrieb am 12.07.2015 um 13:56:20:
Sollte ich also einfach eine formlose Erklärung abgeben von meinen Eltern, das wir da erstmal wohnen können?

Genau. Es muss Obdachlosigkeit ausgeschlossen sein.
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Antwort #14 - 12.07.2015 um 14:24:20
 
Das war sehr aufschlussreich! Okay dann mach ich das so, vielen Dank, das hat mir sehr geholfen! Ich berichte dann vielleicht noch mal Smiley
Viele Grüße  Smiley
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