Laut BMI
Zitat:Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.
Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen führen. Durch gemeinsame Erklärung der Ehegatten kann der Geburtsname des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden. Die Ehefrau kann diesem Namen ihren Geburtsnamen voranstellen.
Bei Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung kann die Frau ihren Geburtsnamen wieder annehmen.
Quelle:
http://www.bmi.bund.de/PERS/DE/Themen/Rechtsbereiche/Oeffentliches-Namensrecht/S... Zitat:[...]Ähnlich liegt es bei Doppelnamen des spanischen Rechtskreises: Ungeachtet der Tatsache, dass nach spanischem Verständnis lediglich der erste Apellido, der Geburtsname eines Ehegatten, an die nächste Generation weitergegeben wird, kann bei deutschem Namensstatut zum gemeinsamen Ehenamen nur der vollständige Doppelname bestimmt werden (BGH IPRax 2000, 428), welcher nach deutschem Recht auch zum Geburtsnamen eines Abkömmlings wird (OLG Düsseldorf StAZ 1995, 41).
Quelle: BeckOK BGB/Mäsch EGBGB Art. 10 Rn. 21a
Der Trick wird wohl darin liegen, mosambikanisches Namensrecht gemäß Art. 10 Abs. 2 EGBGB zu wählen, und nachzuweisen, wie der Name im mosambikanischen Recht wäre. Also wenn du nachweisen kannst, dass der für dich mögliche Nachname nach mosambikanischen Recht "Nachname-Ehefrau Nachname1-Ehemann" wäre, ohne dass der Ehemann seinen Namen ändern muss dann ist alles Paletti.
Im Zweifel macht ihr ausdrücklich keine Namenserklräung bei der Eheschließung und erledigt die Namenserklärung bei einem Notar.