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Antrag auf FZF (Gelesen: 1.591 mal)
Themen Beschreibung: FZF
Deniz142000
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Beiträge: 8

Istanbul, Turkey
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Turkey

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf FZF
03.07.2015 um 11:09:33
 
Hallo,

beim Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums zwecks FZF ist unter Punkt 13 aufgelistet
"Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?"

Muss das bei einer FZF unbedingt ausgefüllt werden?

Vielen Dank für die Hilfe
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.07.2015 um 11:11:50
 
Wenn du Deutscher bist, ist die Angabe irrelevant.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Deniz142000
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Beiträge: 8

Istanbul, Turkey
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Turkey

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 22.07.2015 um 18:16:12
 
Hallo,

der Antrag auf FZF zum deutschen Kind ist vom Konsulat an die entsprechende Ausländerbehörde weitergeleitet worden.

Ich muss jezt bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Filminde Unterlagen wurden verlangt:
- Arbeitgeberbescheinigung
- Wohnbescheinigung

Frage:
Ich habe noch keine Arbeit. Ist es Pflicht eine Arbeitgeberbescheinigung einzureichen?

Anfangs werden wir bei meinem Eltern wohnen. Ist das zwecks Wohnbescheinigung ausreichend?

Vielen Dank für die Auskunft.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 22.07.2015 um 18:32:56
 
Deniz142000 schrieb am 22.07.2015 um 18:16:12:
Anfangs werden wir bei meinem Eltern wohnen. Ist das zwecks Wohnbescheinigung ausreichend?

Eine Bestätigung Deiner Eltern sollte ausreichen. Es darf keine Obdachlosigkeit vorliegen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 22.07.2015 um 18:33:10
 
Nein, ist nicht nötig. Reich ein, was Du hast und was Du zeigen willst.

Der Zuzug erfolgt zum deutschen Kind! Insofern ist das Einkommen und der Grundbesitz des Kindes entscheidend. Und vom Kind wird laut Gesetz nichts verlangt.

Du kannst Dich ja theoretisch von der Mutter trennen, dann bekommt sie das Visum wegen des Kindes trotzdem, zieht ins Hotel und stellt einen Antrag beim Jobcenter. Funktioniert auch.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 22.07.2015 um 18:34:52
 
Saxonicus schrieb am 22.07.2015 um 18:32:56:
Es darf keine Obdachlosigkeit vorliegen.


Doch, darf. Ist ja Zuzug zum Kind, nicht zum Vater. Der macht ja freiwillig mit. Es gibt aber auch Visumanträge, bei denen der Vater nicht "mitspielt", und die Mutter kann trotzdem kommen. Der Vater muss nur klar sein, um die Staatsangehörigkeit des Kindes zu klären.

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Deniz142000
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Beiträge: 8

Istanbul, Turkey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 22.07.2015 um 18:37:46
 
Vielen Dank für die informativen Beiträge  Smiley
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