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Besuchsvisum für Schwangere Freundin? (Gelesen: 5.578 mal)
ralfbl61
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 21.04.2015 um 18:30:12
 
Aras schrieb am 21.04.2015 um 18:15:09:
Ist Rechtens, da der Aufenthalt erst mit der Geburt ohne Sicherung des Lebensunterhaltes ist. Wenn ihr verheiratet wärt, wäre dies nicht erforderlich.




Ich dachte das Visum bezieht sich zum Ungeborenen Kind und ich als Vater wäre zweitrangig zu bewerten und daher sollte nur der erforderliche Wohnraum vorhanden sein,zumindest wie ich es in den anderen beiträgen verstanden hatte.
Kann man die VE auch bei der Botschaft machen oder muss diese über die ABH gemacht werden?

puuhh wird glaub doch umständlicher wie erwartet.... unentschlossen
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #16 - 21.04.2015 um 19:04:46
 
Es ist ja noch kein Kind da! Also muss bis zur Geburt noch eine VE abgegeben werden, erst danach fällt dieser Grund weg!
Auch daran denken, dass die Geburt sehr teuer werden kann und es schwierig wird eine Versicherung zu bekommen, wenn man nicht verheiratet ist!
Die VE wirst du vermutlich auf deiner ABH abgeben müssen, da du ja vermutlich keine Lohnzettel usw. mit in Peru hast, oder?
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nixwissen
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Antwort #17 - 21.04.2015 um 20:16:54
 
Hi,

mal keine Panik wegen der Geburt. Wenn nichts schiefgeht kostet das wenige k€.
Wenn was schiefgeht hat man andere Sorgen als wenn da noch eine Null drankommt, das ist einem dann egal.
Mutter und Kind bekommen in D immer die übliche (gute) Versorgung. Egal ob Dein Budget als Selbstzahler bei 5k€ am Ende ist.
Keine Ahnung wie das in Peru mit der KV ist aber eine miese KV in China lässt einen da im Zweifelsfall verrecken.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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