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Lohnsteuererklaerung wegen Abmeldung eines Kindes (Gelesen: 1.332 mal)
stefan168
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i4a rocks!


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Lohnsteuererklaerung wegen Abmeldung eines Kindes
27.04.2015 um 20:10:10
 
Hallo zusammen,

ich habe hier eine grosse Sorge wegen Steuererklaerung, koennte ihr mir helfen?

ich bin ein auslaendischer Arbeitnehmer. Letztes Jahr im Juni sind meine Frau und Kind nach Deutschland umgezogen mit dem Visum Familiennachzug. Nach der Anmelden haben wir dann fuer mein Kind in der Gegend internationale Grundschule und Sprachschule gesucht. Wegen der mangelhaften Sprachschule fuer Auslaendisches Kinder in der kleiner Stadt haben wir danach entschieden, dass mein Kind nach Heimatsland zurueckgekehrt und dort in die Schule gegangen ist. Ich habe dann das Auslaenderbehoerde wie vereinbart per Email informiert, und der MA von AHD sagt, er wird fuer mein Kind rechtzeitig nach dem Rueckflugtermin also Ende Juni abmelden.

Nach dem langen Urlaub muss ich nun meine Steuererklaerung fuer 2014 machen. Ich habe ausfuehrlich meine Lohnbescheinigung fuer 2014 durchgelesen und festgestellt dass mein Steuerfaktor fuer Kind vor Juni 2014 0 ist, und danach 1 ist.

Wuerdet es bedeuten dass ich weniger Steuer bezahlt seit Juni 2014 (Anmeldung und Abmeldung von meinem Kind)? Oder habe ich mehr bezahlt vor Juni 2014?

Falls ich weniger bezahlt habe, wie muss ich verhalten damit ich keine Strafe bekommen? Ich habe vorher wirklich keine Ahnung ueber das Steuersystem in Deutschland. Und ich habe auch schon Auslaenderbehoerde informiert fuer die Abmeldung. Ich weiss nicht ob ABH nicht fuer mein Kind abgemeldet hat oder Finanzamt hat die Aenderung nicht bemerkt.

Trotzdem habe ich jetzt grosse Angst!!! Was fuer Konsequenz habe ich wenn ich nun zu Finanzamt sage dass die Daten von Entgeltbescheinigung nicht stimmt? Bekomme ich eine rechtliche Strafe?

Was soll ich nun verhalten?

Vielen Vielen Dank fuer eure Hilfe!!!!!


fons' Änderung:
bitte keine Doppelpostings - ist gelöscht. Wenn was nicht passt,
verschieben wir das schon

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« Zuletzt geändert: 27.04.2015 um 22:08:22 von N/V » 
Grund: Dopprlposting gelöscht 
 
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 27.04.2015 um 21:30:23
 
Das ist keine Frage des Aufenthaltsrechts, sondern Steuerrecht.

Das Finanzamt wird nach Abgabe Deiner Steuererklärung die eventuell zu wenig gezahlte Steuern von Dir einfordern.

Wenn Deine Steuererklärung von Dir wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde, ergeben sich für Dich, abgesehen von der Steuernachentrichtung, keine negativen Folgen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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lausi
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i4a rocks!


Beiträge: 120

Oberlausitz, Russia
Oberlausitz
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
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Antwort #2 - 28.04.2015 um 22:27:44
 
Steuerrechtlich wird es kaum Probleme geben, einfach die Steuererklärung korrekt einreichen, den Rest macht das Finanzamt, siehe Antwort #2.

Problematischer könnte es sein, wenn Du noch Kindergeld für das Kind bekommst. Da können ziemliche Summen auflaufen, die zurückgezahlt werden müssten, wenn das Kind nicht in Deutschland bzw in der EU lebt.
In diesem Fall schnellstmöglich die Familienkasse informieren.
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