dyter07 schrieb am 14.05.2015 um 10:21:23:Sie will in Deutschland bleiben und nicht in Finnland. Das ist ihre Entscheidung.
Das ist nicht ihre Entscheidung, sondern die der
ABH. Ist Ihr finnischer
AT schengenfähig kann sie innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage zum
Besuch hier bleiben,länger wäre illegal.
Arbeiten darf sie mit den finnischen
AT nicht. Dazu benötigt sie eine Blaue Karte EU oder eine
AE nach § 18
AufenthG oder § 38a
AufenthG. Dazu sollte sie einen Mangelberuf ausüben können oder entsprechen viel Einkommen erzielen können.
dyter07 schrieb am 14.05.2015 um 10:21:23:Sie will natürlich nicht dauerhaft Sozi beziehen sondern hier arbeiten.
Grundsätzlich hat sie hier überhaupt keinen Anpsruch auf Sozialeistungen und der Bezug kann zu einer Ausweisung führen (§55 AufenthG)
dyter07 schrieb am 14.05.2015 um 09:57:09:Sie war in Finnland verheiratet und laut ihrem Anwalt in Finnland kann man ihr den Status nicht mehr entziehen. Sie erhält in Finnland Sozialleistungen derzeit.
Wahrcheinlich wird doch ihr finnischer
AT bei Umzug nach DEU irgendwann erlöschen. Will sie das wirklich riskieren, ohne dann ggf. bereits eine DEU
AT zu haben. Im "Worst Case" müßte sie dann in ihr Heimatland zurück. Sie soll sich erstmal informieren welche Erlöschenregeln es für Ihren
AT in Finnland gilt. Anschlißend kann sie in Finnland die Voraussetzung für eine Umsiedlung nach DEU herstellen und anschlißend Umziehen.