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Bürgschaft bei der Familienzusammenführung (Gelesen: 10.308 mal)
Fito
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12.05.2015 um 23:17:25
 
Guten Abend, oder vllt. auch gute Nacht,

dieses Thema raubt mir jede nacht den Schlaf. Bis jetzt war ich stille mitleserin, nun hab ich so viel gelesen und so viel unterschiedliches. Also muss ich jetzt mal fragen.
Kurz zu meiner Person/Situation. Im Februar 2015 habe ich in der Türkei mit meinem Mann geheiratet. Ich deutsche Staatsbürgerin er Türkischer Staatbürger (Kurde). Er lebt in der Türkei in istanbul und ich in Deutschland.
Ich habe zwar ein Vollzeitjob verdiene aber leider nicht so gut ca. 1100 Euro netto; zu dem hab ich auch meine Wohnung schon und zahle 550 Euro/warm. d.h. ich habe leider nicht mehr soviel zur Verfügung. Und das ist was mir Angst macht. Mein Mann wartet jetzt schon zeit 2 Wochen auf sein Visum.
Ich hab irgendwann mal, von irgendwem mal gehört, dass meine Eltern Bürgen können. Und bin jetzt auf der Suche nach einem Schreiben oder Text wie ich so etwas formulieren könnte.
Mein Papa arbeitet bei der Stadt und würde uns in jeder hinsicht unterstützen. Nur weiß ich nicht wo ich so etwas finde bzw. wie so ein schreiben heißt..

Ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt..

Liebe Grüße

Fito Traurig
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.05.2015 um 23:33:29
 
Wozu soll die Bürgschaft dienen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.05.2015 um 23:37:26
 
Fito schrieb am 12.05.2015 um 23:17:25:
Ich hab irgendwann mal, von irgendwem mal gehört, dass meine Eltern Bürgen können. Und bin jetzt auf der Suche nach einem Schreiben oder Text wie ich so etwas formulieren könnte.

Das ist überhaupt nicht erforderlich, weil beim Zuzug zu deutschen Staatsangehörigen die Sicherung des Lebensunterhalts nicht erforderlich ist.

Nachdem er erst vor zwei Wochen seinen Visumsantrag gestellt hat, solltest Du nicht so ungeduldig sein. Es kann durchaus noch einige Wochen (wenn nicht sogar Monate) dauern, bis der Antrag bearbeitet und das Visum erteilt wird.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Fito
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.05.2015 um 23:46:23
 
@Aras: einen Nachweiß dafür, dass z.B. meine Eltern mich finanziell unterstüzen o.ä.

Saxonicus schrieb am 12.05.2015 um 23:37:26:
Nachdem er erst vor zwei Wochen seinen Visumsantrag gestellt hat, solltest Du nicht so ungeduldig sein. Es kann durchaus noch einige Wochen (wenn nicht sogar Monate) dauern, bis der Antrag bearbeitet und das Visum erteilt wird.


das ist mir Bewusst, dass ich mich noch gedulden muss (leider).. Wie gesagt, mann lies soviel.. Und warum wollen die den die letzten drei Gehaltsnachweiße ?
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 13.05.2015 um 00:02:50
 
Fito schrieb am 12.05.2015 um 23:46:23:
Wie gesagt, mann lies soviel.. Und warum wollen die den die letzten drei Gehaltsnachweiße ?



Hallo,

möglicherweise, weil auch Behördenmitarbeiter Fehler machen können oder fehlerhaften Informationen aufsitzen können. So wie auch Du mit dem, was "man so viel liest".
Es wurde oben ja schon geschrieben, dass die Sicherung des LU in Eurem Fall nicht vorausgesetzt werden darf, und damit auch eine Bürgschaft zu diesem Zweck nicht erforderlich ist.

Du kannst die geforderten Lohnabrechnungen vorweisen, musst es aber nicht. Ob Dein Lohn hoch oder niedrig, ist ebenfalls unerheblich.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Fito
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Antwort #5 - 13.05.2015 um 00:11:12
 
Okay... vielen Dank für die rasche Antwort; auch dir @T.P2013.

Nun gut.. dann muss ich warten (wat mut dat mut).
Wenn ich schon hier bin, einpaar andere Fragen:

Ich möchte mich gerne vorbeiten dem ich meine Unterlagen schon einhole..

-Welche Unterlagen werden von mir Angefordert?
könnt ihr mich hier aufklären ? das wäre super ! Danke im voraus.
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gizmo77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 13.05.2015 um 00:51:21
 
Von deutschen Ehepartnern sollten normalerweise keine weiteren Unterlagen gefordert werden. Das einzige wäre möglicherweise ein Nachweis, dass es eine Unterkunft für den zuziehenden Ehepartner gibt (da würde z.B. auch ein Zimmer in der Wohnung Deiner Eltern reichen, das Ihr gemeinsam bewohnt). Von uns wurde dann bei Beantragung der AE noch eine, wie hieß das gleich? Verdienstbescheinigung? Naja jedenfalls ein Vordruck, den mein Arbeitgeber ausfüllen sollte, gefordert, aber dann ist er ja längst da und auch das sollte keinen Einfluss auf die Erteilung der AE haben! Wenn er dann da ist und Ihr zur ABH geht, um die AE zu beantragen, solltest Du versuchen (wenn Du Dich traust, ich war leider zu feige),für ihn die AE für drei Jahre zu bekommen. Mein Mann hat zunächst nur 13 Monate bekommen und bei den nicht unerheblichen Gebühren ist das schon ein Kostenfaktor
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« Zuletzt geändert: 13.05.2015 um 01:04:57 von gizmo77 »  
 
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Fito
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Antwort #7 - 13.05.2015 um 18:15:09
 
gizmo77 schrieb am 13.05.2015 um 00:51:21:
(wenn Du Dich traust, ich war leider zu feige),für ihn die AE für drei Jahre zu bekommen.


Das war mir auch neu! danke dir für die Info.


also ich habe heute mit der Ausländerbehörde gesprochen, die haben mir gesagt die brauchen eine formlosen Antrag, wieso mein mann ein Visum bekommen sollte. Kann das sein ? Ich sehe in dieser Frage kein Sinn, sorry  hä?
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Aras
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Antwort #8 - 13.05.2015 um 18:44:08
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich, Vorname Nachname, möchte mit meinem Ehemann, Vorname Nachname, in Deutschland die eheliche Lebensgemeinschaft führen. Ich stimme deswegen dem Familiennachzug zu mir zu uns bitte Sie den Antrag meines Mannes wohlwollend zu bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
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Antwort #9 - 13.05.2015 um 20:28:21
 
Danke Aras. mir ist es schon einbisschen unangenehm, dass ich so viel frage und mir hilfe hole..  Ich hab einfach 0 Ahnung.. Danke.
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reinhard
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Antwort #10 - 13.05.2015 um 21:02:38
 
Fito schrieb am 13.05.2015 um 20:28:21:
mir ist es schon einbisschen unangenehm, dass ich so viel frage und mir hilfe hole..  Ich hab einfach 0 Ahnung.. Danke.


Dieses Forum ist für Fragen da. Ohne Fragen geht das Forum pleite. Also: Frag gerne weiter.

Die Ausländerbehörde möchte einfach sicher sind, dass Du wirklich willst, dass der Mann, der den Visumantrag gestellt hat, kommen soll. Es gibt auch manchmal "Urlaubsbekanntschaften", bei denen die Frau sich später doch anders entscheidet.
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Fito
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Antwort #11 - 13.05.2015 um 21:09:23
 
reinhard schrieb am 13.05.2015 um 21:02:38:
Die Ausländerbehörde möchte einfach sicher sind, dass Du wirklich willst, dass der Mann, der den Visumantrag gestellt hat, kommen soll.


Danke auch für deine Antwort.. Sollte ich auch sagen, wo wir wohnen würden (bei meinen Eltern) und dass ich in Vollzeit arbeite (mit Angaben des Arbeitgebers), oder doch nicht ?
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reinhard
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Antwort #12 - 13.05.2015 um 22:09:54
 
Fito schrieb am 13.05.2015 um 21:09:23:
Sollte ich auch sagen, wo wir wohnen würden (bei meinen Eltern) und dass ich in Vollzeit arbeite (mit Angaben des Arbeitgebers), oder doch nicht ?


Warum nicht? Die Adresse ist für die ABH wichtig, damit sie weiß, dass sie zuständig ist: Jeder Kreis hat eine andere ABH. Und wenn Du nicht gerade für einen Drogenhändler arbeitest, kannst Du es einfach erzählen oder Abrechnungen zeigen.
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Fito
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Antwort #13 - 14.05.2015 um 02:56:51
 
reinhard schrieb am 13.05.2015 um 22:09:54:
Warum nicht? Die Adresse ist für die ABH wichtig, damit sie weiß, dass sie zuständig ist: Jeder Kreis hat eine andere ABH. Und wenn Du nicht gerade für einen Drogenhändler arbeitest, kannst Du es einfach erzählen oder Abrechnungen zeigen.


Okaay, ich frage aus dem Grunde, weil wie schon erwähnt, dass ich nicht so viel verdiene, würde ich auch die Gehaltsabrechnung von meinem Papa vorlegen müssen, da ich mir sicher bin, mein Gehalt reicht leider nicht aus für die Verpflegung für meinem Mann und mich aus. D. h. kommen wir wieder zu meiner ersten Frage; mein Vater würde dann doch als Bürge eingesetzt werden ? (was aber nicht zwangsläufig nötig ist) Richtig ?
p.s. ich weiß Bürge hört sich immer Komisch an, ich meine einfach nur, dass mein Vater uns unterstüzen würde, falls was anliegen sollte..
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Antwort #14 - 14.05.2015 um 03:27:34
 
Fito schrieb am 14.05.2015 um 02:56:51:
Okaay, ich frage aus dem Grunde, weil wie schon erwähnt, dass ich nicht so viel verdiene, würde ich auch die Gehaltsabrechnung von meinem Papa vorlegen müssen, da ich mir sicher bin, mein Gehalt reicht leider nicht aus für die Verpflegung für meinem Mann und mich aus. D. h. kommen wir wieder zu meiner ersten Frage; mein Vater würde dann doch als Bürge eingesetzt werden ? (was aber nicht zwangsläufig nötig ist) Richtig ?


Falsch. Wie obenstehend mehrfach erklärt, muss Dein Vater nicht als Bürge fungieren. Sein Verdienst ist nicht relevant. Dein Verdienst ist nicht relevant.

Lass es doch einfach und belaste Dich damit nicht.

Gruß
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