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Bürgschaft bei der Familienzusammenführung (Gelesen: 10.766 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 14.05.2015 um 11:35:18
 
Fito schrieb am 14.05.2015 um 02:56:51:
Okaay, ich frage aus dem Grunde, weil wie schon erwähnt, dass ich nicht so viel verdiene


Na und? Die ABH fragt nur, weil das in ihrem Textbaustein so drin steht.

Zitat:
würde ich auch die Gehaltsabrechnung von meinem Papa vorlegen müssen


Auf gar keinen Fall! Das geht die ABH wirklich nichts an. Seit Du erwachsen bist, läuft das getrennt, auch bei der Behörde.
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MmL2015
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Antwort #16 - 14.05.2015 um 13:14:29
 
gizmo77 schrieb am 13.05.2015 um 00:51:21:
Wenn er dann da ist und Ihr zur ABH geht, um die AE zu beantragen, solltest Du versuchen (wenn Du Dich traust, ich war leider zu feige),für ihn die AE für drei Jahre zu bekommen.


Darf ich hier mal kurz einhaken, da ich auch bald in der Lage bin? Zwinkernd
Ich war bisher davon ausgegangen, dass meine Verlobte nach unserer baldigen Heirat in Deutschland eine AE für 3 Jahre beantragen und erhalten würde. Inwiefern darf ich für die dreijährige AE nicht feige sein?? Oder anders gefragt, unter welchen Bedingungen wird denn die AE für 3 Jahre oder eben nur für 1 Jahr ausgestellt?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #17 - 14.05.2015 um 13:54:25
 
Wir sind uns einig, dass dies hier Fitos Thema ist und nur auf Fito bezogen Antworten gegeben werden.

Es gibt Ausländerbehörde, die bei knappen Einkommen nur eine AE für ein Jahr geben. Meines Erachtens gehört kein besonderer Mut dazu, eine AE von drei Jahren zu beantragen, aber Fitos Mann geht eben direkt nach der Ankunft hin. Und es gibt Antragsteller, die einfach den Sachbearbeiter der ABH den Antrag ausfüllen lassen und nicht widersprechen, wenn er das reinschreibt, was er auch genehmigen will (z.B. Antrag auf AE für zunächst ein Jahr oder für zunächst 13 Monate).
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Antwort #18 - 14.05.2015 um 14:13:54
 
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass mir die AE vorerst "egal" ist.. ich möchte, dass mein Mann so schnell wie möglich bei mir ist/kommt. Das andere wird Step by step erledigt.
Ich freu mich, dass ihr mir hilft.. und bin euch sehr dankbar.
Ich werde definitiv euch auch auf dem laufenden halten, vllt. hilft das jmd'den..
Mal schaun was die Tage mit sich bringen (den Brief von der Ausländerbehörde sollte ich eigentlich gestern bekommen)...
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Aras
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Antwort #19 - 14.05.2015 um 14:54:49
 
Bei Scheineheverdacht wird idR auf 1 Jahr befristet. Andernfalls auf 3. Darum 3 Jahre beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Fito
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Antwort #20 - 14.05.2015 um 14:57:51
 
Aras schrieb am 14.05.2015 um 14:54:49:
Bei Scheineheverdacht wird idR auf 1 Jahr befristet. Andernfalls auf 3. Darum 3 Jahre beantragen.


Oh mann, wenn ich an die ganze Sch**** denke wird mir echt schlecht.. Danke für die Info. langsam verzeifle ich schon an mir selbst...
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Saxonicus
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Antwort #21 - 14.05.2015 um 15:28:43
 
Aras schrieb am 14.05.2015 um 14:54:49:
Bei Scheineheverdacht wird idR auf 1 Jahr befristet.

Die Befristung auf ein Jahr gründet nicht unbedingt auf den Verdacht auf eine Scheinehe. Es können durchaus aus andere Kriterien dafür ursächlich sein (z.B. Gültigkeitsdauer des Passes oder etwas ganz anderes).
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stefo
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Antwort #22 - 14.05.2015 um 16:04:15
 
Fito, ganz ruhig bleiben, lies nicht so viel!
Das einzige, was du zur Zeit wissen musst, ist, dass dein Einkommen für das Visum keine Rolle spielt. Du musst auch nicht behaupten, dass ihr bei deinen Eltern wohnen werdet (Antwort 11), wenn du doch eigentlich eine Wohnung für euch beide angemietet hast!
Einfach Mietvertrag mitnehmen, formlose Erklärung wie oben formuliert, meinetwegen Gehaltsnachweise, wobei du, wenn du dann danach gefragt werden solltest, freundlich lächelnd darauf hinweisen solltest, dass du schon weißt, dass du sie nicht vorzulegen brauchst, da der LU beim Nachzug zu Deutschen nicht gesichert sein musst, aber, da du ja nichts zu verbergen hast, es selbstverständlich gerne tust...
Über alles andere - bis hin zum Scheineheverdacht und solch furchtbaren Dingen - kannst du dir Sorgen machen, wenn es tatsächlich relevant werden sollte.

Und noch etwas - dein Mann wartet "schon" seit 2 Wochen auf sein Visum? Zwei Wochen reichen doch kaum aus, um bei der Botschaft die Akte zu sichten und sie per Kurier (fliegt vielleicht auch nicht täglich) nach Deutschland zu schicken, wo sie dann noch an die ABH weitergeleitet werden muss! Und wenn euer Antrag der einzige wäre, der auf diversen Schreibtischen rumliegt...
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Fito
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Antwort #23 - 14.05.2015 um 16:54:24
 
@Stefo vielen dank auch für deine Antwort ! Die Sachbearbeiterin hat mir am telefongesagt, dass das alles per online passiert heut zutage.. deshalb bin ich auch so unruhig.. ich kann wirklich nicht mehr in Ruhe schlafen.

Wie gesagt ich werde euch auch auf dem laufenden halten, vllt auch weil ich damit jmd behilflich sein kann..
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Saxonicus
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Antwort #24 - 14.05.2015 um 17:13:33
 
Fito schrieb am 14.05.2015 um 16:54:24:
Die Sachbearbeiterin hat mir am telefongesagt, dass das alles per online passiert heut zutage.. 

Du solltest nicht vergessen, dass der Antrag Deines Mannes nicht der einzige ist, der auf seine Bearbeitung wartet und selbst wenn die Übermittlung der Daten elektronisch vonstatten gehen sollte(?), dürften da noch etliche andere Fälle vorliegen, die ihre Anträge schon etwas eher gestellt haben als ihr und es geht eben nicht nach Wunsch oder Schönheit des Antragstellers, sondern der Reihe nach.

Zudem darf man nicht außer acht lassen, dass bei bestimmten Staatsangehörigen noch entsprechende Sicherheitsanfragen bei anderen Behörden und Dienststellen erforderlich werden, was logischerweise auch nicht zur Beschleunigung des Verfahrens  beitragen dürfte.

Mit den zwei Wochen nach Antragstellung dürftet Ihr noch ganz hinten in der Reihe stehen und da macht es überhaupt keinen Sinn zu drängeln oder zu jammern. Wenn euer Antrag zur Bearbeitung ansteht bzw. entschieden ist, wird sich die AV schon bei Deinem Mann melden.

Höchstwahrscheinlich wird Dich auch noch die örtliche ABH zu einem Gespräch und zur Vorlage verschiedener Unterlagen bitten und bis dahin solltest Du auf Nachfragen dort verzichten, denn das wäre kontraproduktiv, weil es die Mitarbeiter nur unnötig von ihrer eigentlichen Arbeit abhält.

Hat dein Mann denn schon sein Sprachzertifikat ?
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Fito
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Antwort #25 - 14.05.2015 um 17:24:32
 
Saxonicus schrieb am 14.05.2015 um 17:13:33:
Höchstwahrscheinlich wird Dich auch noch die örtliche ABH zu einem Gespräch und zur Vorlage verschiedener Unterlagen bitten und bis dahin solltest Du auf Nachfragen dort verzichten, denn das wäre kontraproduktiv, weil es die Mitarbeiter nur unnötig von ihrer eigentlichen Arbeit abhält.

Hat dein Mann denn schon sein Sprachzertifikat ?


selbstverständlich.. ich denke ich sollte wirklich nicht so  viel lesen.. das macht mich verrückt  Schockiert/Erstaunt

Ihr habt alle recht. Ich muss ich gedulden... Traurig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #26 - 14.05.2015 um 18:18:14
 
reinhard schrieb am 14.05.2015 um 13:54:25:
Wir sind uns einig, dass dies hier Fitos Thema ist und nur auf Fito bezogen Antworten gegeben werden.


Na hör aber mal! Bei der Frage ob "wir" uns da einig sind, hab ich ja wohl noch ein Wörtchen mitzureden.

Davon abgesehen stimme ich mit deiner Aussage vollkommen überein, und wenn du meinen Beitrag richtig liest, wirst du sicherlich erkennen, dass ich dort mitnichten eine Frage formuliert habe, die um eine auf meine eigene Situation Bezug nehmende Antwort bitten würde. Meine Perspektive habe ich zum Vergleich bzw. zur Veranschaulichung der Fragestellung herangezogen, und das machen die Leute hier doch ständig. Falls das dennoch ein Problem sein sollte, formuliere ich das in Zukunft eben mit einem unbestimmten "man" anstelle des "ich". Doch wie gesagt, meinem Eindruck nach posten hier viele unter Bezugnahme auf ihre eigene Situation bzw. die eigenen Erfahrungen. Genau das hat nämlich auch Gizmo77 in dem Beitrag getan, auf dem ich mich bezog (er sagt dort explizit, dass er selbst zu feige war). Und sein Beitrag wurde nun einmal in diesem Thema gepostet, wurde von niemandem als Off Topic verurteilt, also wieso soll ich dann nicht in diesem Thema nachhaken, was er mit dieser etwas undurchsichtigen aber interessanten (und möglicherweise auch für die Themenerstellerin relevanten) Aussage gemeint hat? Ich bin mir sicher, hätte ich allein deswegen ein neues Thema eröffnet, nur um die Bedeutung seines Beitrags zu klären, dann wäre das komisch gekommen und kritisiert worden. Noch dazu ging in Antwort #7 sogar die Themenerstellerin selbst auf die fragliche Passage ein, was ja wohl darauf hindeutet, dass die Thematik sehr wohl einen Bezug zu Fito hat.

Und solltest du dennoch etwas Falsches in Derartigem erkennen, dann kannst du mich doch sicherlich in einer Weise darauf hinweisen, bei der du nicht gleich derart persönlich wirst. Aber solltest du noch einmal derart beleidigend werden (egal ob mir gegenüber, einer gegenüber einer anderen Person), dann melde ich das einem Moderator. So was Unhöfliches.

Dennoch vielen Dank für deine Antwort, die du dann ja trotzdem gegeben hast. Und auf die gleichsam mehrere Poster eingegangen sind, ohne dass a) Fito explizit darum gebeten hätte, noch dass b) ihre Antworten "nur auf Fito bezogen" wären (um deinen Ausdruck von oben zu zitieren).
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Antwort #27 - 14.05.2015 um 18:37:32
 
Fito schrieb am 14.05.2015 um 17:24:32:
Ihr habt alle recht. Ich muss ich gedulden... Traurig


Tatsächlich ist es so, dass die Angaben zwar elektrisch übermittelt werden, die Ausländerbehörde aber trotzdem die ganz normale Post abwarten muss, weil die Originale von der Botschaft per Kurier verschickt werden (nach Berlin, ans Auswärtige Amt).

Bei einem Visum aus der Türkei gibt es aber keine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung.

Zwei Wochen sind dennoch zu wenig, um damit zu rechnen, dass die Unterlagen bereits da sind. Das Auswärte Amt (Berlin) schickt alle Visa-Unterlagen an das Bundesverwaltungsamt in Köln. Erst vom BVA werden sie auf die einzelnen Ausländerbehörden verteilt. Es wird also eher drei bis vier Wochen dauern, bis die Ausländerbehörde alles hat.
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Antwort #28 - 14.05.2015 um 19:22:37
 
Um das nochmal klarzustellen: die Sachbearbeiterin sagte auf Nachfrage, wie lange die AE ausgestellt würde "13 Monate, das machen wir beim ersten Mal immer". Und ich war zu feige, nachzufragen, ob es nicht länger geht (und hatte mich vorher nicht gut informiert, denn im Gesetz steht ja, es sollen in der Regel drei Jahre erteilt werden) Ich hätte dann wenigstens nachfragen können, warum mein Mann eine Ausnahme von der Regel ist; aber auch das habe ich nicht getan und kann daher keine Antwort auf die Frage geben, warum es nur 13 Monate waren. Hoffe, meine etwas unglückliche Formulierung ist damit aufgelöst und entschuldige mich für das irrelevante Einbringen persönlicher Informationen.
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Antwort #29 - 14.05.2015 um 20:52:23
 
Kleine Richtigstellung:
gizmo77 schrieb am 14.05.2015 um 19:22:37:
denn im Gesetz steht ja, es sollen in der Regel drei Jahre erteilt werden

Nicht im Gesetz, sondern in der AVwV zum AufenthG.
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