Priezen
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Düsseldorf Germany
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo zusammen,
ich hab da ein Problem, bei dem mir vielleicht (bzw. hoffentlich) hier jemand helfen kann. Kurz zur Vorgeschichte:
Ich habe vor 2,5 Jahren eine Russin geheiratet, die einen kleinen Sohn (inzwischen fast 7) hat. Nach dem ganzen Behördenkrieg für die Hochzeit haben wir erst mal die Nase voll von Besuchen bei Ämtern gehabt und daher nicht den Ehenamen geändert. D.h. wir haben derzeit 3 Nachnamen an der Klingel stehen. Meinen, den meiner Frau und den des Kindes.
Jetzt möchten wir gerne einen Ehenamen (meinen Namen) festlegen. Das Problem ist, dass meine Frau in der Zeit der Sowjetunion geboren wurde. Damals gab es noch einen Unterschied im Namen, den man damals mit "é" schrieb. D.h. alte Dokumente sind mit "é", neue Dokumente mit einfachem "e". Für die Namensänderung nach russischem Recht, also auch im russischen Inlandspass, müssen alle Dokumente übereinstimmen. Meine Frau müsste also gerichtlich erwirken, dass Geburtsurkunde etc pp umgeschrieben werden auf "e", was natürlich ewig lange dauert und nur in Russland persönlioch gemacht werden kann, und auch mit hohen Kosten verbunden ist.
Meine Frage daher: Gibt es die Möglichkeit, von der ich mal beiläufig gehört habe, nur nach DEUTSCHEM Recht meinen Nachnamen zu führen, russischer Inlandspass und ggf. Reisepass aber mit dem alten russischen Namen zu behalten? Also so, dass sie in Deutschland meinen Namen führt, sobald sie aber reist ihren alten Namen angeben muss? Ich habe mal gehört, dass dies durch einen Vermerk im Pass möglich sei. Weiss jemand etwas darüber und wie und wo man so etwas beantragt?
2. Problem: Der Junge hat noch den Nachnamen des leiblichen Vaters. Adoptieren kan ich ihn nicht, da der Vater dies zur Auflage gemacht hat, dass das Kind überhaupt nach Deutschland ausreisen darf. Ähnliche Frage wie oben: Ist es möglich, das Kind in Deutschland einzubennenen, d.h. dass er meinen Nachnamen trägt, aber offiziell in Russland noch den Namen des leiblichen Vaters hat?
Das Standesamt konnte mir hier erst einmal nicht weiterhelfen und riet mir, mich an das russische Konsulat zu wenden. Doch bevor ich diesen Schritt gehe würde ich gern wissen, ob es überhaupt Sinn macht, die Reise anzutreten.
Danke für Infos!
Gruß, Priezen
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