Guten Morgen,
ein kurzer Zwischenstand, positiv.
Durch Zufall erfuhr mein Mann dass er in eine andere Stadt (in meine
) transferiert wurde, als er wegen eventueller Arbeitserlaubnis in seiner
ABH vorsprach. Den Transfer-Brief (mit erforderlicher Unterschrift als Empfangsbestätigung) hatte er aber nie erhalten. Abgemeldet sei er schon im Frühling gewesen (warum auch immer), hatte aber weiter seine Verlängerung der Aufenthaltsgestattung, Post usw. alles bekommen.
Die Umverteilung in meine Stadt hatten ja wir nach der Geburt unseres Kindes beantragt, der Antrag wurde aber abgewiesen, da er ja schon "abgemeldet" sei und abgemeldete Personen könne man nicht umverteilen. Dazu müsse er sich wieder anmelden und den Antrag neu stellen.
Das Ende vom Lied, hätte er nicht jetzt durch Zufall erfahren dass er schon längst hier in der GU wohnt, hätte es Probleme gegeben - da er ja dann als untergetaucht gilt (oder was auch immer).
Jedenfalls konnte an einem einzigen Vormittag in meiner Stadt alles erledigt werden - neuer Ausweis, Zimmer, etc. inklusive Kopie des Briefes, dass er ja hierher transferiert wurde.
Dazukommend ist die
ABH hier auf dem neuesten Stand, macht was sie tun sollte und sagt, dass der Asylantrag auf keinen Fall zurückgenommen werden sollte, das wäre ja dumm und jeder habe ein Recht auf Asyl. Zudem kann er deren Aussage nach als Vater unseres Kindes nicht abgeschoben werden. In der vorherigen
ABH wollte man nicht einmal den Antrag auf
AE §28 entgegennehmen (darum per Einschreiben).
Die Aufenthaltsgestattung wurde auch gleich um 7 Monate verlängert (statt bisher immer nur um drei).
Es war mehr als positiv und der nervenzehrende Hürdenlauf durch die
ABH in der anderen Stadt ist ein für allemal vorbei.
Jetzt warten wir nur noch auf das Ergebnis der Dokumentenüberprüfung.
Beste Grüße,
Mangrove