Hallo zusammen,
wir hatten heute den Termin bei der
ABH und ich muss sagen mir fehlen die Worte.
Die
NE wurde meiner Frau verweigert, da ich nach meiner Ausbildung einen neuen Anstellungsvertrag habe, der erst Mitte Juni geschlossen wurde und somit noch keine 6 Monate besteht, was angeblich die Voraussetzung für die
NE ist.
Dass Sie B2 hat statt
B1 scheint da wohl keine Pluspunkte zu bringen...
Die Mitarbeiterin hat uns praktisch zur Verlängerung der
AE gedrängt. Sie bat zwar auch an einen Antrag auf
NE stellen zu können, jedoch sollte ich den schonmal im Voraus bezahlen und es klang auch so, dass ich das nur machen soll, damit ich die Ablehnung nochmal schriftlich habe.
Da der Arbeisvertrag meiner Frau zum Jahresende ausläuft und der Chef die
NE sehen wollte um einen unbefristeten Vertrag machen zu können, haben wir uns natürlich auf die
AE eingelassen, damit sie am Anfang des Jahres nicht ohne Arbeit dasteht.
Jetzt frage ich mich jedoch, was passiert, wenn wir zum Anfang nächsten Jahres hingehen. Dürfen wir uns dann wieder anhören, dass der Arbeitsvertrag meiner Frau kein halbes Jahr besteht???
Die Krönung dabei: Die Mitarbeiterin hat als Begründung auf § 9a
AufenthG verwiesen. Dort habe ich zwar nichts von den 6 Monaten gefunden, jedoch in den "Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin".
Zitat:Bei Beschäftigten gilt: Ist eine Person noch in einem Arbeitsverhältnis auf Probe, so ist auf Grund der erleichterten
Kündigungsmöglichkeiten grundsätzlich die Probezeit abzuwarten. Hierbei ist allerdings nicht pauschal an § 622 Abs. 3 BGB
anzuknüpfen, der lediglich eine Auffangregelung für Kündigungsfristen in der Probezeit regelt, wenn tariflich nichts anderes
bestimmt ist.
Ist das Arbeitsverhältnis erst kürzlich geschlossen worden und wurde keine oder nur eine kurze Probezeit vereinbart, so
muss das Arbeitsverhältnis zumindest seit drei Monaten bestehen. Konnte der Betroffene seinen Lebensunterhalt vor dem
Arbeitsverhältnis nicht oder nicht vollständig sichern, so beträgt die Frist im Regelfall 6 Monate. Im Interesse einer
abschließenden Prüfung des gesicherten Lebensunterhaltes innerhalb einer Vorsprache ist es daher geboten, Betroffene
immer aufzufordern, Gehaltsnachweise für die letzten sechs Monate vorzulegen, um ohne Nachforderung von Unterlagen
auch die Fallkonstellationen prüfen zu können, in denen die Entscheidung von den Einkommensverhältnissen in den letzten
sechs Monaten abhängt.
Nun wollte ich mal Eure Meinung dazu hören. Sollten wir uns beschweren oder Anfang des nächsten Jahres einfach erneut einen Termin für die
NE machen?
Grüße
multivitamin