Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Scheidung und erneute Heirat (Gelesen: 4.984 mal)
summerrain86
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung und erneute Heirat
09.06.2015 um 16:40:31
 
Hallo zusammen.

Ich bin momentan sehr ratlos und weiß nicht mehr weiter.
Folgendes:
ich (Deutsche ) habe 2009 einen Marokkaner hier in Deutschland geheiratet. Die Ehe wurde weder im marokk. Konsulat noch in Marokko selbst eingetragen.
Nach langem Prozess wurde diese Ehe 2014 geschieden. In dieser Zeit habe ich erneut einen Marokkaner kennen gelernt, den ich nun gerne heiraten möchte.
Wir waren heute beim Standesamt D. Dort war ich bereits vor vier Wochen, um nach den Unterlagen zu fragen.
Dazu gehörte u.a. dass ich eine Bescheinigung des marokk. Konsulats erbringen muss dass die Ehe dort nicht registriert wurde. Dies habe ich getan. Auch ein weiteres Standesamt in E sagte mir, dass dies genüge. Zzgl rieten mir jedoch beide Angestellten von Standesamt D und E eine eidesstattliche Versicherung abzugebeb, dass ich die Vorehe weder beim Konsulat noch in Marokko eintragen ließ. Der Standesbeamte in E sagte mir, dies reiche aus.
Nun war heute ein weiterer Angestellter in D da, welcher der Meinung war, dass weder die Bescheinigung vom Konsulat noch meine eidestattliche Versicherung ausreichen, dass der Befreiiung auf Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses meines Verlobten statt gegeben wird.
Nun bin ich wirklich überfragt,  was nun stimmt.
Nochmal: meine Vorehe wurde in Marokko nicht registriert, weder vor Ort noch beim Konsulat. 
Der Angestellte von heute war der felsenfesten Überzeugung,  dass meine Vorehe noch in Marokko anerkannt werden muss und auch die Scheidung. . also nun nachträglich. .Ich kann das allerdings nicht alleine machen. .Ich habe keinen Kontakt zu meinem ex-Mann.

Kennt sich jemand mit dieser Konstellation aus?

Mir ist klar, dass eine in Marokko registrierte Ehe auch dort geschieden bzw das Scheidungsurteil anerkannt werden muss. Aber wie gesagt,  die Vorehe wurde nicht registriert.

Vielen Dank im Voraus!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung und erneute Heirat
Antwort #1 - 09.06.2015 um 17:14:03
 
Es geht um marrokanisches Recht, d.h. vielleicht waerst Du in einem anderen Forum besser aufgehoben. Ansonsten ist der Grundsatz: eine Ehe ist auch ohne Registrierubg/Anerkennung oder was auch immer sofirt international gueltig. Eine Scheidung jedoch nicht und muss anerkannt werden.
Ob Marokka da jetzt eine Riesenausnahme ist: keine Ahnung, vermutlich nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
summerrain86
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung und erneute Heirat
Antwort #2 - 09.06.2015 um 17:38:41
 
vielen Dank für deine rasche Antwort Smiley

Allerdings muss ich widersprechen, eine Ehe im dt Standesamt wird in Marokko nicht anerkannt.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1141158125
Man muss extra zum Konsulat, um dort die Ehe anerkennen zu lassen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tina05
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155

Hessen, Germany
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung und erneute Heirat
Antwort #3 - 10.06.2015 um 12:27:57
 
Eine Eheschließung im Ausland muss der Ortsform entsprechen, um in Marokko anerkannt zu werden. Einem muslimischen Mann ist es erlaubt, eine nicht-muslimische Frau zu heiraten, dies muss jedoch einer der Buchreligionen angehören (Christin, Jüdin).

Zusätzlich sind zwei Zeugen wichtig, die beide Muslime sein müssen.

Die nach Ortsform geschlossene Ehe muss innerhalb von drei Monaten beim Konsulat registriert werden.
Zum Seitenanfang
  

Gruß
Tina
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung und erneute Heirat
Antwort #4 - 10.06.2015 um 12:56:34
 
Ausser bei der hanafitischen Rechtsschule, denn da kann einer der Zeugen der selben Buchreligion wie die Frau angehören. *klugscheiss*
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
summerrain86
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung und erneute Heirat
Antwort #5 - 10.06.2015 um 19:06:04
 
vielen Dank für eure Antworten. Smiley ich war 2009 weder Christ,  noch Muslim, noch Jüdin. Atheist trifft es eher.
Die Eheschließung fand in einem deutschen Standesamt statt. Es gab keine Zeugen, weder Muslime noch Christen.
Das heißt also, dass die Vorehe so oder so nicht anerkannt werden kann, da sie der Ortsform nicht entspricht bzw entsprach.
Bloß wie kann das dann ausgehen? weiß da jemand mehr?
Ich bin mittlerweile zum Islam konvertiert, doch das wurde nirgends registriert. Dies müsste man ja auch erst beim Konsulat machen lassen. Ist aber nicht der Fall.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung und erneute Heirat
Antwort #6 - 10.06.2015 um 19:28:47
 
Hallo,

so einfach ist das nicht. Nur weil Zeugen fehlen wird die Ehe nicht unbedingt ungültig, sondern das fehlen der Zeugen ist ein Mangel der aber durch konsequentes Leben der Ehe auch nach außen hin behoben werden könnte. So jedenfalls nach Prof. Thomas Rauscher in "Shari'a - Islamisches Familienrecht der sunna und shi'a" vom Verlag für Standesamtswesen. Ist auch konform mit islamischen Rechtsgelehrten.

Ich bin grade in Hamburg und nicht zu Hause. Ich habe aber zu Hause das Buch "Kollisionsrechtliche Probleme christlich-islamischer Ehen : dargestellt am Beispiel deutsch-maghrebinischer Verbindungen ". Man könnte da mal schauen ob man da was findet. Falls der Ort "D" für Düsseldorf ist, könnte ich dir das Buch ausleihen.

https://books.google.de/books?id=x0pAp94TbzUC


Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
summerrain86
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung und erneute Heirat
Antwort #7 - 11.06.2015 um 00:04:07
 
D steht für eine andere Stadt in NRW Smiley
Die tatsächliche Ehe betrug max. 6 Monate. Es stellte sich svhnell nach der Eheschließung heraus, dass diese nur aus aufenthaltsrechtlichen Gründen eingegangen wurde.  Aufgrund dessen zog dich der Scheidungsprozess auch vier Jahre lang hin. Mein Ex-Mann hatte also von Anfang an kein Interesse diese Ehe auch in Marokko anerkennen zu lassen.

Selbst wenn ich die Ehe okus Scheidung noch nachträglich anerkennen lassen müsste, wäre das wohl ein langwieriger Akt, den ich, vermutlich nicht mal selbst in die Hand nehmen kann. Griesgrämig
Weiß gerad wirklich nicht, was ich tun soll.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung und erneute Heirat
Antwort #8 - 11.06.2015 um 07:06:13
 
Frag den Standesbeamten nach einer Rechtsgrundlage und nach einem Grund seiner Forderung. Meiner Meinung waere sie nur sinnvoll wenn die Ehe auch automatisch in Marokko gueltig waere.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung und erneute Heirat
Antwort #9 - 11.06.2015 um 21:48:14
 
summerrain86 schrieb am 09.06.2015 um 16:40:31:
Nun war heute ein weiterer Angestellter in D da, welcher der Meinung war, dass weder die Bescheinigung vom Konsulat noch meine eidestattliche Versicherung ausreichen, dass der Befreiiung auf Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses meines Verlobten statt gegeben wird. 


Das entscheidet ja nicht das Standesamt sondern das OLG. Verlange die Rechtsgrundlage vom Standeamt und wenn er mauert verlange das die Sache dem OLG vorgelegt wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema