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Haft,FZF,Visum... (Gelesen: 10.309 mal)
viacondios2012
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ladenburg, Baden-Württemberg, Germany
ladenburg
Baden-Württemberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #30 - 23.05.2015 um 11:23:50
 



Ich will dir mal ein bisschen Mut machen. Während meiner Zeit in der ABH habe ich folgenden Fall erlebt.

Da ging es um eine Philippinin, die ledig war und aus einer früheren Beziehung zwei Kinder hatte, die bereits volljährig waren.

Diese Frau wollte einen Deutschen heiraten, die Anmeldung Eheschließung lief schon, die Urkundenüberprüfung wurde angeleiert.

Im Rahmen des Visumsantrages für das Eheschließungsvisum fiel dann auf, dass in den Geburtsurkunden der Kinder, die beim Visumsantrag dabei waren, die Mutter als verheiratet eingetragen war. Warum diese Urkunden beigelegt wurden, weiß niemand, die Kinder waren volljährig, eine Übersiedlung nach Deutschland nicht geplant.

Erklärt wurde der "Fehler" damit, dass die Eltern zwar nicht verheiratet waren, die Kinder allerdings getauft werden sollten und es Schwierigkeiten mit der Taufe gegeben hätte, wenn die Eltern in einem "schlampigen Verhältnis" leben.
Die Geburtsurkunden der Kinder waren also falsch und das hätte im Grunde genommen aufgrund des Familienstandes "verheiratet" die Eheschließung verhindern können.

Die inhaltliche Überprüfung der Geburtsurkunde der Frau und der Ledigkeitsbescheinigung hat nach ein paar Hakeleien und Nachfragen dann ergeben, dass der Sachverhalt tatsächlich so war, wie er dargestellt wurde. Die Urkunden waren also inhaltlich richtig.

Die Befreiung vom OLG wurde erteilt und aufgrund dessen dann auch das Eheschließungsvisum. Auch wenn es sich einige Zeit hingezogen hat, mittlerweile ist die Frau hier in Deutschland und verheiratet. Der Ehemann musste ziemlich geduldig sein, hat aber sehr gut mit uns, dem Standesamt und der AV zusammengearbeitet.

Als ich diesen Text gelesen habe , sah ich das mein Fall ähnlich ist. Ich würde gerne erfahren welches Standesamt diesen Fall bearbeitet hat, den Runnenwolf hier beschrieben hat.
Kann jemand zu Runnenwolf Kontakt aufnehmen und um Hilfe bitten, um dieses Standesamt ausfindig zu machen. Es ist vermutlich in Baden Württemberg.


Die Töchter meiner verlobten wurden 2007 und 2009 in den Philippinen geboren.
Was bedeutet jetzt das , wegen den Eintragungen  in den Geburtsurkunden?

Dankeschön hge2001 für die ersten Informationen .

Ich versteh das so, dass es schon eine Urkundenprüfung gegeben hat. Was ist dabei rausgekommen?
Gibt es eine Stellungnahme der Botschaft?

Nach dem Cenomar ist sie national ledig, auch gibt es local keine Heiratseintragung.
Mein Standesamt ist aber wegen den falschen Heiratseintragungen in den Geburtsurkunden ihrer Töchter und wegen Gerüchten in ihrem näheren Umfeld ( Dorf)  verunsichert und will die Aufsicht in der Kreisverwaltung um weitere Vorgehensweise fragen.  Hier in unserem Standesamt gab es noch nicht so einen Fall.

Ja , es heisst, im "näheren Umfeld"  meiner verlobten soll sie als angeblich verheiratet gelten, aufgrund von Gerüchten.
Meine verlobte hat aber nur ca 3 Jahre mit dem Mann zusammen gelebt und ihn dann ca 2010 verlassen. Sie haben nicht geheiratet auch lokal nicht. (Es ist vielleicht so, das es Gerüchte in dem Dorf meiner verlobten  gibt, das sie angeblich verheiratet sein sollen).  Seit dieser Zeit leben Ihre Töchter bei dem Vater und sie sieht ihre Töchter nur ab und zu.

Der Grund für die falsche Heiratseintragung war, das der Vater seinen Namen den kindern geben konnte. Das war die Idee von dem Vater , die Geburtsurkunden so zu gestalten.


Wessen Idee das war, spielt keine Rolle.
Wurden die töchter nach 2002 geboren?  dann war dieses Vorgehen nach philippinischen Personenstandsrecht okay. Vorher nicht, jedoch wurde es in vielen Fällen angewendet, weil uneheliche Kinder auf den Philippinen sozial benachteiligt waren bzw. sind.

Ja die Kinder wurden 2007 und 2009 geboren.
Was meinen Sie damit genau , das das vorgehen nach  philippinischen Personenstandsrecht ok ist? Und was hat sich im philippinischen  Personenstandsrecht nach 2002 rechtlich geändert wegen den Eintragungen der Eltern , in den Geburtsurkunden der Kinder?
Und was war vor 2002 nicht ok oder anders?
Ich verstehe das so, das es ab 2002 rechtlich in Ordnung ist , in die Geburtsurkunden der Kinder einzutragen, das die Eltern zum sozialen  wohle der Kinder als verheiratet in die Geburtsurkunden  eingetragen werden. Unabhängig davon , ob die Eltern wirklich verheiratet sind oder nicht.
Wo steht das rechtlich nachlesbar?
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #31 - 23.05.2015 um 16:48:29
 
viacondios2012 schrieb am 23.05.2015 um 11:23:50:
a die Kinder wurden 2007 und 2009 geboren.
Was meinen Sie damit genau , das das vorgehen nach  philippinischen Personenstandsrecht ok ist? Und was hat sich im philippinischen  Personenstandsrecht nach 2002 rechtlich geändert wegen den Eintragungen der Eltern , in den Geburtsurkunden der Kinder?
Und was war vor 2002 nicht ok oder anders?
Ich verstehe das so, das es ab 2002 rechtlich in Ordnung ist , in die Geburtsurkunden der Kinder einzutragen, das die Eltern zum sozialen  wohle der Kinder als verheiratet in die Geburtsurkunden  eingetragen werden. Unabhängig davon , ob die Eltern wirklich verheiratet sind oder nicht.
Wo steht das rechtlich nachlesbar?


Das beziegt sich auch R.A. 9255 von 2004 (verzeihung, nicht 2002)..
http://web0.psa.gov.ph/civilregistration/republic-act-9255
Dadurch war es möglich, dass ab 2004 uneheliche Kinder den Nachnamen des Vaters bekommen können.

Vor 2004 hätten uneheliche Kinder nach dem family code nur den Nachnamen der Mutter erhalten dürfen. Trotzdem wurde es aber auch vor 2004 so gemacht, dass die unehelichen vielfach  Kinder den Nachnamen des Vaters bekamen um soziale Nachteile der Kinder zu minimieren. Meistens heirateten die Eltern dann später und alles "war wieder gut"..

Natürlich stossen die Ungereimtheiten in den Urkunden jetzt bei der Urkundenprüfung negativ auf. (wahrscheinlich ein Heiratsdatum eingetragen, obwohl es garnicht nötig gewesen wäre).
Wenn die Eltern dann eine Zeitlang zusammen gewohnt haben, ist es ja nur natürlich, dass die Nachbarn dachten, sie wären auch wirklich verheiratet. Dieser Effekt war ja auch anfangs gewünscht ...
Wenn sich aber weder eine Heiratsurkunde noch ein CEMAR erstellen lässt, dass die Heirat bestätigt, sollte dies irgendwann den Behörden einleuchten. Garantieren kann das aber niemand.. man müsste ja dann auch mal die Einzelheiten im Bericht des Vertrauensanwaltes lesen.. den bekommt aber außer der Botschaft niemand zu gesicht.

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viacondios2012
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Antwort #32 - 24.05.2015 um 13:37:28
 
dankeschön für die Antwort.
Ja es liegt kein Ehevertrag und keine Eheurkunde vor und kein CEMAR. Auch sind in den Geburtsurkunden unterschiedliche Heirats Datum und Ort eingetragen. auch ist der Vater bei der älteren Tochter 5  jünger als bei der jüngeren Tochter.
Der Mann ist auch schon älter, es könnte sogar so sein, das der Mann schon eine Ehe offiziell registriert hat. Ist den Bigamie in Phillipinen vielleicht für unterschiedliche Glaubensrichtungen wie zb. Moslems erlaubt offiziell auch mehrere Ehen lokal oder bei NSO zu registrieren?
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Runenwolf
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Antwort #33 - 25.05.2015 um 11:50:49
 
viacondios2012 schrieb am 23.05.2015 um 11:23:50:
Kann jemand zu Runnenwolf Kontakt aufnehmen und um Hilfe bitten, um dieses Standesamt ausfindig zu machen. Es ist vermutlich in Baden Württemberg.


Ja und dann? Es ist nunmal das Standesamt am Wohnort zuständig. Da hilft kein Wenn und Aber, man kann sich das Standesamt nicht raussuchen.
Deswegen bringt die Frage nach dem "Wo" nichts.
Würde ich auch nicht preisgeben, da ich hier anonym helfen möchte und aufgrund der Strukturen hier in der Gegend meine Identität sehr schnell klar wäre.
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viacondios2012
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Antwort #34 - 25.05.2015 um 21:44:54
 
Ich wollte nur den Ort des Standesamtes wissen, das so einen ähnlichen Fall schon mal bearbeitet hat,  weil mein Standesamt schon bei anderen Standesämtern um Rat angesucht hat aber ohne Erfolg. Das wäre sehr hilfreich und würde die Sache vereinfachen. Sie können mir auch in mein Postfach schreiben. Vielen Dank
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Saxonicus
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Antwort #35 - 26.05.2015 um 21:06:26
 
viacondios2012 schrieb am 25.05.2015 um 21:44:54:
weil mein Standesamt schon bei anderen Standesämtern um Rat angesucht hat aber ohne Erfolg.

Dann sollten die sich vielleicht mal an ihre übergeordnete Behörde, die Standesamtsaufsicht, wenden
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