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EU-Bürger Mindesteinkommen für ALg II Aufsockung (Gelesen: 1.039 mal)
Themen Beschreibung: Was ist das Mindesteinkommen für Eu-Bürger,für anspruch auf alg II
edgar
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i4a


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21.04.2015 um 13:49:30
 
Hallo und Guten Tag,
weis vieleicht jemand Aktuell was das Mindensteinkommen in Euro (minijob)für einen Eu- Ausländer ist,damit er anspruch auf ALG II ,also Ergänzende Leistungen hat,also "Aufsocken kann".Und was die Mindenstzahl an Arbeitsstunden pro Woche ist.
Schöne Grüße,
Edgar
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Aras
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Antwort #1 - 21.04.2015 um 14:01:17
 
Es gibt weder Mindesteinkommen noch Mindestwochenstunden.

Selbst wenn man 1€ durch eine Erwerbstätigkeit verdient, wird man für aufstockende Leistungen berechtigt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mokus
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Antwort #2 - 21.04.2015 um 16:44:40
 
Aras schrieb am 21.04.2015 um 14:01:17:
Es gibt weder Mindesteinkommen noch Mindestwochenstunden.


Wenn ein EU-Bürger noch nicht Daueraufenthalt erlangt hat ( 5 Jahren rechtsmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat), dann muss er/sie doch den Arbeitnehmer Status erfüllen, und damit er/sie dies erfüllt, müssen die Mindeststunden gearbeitet werden, Wie viel genau weiß ich nicht aber die sind irgendwo im Gesetz definiert.

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"And He it is Who has created the night and the day, and the sun and the moon, each in an orbit floating." Koran / Surah: 21   Aya: 33
 
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Aras
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Antwort #3 - 21.04.2015 um 16:55:59
 
Mokus schrieb am 21.04.2015 um 16:44:40:
Wie viel genau weiß ich nicht aber die sind irgendwo im Gesetz definiert.


Such bitte nach der entsprechenden Gesetzesstelle. Du wirst aber nichts dergleichen finden.

Das einzige was man finden könnte, wäre, dass man mind. 15 Stunden wöchentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Selbst diese 15 Stunden kommen aus dem Begriff der Erwerbsfähigkeit, das besagt, dass man mind. 3 Stunden täglich arbeiten können muss, um als erwerbsfähig zu gelten (3 Stunden x 5 Tage = 15 Stunden/Woche)

Aber wenn einer wöchentlich nur 1 Stunde arbeitet und 10 € verdient, dann erfüllt er die Arbeitnehmer-Freizügigkeit bereits. Wenn er jetzt zum Jobcenter geht und aufstockende Leistungen beantragt, dann muss er wie schon geschrieben mind. 15 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehen.

Das Jobcenter wird dann darauf hinarbeiten, dass die Hilfsbedürftigkeit beseitigt wird. Also wenn bspw. der Unionsbürger monatlich 800 € zum leben braucht und jetzt nur monatlich 40 € verdient, dann wird solange vermittelt, bis diese Summe eigenständig durch den Unionsbürger erworben wird

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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