Mokus schrieb am 21.04.2015 um 16:44:40:Wie viel genau weiß ich nicht aber die sind irgendwo im Gesetz definiert.
Such bitte nach der entsprechenden Gesetzesstelle. Du wirst aber nichts dergleichen finden.
Das einzige was man finden könnte, wäre, dass man mind. 15 Stunden wöchentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Selbst diese 15 Stunden kommen aus dem Begriff der Erwerbsfähigkeit, das besagt, dass man mind. 3 Stunden täglich arbeiten können muss, um als erwerbsfähig zu gelten (3 Stunden x 5 Tage = 15 Stunden/Woche)
Aber wenn einer wöchentlich nur 1 Stunde arbeitet und 10 € verdient, dann erfüllt er die Arbeitnehmer-Freizügigkeit bereits. Wenn er jetzt zum Jobcenter geht und aufstockende Leistungen beantragt, dann muss er wie schon geschrieben mind. 15 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehen.
Das Jobcenter wird dann darauf hinarbeiten, dass die Hilfsbedürftigkeit beseitigt wird. Also wenn bspw. der Unionsbürger monatlich 800 € zum leben braucht und jetzt nur monatlich 40 € verdient, dann wird solange vermittelt, bis diese Summe eigenständig durch den Unionsbürger erworben wird