Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Bürgschaft bei der Familienzusammenführung (Gelesen: 10.767 mal)
gizmo77
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 49

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Antwort #30 - 14.05.2015 um 22:29:27
 
Danke, Petersburger, für die Richtigstellung. Kurz nochmal zur "Verteidigung der Feigheit" (und sicher OT): viele der hier mitlesenden und postenden User kennen möglicherweise das Gefühl der Ohnmacht gerade ggü. der ABH. Ich zumindest habe jedes Mal das Gefühl, als Bittsteller aufzutreten und dankbar sein zu müssen über jedes und sei es auch noch so geringes Entgegenkommen. Viele von uns kennen vielleicht die Gesetze/Verordnungen nicht, befinden sich selbst in (vermeintlich) ungeklärten Lebenslagen usw. Darüber hinaus ist man es als gebürtiger Deutscher ja eigentlich gewohnt, dass es bei Behörden kein "entweder-oder" gibt- oder käme jemand auf den Gedanken nachzufragen, ob man den Reisepass nicht vielleicht für 12 Jahre ausstellen könnte? Gerade deshalb ist dieses Forum wichtig- weil man hier die nötigen Informationen erhält, um bei Behördenvorsprachen gewappnet zu sein und seine Rechte zu kennen.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 14.05.2015 um 22:43:42 von gizmo77 »  
 
IP gespeichert
 
gizmo77
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 49

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Antwort #31 - 14.05.2015 um 22:49:41
 
Ändern leider beim 10. Anlauf nicht mehr möglich. Ich wollte mich natürlich nicht nur auf gebürtige Deutsche beziehen sondern auf den Personenkreis, der seit jeher mit deutschen Behörden zu tun hat...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Fito
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Antwort #32 - 15.05.2015 um 02:06:32
 
ALSO : ich bin wirklich für jede Nachricht dankbar.. wie gesagt mann lies so untentlich viel. Auch finde ich es Interessant, wie wars bei anderen.. zum Beispiel von @gizmo777 zurück. Find ich Gut  Zwinkernd wie gesagt ich habe 0 Ahnung von allem.. mann heiratet ja nicht jeden Tag. Und ich bin gizmo dankbar, denn ich weiß jetzt was ich (noch) beachten kann/muss.

Im durchschnitt kann mann keine Prognose erstellen oder, wie lange es dauert mit dem Visum? ich kenne viele die laut eigener Aussage nicht länger als 1-2 Wochen gewartet haben. Einige sagen sogar 3-4 Tage... Oh gott, ich mach mich nur selber verrückt, das ist mir bewusst. UND ich werde nicht mehr darüber sprechen, weil ich euch auch nicht auf den Zeiger gehen will (schließlich möchte ich, dass ihr meine Fragen beantwortet in der Zukunft Laut lachend )

vielen Dank für alle ! Weltklasse seit ihr - ich bin froh, dass ich dieses Forum hier gefunden habe..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.464

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Antwort #33 - 15.05.2015 um 06:54:01
 
MmL2015 schrieb am 14.05.2015 um 18:18:14:
Na hör aber mal! Bei der Frage ob "wir" uns da einig sind, hab ich ja wohl noch ein Wörtchen mitzureden.


Hmmm DU nicht, eher die Admins/Mods.

Es übersichtlicher, wenn in einem Thread nur ein "Problem"
dargestellt wird, ansonsten wird es verworren und der TS
kann ggf. die Antworten nicht mehr auf "seinen Fall" zu-
ordnen.

Gerne darfst du hier einen eigenen Thread eröffnen.
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
stefo
Junior Top-Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 251
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Antwort #34 - 15.05.2015 um 10:29:45
 
Fito schrieb am 15.05.2015 um 02:06:32:
Im durchschnitt kann mann keine Prognose erstellen oder, wie lange es dauert mit dem Visum? ich kenne viele die laut eigener Aussage nicht länger als 1-2 Wochen gewartet haben. Einige sagen sogar 3-4 Tage... Oh gott, ich mach mich nur selber verrückt, das ist mir bewusst. UND ich werde nicht mehr darüber sprechen, weil ich euch auch nicht auf den Zeiger gehen will (schließlich möchte ich, dass ihr meine Fragen beantwortet in der Zukunft


Das muss sich aber um ein Missverständnis gehandelt haben, vielleicht haben die über ein normales Besuchervisum gesprochen? Darüber entscheidet nämlich die Botschaft alleine. Bei der FZF wird aber in jedem Fall die ABH in Deutschland beteiligt, und das Zusenden der Akten erfolgt eben auf dem etwas umständlichen Weg, der oben schon beschrieben wurde, schon alleine deshalb dauert es mindestens ein paar Wochen. Lass dann noch ein paar Feier- und Brückentage dazwischen liegen, dann verzögert sich das alle noch einmal.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Fito
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Antwort #35 - 18.05.2015 um 02:35:02
 
Hallo, ich glaube nicht, dass ich sie missverstanden habe, oder wir haben von einem Besucher visum gesprochen..
Ich weiß es auch nicht mehr muss ich mal sagen, ich war viel zuaufgeregt, als sie mir sagte, da ist gerstern ein brief an Sie rausgegangen.. naja wie dem auch sei..  Traurig

also ich habe beschlossen morgen zur Behörde hinzugehen. Ob mir das was bringt ? ich kann es leider nicht sagen. diese Warterei macht mich verrückt. Außerdem hatte ich letzte Woche Mittwoch mit einer Dame gesprochen, die gesagt hat, dass ein Brief für mich auf dem weg ist (wurde angeblich am Dienstag verschickt) bis dato immer noch kein Brief.. Ich werde einfach mein Glück versuchen und alle Unterlagen incl. Abrechnung formloser Antrag, mitgliedsbescheinigung der Krankenhasse, Stellungnahme warum ein Nachzug erfolgen soll, also viele viele Dokumente nehme ich mit und werde persönlich Vortreten.  Villt. habe ich Glück, villt doch nicht.. ich weiß es nicht..  unentschlossen
ABER : verlieren kann ich nichts.. außer die schicken mich weider heim.. aber zumin. weiß ich, ich habe es wenigstens versucht..
Ich werde auf jedenfall berichten..
lg Fito..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Antwort #36 - 18.05.2015 um 09:34:10
 
Fito schrieb am 18.05.2015 um 02:35:02:
also ich habe beschlossen morgen zur Behörde hinzugehen. Ob mir das was bringt ? 

Kaum, denn die Entscheidung über die Visumsvergabe trifft letztendlich die Auslandsvertretung im Lande Deines Göttergatten und von denen wirst wahrscheinlich keine Auskünfte über den Stand des Verfahrens erhalten, weil Du nicht der Antragsteller bist.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Fito
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Antwort #37 - 01.06.2015 um 20:29:32
 
Hallo ihr lieben,

alsoo ich habe dank des Streiks der Post meine Post (fast) um 2 Wochen später bekommen. und habe meine Unterlagen direkt eingescannt und per Mail an die zuständige Sachbearbeiterin geschickt. Ich soll/darf mich jetzt nicht melden ! dieses würde nichts beschleunigen. Ich fliege jetzt am WE zu meinem Mann und freu mich arg ihn wieder zusehen  Durchgedreht
Was die von mir wollten ist:
- Personalausweis (beidseitige Kopie) oder Reisepass und Anmeldung in Kopie
- Formlose Erklärung, ob ich neben der deutschen Staatangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten besitze
-internationale oder legalisierte Heiratsurkunde (nur in Kopie)
- Formlose Angabe, ob ich schon einmal verheiratet war, in diesem Fall Scheidungsurteil.
-Beigefügte Erklärung zum gesicherten Lebensunterhalt

und das wars  Zunge

jetzt heißt es abwarten und tee trinken. Bin schon seit 3 Wochen am warten..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.358

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Antwort #38 - 02.06.2015 um 13:57:19
 
Dann musst Du jetzt nur sicher stellen, dass Du Post und Anrufe auch erhältst. Falls die Behörde noch was braucht, solltest Du sofort antworten können.

Wenn alles in Ordnung ist, kommen sie ohne Dich aus.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.706

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Antwort #39 - 03.06.2015 um 18:29:40
 
Aras schrieb am 14.05.2015 um 14:54:49:
Bei Scheineheverdacht wird idR auf 1 Jahr befristet.


hmm, bei Scheineheverdacht wird gar kein AT gegeben.
Bei "Restzweifeln" über den Verdacht hinaus wird ein Jahr gegeben, und das ist eine Art Freibrief für die Behörden, da man "Zweifel" auch dann haben kann, wenn es keine Verdachtsmomente gibt (da gäbe es ja einen Verdacht).
Wenn eine Behörde das aber systematisch macht (und sich damit dummerweise brüstet), kann man dagegen was machen denn das entspricht nicht der Intention des Gesetzes.


Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Fito
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Antwort #40 - 20.06.2015 um 00:07:27
 
Hallo ihr lieben,

sooo nun habe ich mich länger nicht gemeldet und habe heute per Post ein schreiben bekommen. Mein Ehemann in der Türkei und ich haben am selben Tag um die selbe Uhrzeit einen Termin bekommen, ich hab mich mit der Sachbearbeiterin in Verbindung gesetzt um sie zufragen, wieso wir ein Termin bekommen. Sie hat gesagt "es ist nichts schlimmes".

So: viele haben jetzt gesagt, es besteht der Verdacht auf eine Scheinehe.. kann das sein ? Ich verstehe es wirklich nicht. Was kann der Grund dafür sein, dass wir einen Termin bekommen am 16.07.2015 der noch soooo lange hin ist..
Bin total Depri deswegen..

Lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Antwort #41 - 20.06.2015 um 00:27:58
 
Und hilft dir das mit dem Depri-sein in irgendeiner Weise weiter? Eher nicht.

Also einfach das Depri-sein lassen und auf den Termin vorbereiten. Also bspw. gemeinsame Familien- und Hochzeitsfotos zusammensuchen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Fito
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 18
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Antwort #42 - 20.06.2015 um 06:29:40
 
Aras schrieb am 20.06.2015 um 00:27:58:
Also bspw. gemeinsame Familien- und Hochzeitsfotos zusammensuchen.


Und die Mitnehmen ? Darf ich das ? hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Jojo2015I
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 289

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: 🇩🇪
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Antwort #43 - 20.06.2015 um 06:49:21
 
Wieso solltest du das nicht dürfen?
Vorsichtshalber solltest du solche Sachen dabei haben zum Termin, schadet in keinem Fall  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
namaskaram
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 234
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bürgschaft bei der Familienzusammenführung
Antwort #44 - 20.06.2015 um 10:07:30
 
Nimm alles mit, was beweist, dass ihr regelmäßig Kontakt habt und euch seht: Fotos, Skype-Protokoll, WhatsApp-Protokoll, Flugtickets, Hotelbuchungen, etc.
Ansonsten einfach noch mal über eure Lebensläufe und engen Familienangehörige sprechen und wann ihr euch wo gesehen habt. Ihr müsst nicht alles wissen und auf alles gleich antworten. Es muss sich nur ein stimmiges Gesamtbild ergeben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema