Ich will dir mal ein bisschen Mut machen. Während meiner Zeit in der
ABH habe ich folgenden Fall erlebt.
Da ging es um eine Philippinin, die ledig war und aus einer früheren Beziehung zwei Kinder hatte, die bereits volljährig waren.
Diese Frau wollte einen Deutschen heiraten, die Anmeldung Eheschließung lief schon, die Urkundenüberprüfung wurde angeleiert.
Im Rahmen des Visumsantrages für das Eheschließungsvisum fiel dann auf, dass in den Geburtsurkunden der Kinder, die beim Visumsantrag dabei waren, die Mutter als verheiratet eingetragen war. Warum diese Urkunden beigelegt wurden, weiß niemand, die Kinder waren volljährig, eine Übersiedlung nach Deutschland nicht geplant.
Erklärt wurde der "Fehler" damit, dass die Eltern zwar nicht verheiratet waren, die Kinder allerdings getauft werden sollten und es Schwierigkeiten mit der Taufe gegeben hätte, wenn die Eltern in einem "schlampigen Verhältnis" leben.
Die Geburtsurkunden der Kinder waren also falsch und das hätte im Grunde genommen aufgrund des Familienstandes "verheiratet" die Eheschließung verhindern können.
Die inhaltliche Überprüfung der Geburtsurkunde der Frau und der Ledigkeitsbescheinigung hat nach ein paar Hakeleien und Nachfragen dann ergeben, dass der Sachverhalt tatsächlich so war, wie er dargestellt wurde. Die Urkunden waren also inhaltlich richtig.
Die Befreiung vom OLG wurde erteilt und aufgrund dessen dann auch das Eheschließungsvisum. Auch wenn es sich einige Zeit hingezogen hat, mittlerweile ist die Frau hier in Deutschland und verheiratet. Der Ehemann musste ziemlich geduldig sein, hat aber sehr gut mit uns, dem Standesamt und der
AV zusammengearbeitet.
Als ich diesen Text gelesen habe , sah ich das mein Fall ähnlich ist. Ich würde gerne erfahren welches Standesamt diesen Fall bearbeitet hat, den Runnenwolf hier beschrieben hat.
Kann jemand zu Runnenwolf Kontakt aufnehmen und um Hilfe bitten, um dieses Standesamt ausfindig zu machen. Es ist vermutlich in Baden Württemberg.
Die Töchter meiner verlobten wurden 2007 und 2009 in den Philippinen geboren.
Was bedeutet jetzt das , wegen den Eintragungen in den Geburtsurkunden?
Dankeschön hge2001 für die ersten Informationen .
Ich versteh das so, dass es schon eine Urkundenprüfung gegeben hat. Was ist dabei rausgekommen?
Gibt es eine Stellungnahme der Botschaft?
Nach dem Cenomar ist sie national ledig, auch gibt es local keine Heiratseintragung.
Mein Standesamt ist aber wegen den falschen Heiratseintragungen in den Geburtsurkunden ihrer Töchter und wegen Gerüchten in ihrem näheren Umfeld ( Dorf) verunsichert und will die Aufsicht in der Kreisverwaltung um weitere Vorgehensweise fragen. Hier in unserem Standesamt gab es noch nicht so einen Fall.
Ja , es heisst, im "näheren Umfeld" meiner verlobten soll sie als angeblich verheiratet gelten, aufgrund von Gerüchten.
Meine verlobte hat aber nur ca 3 Jahre mit dem Mann zusammen gelebt und ihn dann ca 2010 verlassen. Sie haben nicht geheiratet auch lokal nicht. (Es ist vielleicht so, das es Gerüchte in dem Dorf meiner verlobten gibt, das sie angeblich verheiratet sein sollen). Seit dieser Zeit leben Ihre Töchter bei dem Vater und sie sieht ihre Töchter nur ab und zu.
Der Grund für die falsche Heiratseintragung war, das der Vater seinen Namen den kindern geben konnte. Das war die Idee von dem Vater , die Geburtsurkunden so zu gestalten.
Wessen Idee das war, spielt keine Rolle.
Wurden die töchter nach 2002 geboren? dann war dieses Vorgehen nach philippinischen Personenstandsrecht okay. Vorher nicht, jedoch wurde es in vielen Fällen angewendet, weil uneheliche Kinder auf den Philippinen sozial benachteiligt waren bzw. sind.
Ja die Kinder wurden 2007 und 2009 geboren.
Was meinen Sie damit genau , das das vorgehen nach philippinischen Personenstandsrecht ok ist? Und was hat sich im philippinischen Personenstandsrecht nach 2002 rechtlich geändert wegen den Eintragungen der Eltern , in den Geburtsurkunden der Kinder?
Und was war vor 2002 nicht ok oder anders?
Ich verstehe das so, das es ab 2002 rechtlich in Ordnung ist , in die Geburtsurkunden der Kinder einzutragen, das die Eltern zum sozialen wohle der Kinder als verheiratet in die Geburtsurkunden eingetragen werden. Unabhängig davon , ob die Eltern wirklich verheiratet sind oder nicht.
Wo steht das rechtlich nachlesbar?