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Haft,FZF,Visum... (Gelesen: 10.306 mal)
Saxonicus
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Antwort #15 - 13.05.2015 um 22:36:54
 
Albenita schrieb am 13.05.2015 um 22:14:55:
ob vielleicht die Möglichkeit besteht,dass mein Mann nach Entlassung aus der Haft einenFortsetzungsantrag zum Visum zur FZF beantragen kann???

Das wurde doch in Antwort #1 bereits klargestellt:

reinhard schrieb am 23.04.2015 um 11:07:34:
Er hätte vielleicht nach einer Woche und nicht nach vier Monaten hier fragen sollen. Als er noch ein Visum hatte, wäre zumindest ein Versuch zur Verlängerung möglich gewesen. Jetzt hat er nichts mehr zum Verlängern.

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Antwort #16 - 13.05.2015 um 22:49:30
 
Es gibt keinen Fortsetzungsabtrag. Er soll einfach einen neuen Antrag stellen. Kann man eigentlich noch im Gefängnis das Visum beantragen? Also bei der Botschaft in Polen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #17 - 14.05.2015 um 03:06:05
 
Wohl eher nicht. Die erforderliche persönliche Vorsprache wird kaum zu leisten sein, zudem dürfte für ihn vermutlich nicht die AV in Polen zuständig sein, da Polen nicht sein Wohnland im dafür erforderlichen Sinne sein dürfte.
Abgesehen davon glaube ich nicht, dass die poln. Behörden seinen Pass aus der Hand geben werden...

Gruß
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Antwort #18 - 14.05.2015 um 10:07:39
 
hm,naja bin eigentlich genauso schlau wie vorher,keine konkreten Antworten,nur Vermutungen...
Ich werde den weiteren Verlauf hier schildern,sodass andere Leser in diesen Fällen genau wissen,was möglich ist Zwinkernd
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Antwort #19 - 14.05.2015 um 10:37:09
 
Saxonicus schrieb am 13.05.2015 um 22:36:54:
Das wurde doch in Antwort #1 bereits klargestellt:


nein,sonst würde ich ja nicht fragen,also meine Frage lautet,ob mein Mann nach seiner Entlassung,bei der deutschen Botschaft in Polen den Visumsantrag machen kann,wenn diese das erlauben??Das könnte doch gehen,oder ?Und wenn nicht,warum,was würde dagegen sprechen?
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Antwort #20 - 14.05.2015 um 11:43:50
 
Albenita schrieb am 14.05.2015 um 10:37:09:
nein,sonst würde ich ja nicht fragen,


Was genau ist Dir an der Antwort unklar?

Zitat:
also meine Frage lautet,ob mein Mann nach seiner Entlassung


Welcher Entlassung? Es geht doch darum, dass er in Haft sitzt und nach Mazedonien abgeschoben wird. Du hast doch geschrieben, dass er ein Visum für 90 Tage hatte, sich aber vier Monate lang nicht um die Verlängerung gekümmert hat. Also hat er jetzt nichts mehr, oder? Sonst müsstest Du diese Information erst nachreichen.

Zitat:
,bei der deutschen Botschaft in Polen den Visumsantrag machen kann,wenn diese das erlauben??


Wie soll er nach der Abschiebung von Mazedonien aus zur deutschen Botschaft in Polen kommen? Illegal?

Die Botschaft fragt ihn zuerst nach seinem Pass - mazedonisch. Dann fragt die Botschaft nach seinem Aufenthaltstitel in Polen - abgelaufenes Visum. Dann erklärt die Botschaft, dass sie nur für polnische Staatsbürger und für alle, die sich mit Aufenthaltstitel in Polen aufhalten, zuständig ist. Für ihn ist die deutsche Botschaft in Mazedonien zuständig, weil er Mazedonier ist.

Zitat:
Das könnte doch gehen,oder ?Und wenn nicht,warum,was würde dagegen sprechen?


Wie soll das gehen? Dazu müsste er doch legal (und normal) in Polen leben. Und warum sollte er als Mazedonier in Polen einen Visumantrag für Deutschland stellen, wenn es in Mazedonien eine für ihn zuständige deutsche Botschaft gibt?
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Albenita
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Antwort #21 - 14.05.2015 um 12:27:59
 
Sie haben nicht das >>recht dazu,meinem Mann zu unterstellener hätte sich nicht um eine Verlängerung des Visum gekümmert.Wir wussten nicht,dass das überhaupt möglich sein würde.Wenn sie nicht sachlich antworten können,dann lassen sie es ganz bleiben,auf Ihre Antworten würde ich in <Zukunft gerne verzichten,denn diese sind sehr persönlich und herablassend in der Art und Weisereinhard schrieb am 14.05.2015 um 11:43:50:
Was genau ist Dir an der Antwort unklar?


Welcher Entlassung? Es geht doch darum, dass er in Haft sitzt und nach Mazedonien abgeschoben wird. Du hast doch geschrieben, dass er ein Visum für 90 Tage hatte, sich aber vier Monate lang nicht um die Verlängerung gekümmert hat. Also hat er jetzt nichts mehr, oder? Sonst müsstest Du diese Information erst nachreichen.


Wie soll er nach der Abschiebung von Mazedonien aus zur deutschen Botschaft in Polen kommen? Illegal?

Die Botschaft fragt ihn zuerst nach seinem Pass - mazedonisch. Dann fragt die Botschaft nach seinem Aufenthaltstitel in Polen - abgelaufenes Visum. Dann erklärt die Botschaft, dass sie nur für polnische Staatsbürger und für alle, die sich mit Aufenthaltstitel in Polen aufhalten, zuständig ist. Für ihn ist die deutsche Botschaft in Mazedonien zuständig, weil er Mazedonier ist.


Wie soll das gehen? Dazu müsste er doch legal (und normal) in Polen leben. Und warum sollte er als Mazedonier in Polen einen Visumantrag für Deutschland stellen, wenn es in Mazedonien eine für ihn zuständige deutsche Botschaft gibt?

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Antwort #22 - 14.05.2015 um 12:42:44
 
Reinhard ist hier einer der geduldigsten Mitglieder im Forum. Ich kann nix herablassendes in seinen Ausführungen erklären. Die Wahrheit ist nunmal so.

Kennen Sie Murat Kurnaz? Der war 5 Jahre in Guantanamo in einem 1m² Käfig und wurde gefoltert etc.. Wissen Sie was eines seiner ersten Anliegen war, dass seinem Anwalt sagte als er nach Jahren zum ersten Mal  traf? Dass er zurück nach Deutschland will und der Anwalt sich um seine aufenthaltsrechtlichen Sachen kümmern soll.

Und Ihr Mann ist absehbar 4 Monate im polnischen Gefängnis und kümmert sich nicht um die mögliche Verlängerung seines Visums.

Wollen Sie etwa hören, dass alles gut ist? Ihr Mann ist doch direkt ins Gefängnis gegangen.

Hat Ihr Ehemann beim Antrag auf das Visum überhaupt wahrheitsmäßig seine nicht abgeleistete polnische Vorstrafe angegeben?
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Antwort #23 - 14.05.2015 um 12:45:13
 
Albenita schrieb am 14.05.2015 um 12:27:59:
Sie haben nicht das >>recht dazu,meinem Mann zu unterstellener hätte sich nicht um eine Verlängerung des Visum gekümmert.Wir wussten nicht,dass das überhaupt möglich sein würde.Wenn sie nicht sachlich antworten können,dann lassen sie es ganz bleiben,auf Ihre Antworten würde ich in <Zukunft gerne verzichten,denn diese sind sehr persönlich und herablassend in der Art und Weise

Sag mal geht's noch? Mäßige dich bitte mal im Ton. Reinhardts Antwort war durchaus sachlich und auch überhaupt nicht persönlich und herablassend. Solange du keine konkreten Informationen zum Sachverhalt preisgeben möchtest, kann hier nur spekuliert werden. Wenn dir die Antworten nicht passen, dann gib endlich "Butter bei die Fische". Mir drängt sich der Eindruck auf, dass nur das hören möchtest, was in deine Sicht der Dinge passt. Und akzeptiere auch endlich mal, dass dein Mann den ganzen Schlamassel selbst verschuldet hat und suche nicht die Schuld bei anderen.

Viele Grüße

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« Zuletzt geändert: 14.05.2015 um 12:55:33 von dgstein »  

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Antwort #24 - 14.05.2015 um 13:03:42
 
Schon klar,das Mein Mann das selbst hat zu verantworten,darum geht es auch nicht,weil das ja klar ist wie gesagt...Misch du dich doch nicht in Angelegenheiten ein,die dich nichts angehen.Wenn du nichts zum Thema sagen kannst,dann halt dich doch bitte geschlossen.Ich habe das Recht mich verletzt zu fühlen,das kannst du nicht ändern und auch nicht nachempfinden,also bitte auch Butter bei die Fischedgstein schrieb am 14.05.2015 um 12:45:13:
Sag mal geht's noch? Mäßige dich bitte mal im Ton. Reinhardts Antwort war durchaus sachlich und auch überhaupt nicht persönlich und herablassend. Solange du keine konkreten Informationen zum Sachverhalt preisgeben möchtest, kann hier nur spekuliert werden. Wenn dir die Antworten nicht passen, dann gib endlich "Butter bei die Fische". Mir drängt sich der Eindruck auf, dass nur das hören möchtest, was in deine Sicht der Dinge passt. Und akzeptiere auch endlich mal, dass dein Mann den ganzen Schlamassel selbst verschuldet hat und suche nicht die Schuld bei anderen.

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Antwort #25 - 14.05.2015 um 13:11:22
 
Albenita schrieb am 14.05.2015 um 13:03:42:
Misch du dich doch nicht in Angelegenheiten ein,die dich nichts angehen.

Du hast dich doch an das Forum gewandt. Also geht es jeden etwas an und du musstest damit rechnen, auch Antworten zu bekommen, die nicht in deine Sicht der Dinge passen. Aber das gibt dir trotzdem nicht das Recht, hier herumzupöbeln.

Viele Grüße

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Antwort #26 - 14.05.2015 um 13:33:09
 
Die Wahrheit kennen wir auch,die braucht mir hier keiner vor Augen zu führen.Es ging einfach darum,ob es Möglichkeiten gibt,auf einen anderen Weg das Visum zu beantragen,zB vor Ort in Polen.Aber das hat sich jetzt auch erledigt,jeder erzählt was anderes und nach alldem was ich so gelesen habe,wird hier mehr spekuliert,in meinem Fall sogar Vorwürfe gemacht,wieso wir uns nicht vorher gekümmert hätten...na ja sowa sbrauch ich nicht auch noch,dachte ich bekomme kompetente Antworten,spekulieren kann ich auch selberAras schrieb am 14.05.2015 um 12:42:44:
Reinhard ist hier einer der geduldigsten Mitglieder im Forum. Ich kann nix herablassendes in seinen Ausführungen erklären. Die Wahrheit ist nunmal so.

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Antwort #27 - 14.05.2015 um 13:38:05
 
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für du Zukunft. Ich bitte Sie jedoch darum am Ende uns über den Verlauf ihrer Familienzusammenführung zu informieren. Es wird bestimmt weitere Personen in vergleichbaren Situationen geben, die nach Erfahrungsberichten suchen werden.
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Antwort #28 - 14.05.2015 um 13:40:47
 
Albenita schrieb am 14.05.2015 um 13:33:09:
Es ging einfach darum, ob es Möglichkeiten gibt, auf einen anderen Weg das Visum zu beantragen, zB vor Ort in Polen.

Nein das kann er nicht.
Die deutsche AV in Polen ist nur für polnische Bürger und für dort rechtmäßig aufhältige Ausländer zuständig.
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Antwort #29 - 14.05.2015 um 13:59:41
 
Danke,ich werde den weiteren Verlauf auf jeden Fall hier dokumentieren,es dürfte auch nicht mehr all zu lang dauernAras schrieb am 14.05.2015 um 13:38:05:
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