Ich bin etwas verzweifelt. Ich lebe in DE seit 2006, bin verheiratet und habe ein Tochter, Mein 8 jährige Kind ist Leukämie krank seit 2012. nun meiner Bruder wollte uns besuchen ehrlich gesagt mein Kind. da er in Ausland(Canada) sein Master Studium aufnimmt ab 31.08.2015(Noch lebt er in Indien) hat er jetzt Monat frei. zu unsere Lage, wegen mein Kindes Krankheit ich musste mein Arbeit aufgeben und damit auf Amt Hilfe zugewiesen. deswegen kann ich keine
VE schicken. aber er bezahlt sein Reise selbst(Tickets, und hat etwas 2000 Euro zu Verfügung) ich stelle ihn lediglich nur Unterkunft zu, nichts anderes. allen andere kritiern sind gefüllt, soll er Besucher Visum antragen oder ist es sinnlos ohne
VE?
Meine Tochtor hat ihn noch nie geshen
soweit ich beim auswärtige amt gelesen habe:
Das Vorliegen folgender Visumerteilungsvoraussetzungen muss von der Auslandsvertretung bei jedem einzelnen Visumantragsteller positiv festgestellt werden:
1. Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland::: NochPlausibiler das Er wollte seine Nichte sehen mochte die schwerkrank ist ich glaube nicht geben werde. 2. Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen:-- in unsere stadt 2000 € sind mehr als genung ich denke Ohne Reise Kosten weil das ticket ist schön gekaüft wegen seine kanada reise, da seine reise so oder so über frankfurt ist, Bereitschaft des Visuminhabers vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen, :----- Dejenige der schon 50000 Canadische $ bezahlt hat und dort 2 jahrige gültig
AE besitzt, und sehr gute bildung hat, der hat hier nichts verlohen als schwarz arbeit oder sonst was, Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.:--- Das ist ja auch abgeschlossen.
Es geht nur um unterkunft, das wir Ihn bieten werden, sonst nicht. Danke in Voraus,