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Nationales Visum Typ D (Gelesen: 1.629 mal)
Lapinoskoff
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch-Französisch
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21.05.2015 um 20:06:29
 
Liebe Alle,

meine Frau hat heute ihr Visum abgeholt. Nationales Visum Typ D - Nachzug zum Ehegatten. Mehrere Einreisen. Darf sie mit diesem Visum mehr als nur einmal durch andere Schengenstaaten transitfahren?Ich werde sie in der Ukraine abholen und wir werden dann über Rumänien(nicht Schengen aber sie darf mit dem Visum durchfahren), Ungarn, die Slowakei und Polen nach Deutschland fahren. Dürfte sie dann, wenn sie in den 3 Monaten, wo das Visum gültig ist, wieder nach Hause fährt, noch einmal über Ungarn, die Slowakei und Polen nach Deutschland einreisen?Ermöglicht dieses Visum tatsächlich auch touristische Reisen im Schengener Raum...? Habe im Netz diverse, widersprüchliche Infos gefunden... Danke für eure Hilfe!
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Eins
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Eins, Zimbabwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.05.2015 um 20:10:11
 
Während der Gültigkeit kann sie sich uneingeschränkt in den Schengen Ländern bewegen; auch kann Sie aus dem Schengen-Bereich aus- und wieder einreisen...
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Mr.T
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 21.05.2015 um 20:24:45
 
Ja, das darf sie. desweiteren kann Deine Frau durch Dich ( Nationalität französisch ) in allen EU - Staaten ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen, da Du in allen EU - Staaten ausser Frankreich Freizügigkeit genießt.
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Lapinoskoff
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch-Französisch
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Antwort #3 - 21.05.2015 um 20:36:49
 
Mr.T schrieb am 21.05.2015 um 20:24:45:
Ja, das darf sie. desweiteren kann Deine Frau durch Dich ( Nationalität französisch ) in allen EU - Staaten ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen, da Du in allen EU - Staaten ausser Frankreich Freizügigkeit genießt.


Na ja, dadurch, dass ich auch die deutsche Staatsangehörigkeit habe zählt meine französische Staatsangehörigkeit leider nicht. Sie hat somit keinen Anspruch auf eine Aufenthaltskarte sondern muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen  Griesgrämig
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Mr.T
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 21.05.2015 um 20:41:31
 
Ok, das hab ich in Deinem Profil nich gesehen...sry. Deswegen meine Antwort in Richtung Freizügigkeit.
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reinhard
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Antwort #5 - 21.05.2015 um 21:49:12
 
Aber überall außer Deutschland und Frankreich bist Du ja freizügig, insofern dürftet Ihr zusammen mit Heiratsurkunde in der Tasche auch reisen, ohne dass sie ein Visum hat. Aber mit Visum und Ehemann ist alles doppelt erlaubt.

Und "mult" ist wirklich beliebig oft.

Sie sollte trotzdem direkt nach ihrer Ankunft die Aufenthaltserlaubnis beantragen, damit alles möglichst schnell dreifach sicher ist.
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