Wenn Du bessere Informationen haben willst, ist es sinnvoll, die Fragen hier sehr, sehr sorgfältig zu beantworten. Nur mit mehr Informationen können wir Ratschläge geben.
Zur Theorie: Falls Polen einen verurteilten Straftäter ausweist und sperrt (d.h. er bekommt kein neues Visum), gilt diese Sperre für alle Schengen-Staaten. Da er mit einem Schengen-Visum, das er bei Portugal oder Kroatien oder Finnland beantragen kann, ja auch nach Polen kommt, muss Polen die Sperre für alle europäischen Länder verhängen, sonst wäre sie ja sinnlos.
Falls er mit polnischer Schengen-Sperre (die bis 5 Jahre dauert) bei Deutschland ein FZF-Visum beantragt und Deutschland das geben möchte, weil die Ehe eben wichtiger ist als eine erledigte Straftat in Polen, leitet Deutschland das Konsulationsverfahren ein: Deutschland teilt Polen mit, dass Deutschland ihm das Visum geben will. Damit ist klar, er könnte jederzeit in Polen auftauchen. Jetzt muss Polen zustimmen (passiert auch meistens) oder Deutschland davon überzeugen, das Visum nicht zu geben, z.B. weil der Antragsteller gefährlich ist oder sowas.
Es kann aber sein, dass bei Euch alles einfacher ist, dies hier ist nur eine Erklärung, wie es geregelt ist und was passieren könnte.
Aber um Antworten zu geben, die für Dich passen, wäre es wichtig, zunächst Genaueres zu erfahren.
Vinzent2m schrieb am 23.04.2015 um 12:21:50:Was war der Hintergrund für den polnischen Haftbefehl.
War er dort bereits wegen der Tat in Haft bzw. wurde er aus der Haft heraus abgeschoben?
Oder hat er sich durch Flucht der Haft entzogen?
Hat er jemals irgendwelche Dokumente von einer polnischen Ausländerbehörde bekommen?